Das MB-trac Forum

Normale Version: Transport und alles was dazugehört
Du siehst gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Ich würde hier gerne mal ein paar Sachen zum Thema Transport anbringen.
Vorweg - ich bin für jede Kritik und Anregungen offen (nur angebracht sollte sie sein).
Zu mir: Ich habe jahrelang Bau- und Landmaschinen transportiert, auch habe ich z.B. neue Schlepper aus den entsprechenden Werken geholt und ausgeliefert.

Grundsätzliches: Jeder kann seinen Schlepper selber transportieren, solange er die gesetzlichen Vorlagen erfüllt.
Nicht erlaubt ist es für Privatpersonen, einen Schlepper für jemand anderen zu transportieren. Dieser Transport ist dann ein gewerblicher Transport und dazu bedarf es einer Güterkraftverkehrsgenehmigung.
Häufig hört man "dann ist es halt mein Schlepper" oder ähnliches, dazu kann ich folgendes aus meiner Erfahrung sagen: Unsere Freunde von Polizei, BAG oder Zoll kennen diesen Spruch auch. Sie verlangen einen Eigentumsnachweis wie z.B. einen Kaufvertrag.
Speditionen haben für diesen Nachweis einen Frachtbrief oder einen schriftlichen Transportauftrag bei sich.
Versicherung: Für einen gewerblichen Transporteur ist eine Güterschadenshaftpflicht pflicht, d.h. alles was er transportiert, ist versichert gegen Beschädigung, Diebstahl, Unfall usw.
Ladungssicherung: Grundsätzlich ist die Ladung so zu sichern, das sie bei Vollbremsung, Ausweichbewegungen nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann (§22 Abs1 STVO).
Folgendes ist zu beachten: Die Sicherung ist so herzustellen, dass sie 80% des Ladungsgewichtes nach vorne und jeweils 50% zu den Seiten und nach hinten absichert.
Beispiel: Ein Schlepper mit 3000 kg Gewicht muß nach vorne mit 2400 kg und zu den Seiten und nach hinten mit 1500 kg gesichert werden.
In der Praxis sieht das folgendermaßen aus: von der vorderen Abschleppöse wird jeweils ein Gurt nach rechts und links gespannt. Hinten wird jeweils ein Gurt von z.B. der Kraftheberaufnahme auch nach rechts und links gespannt.
Es ist verboten, an federnden Massen zu gurten ( z.B. beim Unimog am Rahmen).
Wichtig ist dabei noch, dass der Gurt einen Winkel zwischen 30 und 50 Grad vom Anhängepunkt Schlepper zum Anhängepunkt Ladefläche haben muß.
Die Gurte müssen so angeordnet sein, dass sie in einem Winkel zwischen 40 und 50 Grad auf "Zug" sind.
Die Anhängepunkte und Gurte müssen selbstverständlich die Gewichtsbelastung aushalten.
Ich versuche dazu noch ein paar Bilder einzustellen.
Kurz noch zu den Konsequenzen:
Nicht ordnungsgemäße Ladungssicherung:
- Kontrolle = 150 - 175€ und 3 Punkte
- Unfall mit Sachschaden = 225€ und 3 Punkte
- Unfall mit Personenschaden = Geld / Freiheitsstrafe und 3 Punkte
Alle Strafen gelten jeweils für Fahrzeughalter, Fahrer und Verlader.

Die Weiterfahrt kann erst nach vorschriftsmäßiger Ladungssicherung erfolgen.
Das zulässige Gesamtgewicht des Transportfahrzeugs und die zulässige Anhängelast und Stützlast eines evtl. Zugfahrzeuges ist auf jeden Fall zu beachten und einzuhalten.
(02.03.2010, 19:38)pleshi schrieb: [ -> ]Versicherung: Für einen gewerblichen Transporteur ist eine Güterschadenshaftpflicht pflicht, d.h. alles was er transportiert, ist versichert gegen Beschädigung, Diebstahl, Unfall usw.

Hallo pleshi.

Super Beitrag...wieder etwas dazugelernt.

Habe eine Frage zum Thema Versicherung.
Wir haben damals einen Schlepper mit der Firma Fehrenkötter vom Händler zu uns transportieren lassen. Uns wurde gesagt, das die Maschinen nur bis zu einem gewissen Betrag versichert sei und wir für um die 50€ eine zusätzliche Versicherung abschließen können, damit der komplette Kaufbetrag bei einem Unfall erstattet wird?

Gruß Thomas
hallo pleshi
ich weiß dass der beitrag unter anderem auch auf das ADAC thema zurückgreift.
Frage: 1. eigtl müsste ja eine Maschine mit Gummirädern auch ohne verzurren schon gesichert sein, da die "müh" bei Gummi-metall zwischen 0,6 und keiner 1 pendelt müsste ja eigtl theoretisch nur ncoh gegen "verrutschen" nach vorne gesichert werden?
2. ist bei landwirtschaftlicher Zulassung auch die BAG zuständig?
3. und wenn ich etwas für jmd mitgenommen hätte, ist es immer noch zum größten Teil meine "Reise" oder nicht?
Anmerkung: den trac hätte ich auch nicht extra geholt, sondern am heim mitgenommen und dann halt voll hingebracht
gruß uli
Hallo Uli,

Einige Bemerkungen auf deinen Beitrag:
1. Wenn du durch die Kurve gehst, änderen sich die Kräfte (dynamisch). Das heist, in die Kurve will das Fahrzeug mit Räder umfallen, deswegen verringert sich das Gewicht, was auf die Räder stutzt. Ich hab einmal ein Stück mit der Radlader ohne Spanngurte gefahren (musste nur zum ein Nachbar), aber nach 200 m bin ich angehalten, und hab der Radlader festgegurtet.
3. Über ein doppelte Beladung (Rückfracht) freut sich auch jeder Spediteur, weil er die Kosten verteilen kann (Lese: Extra Gewinn). Aber die 2. Ladung muss auch jedes Vorschrift bestehen.

Groeten,

Benno
Hallo Thomas,
laut Aussage meines ehmaligen Chefs, ist der Schlepper mit seinen Listenpreis versichert, wie genau die Versicherung abrechnet kann ich leider nicht sagen.
Aber vielleicht haben wir ja eine Versicherungskaufman oder ähnliches hier, der das beantworten kann.
Zur Frachtabrechnung von Fehrenkötter möchte ich mich hier nicht äußern.
zu deinen Fragen Uli kann ich folgendes sagen:
Zu1 Gummiräder haben einen hohen Reibewert, das ist richtig.
Wenn du in eine Kurve fährst, treten Beschleunigugskräfte auf und die sorgen dafür, dass der Taktor seitlich in Bewegung kommen kann.
Beim schleudern ist es noch schlimmer, da der Reibewert Gummi-Teer höher ist als der Reibewert Gummi-Holz. Es würde also erst die Ladung rutschen.
Da ist viel Physik im Spiel.
Zu2 Die BAG ist für alle Gütertransporte zuständig egal ob Privat, Landwirtschaft, Gerwerbe. Übrigens nicht nur auf der BAB!
Zu3 Was von der Ladung deins ist und was von jemand anderes, ist völlig egal. Du darfst transportieren, was dein Eigentum ist.
Was allerdings nicht dein Eigentum ist darfst du nicht transportieren, es sei denn du hast die erforderliche Genehmigung.
Wenn du noch Geld für den Transport verlangst, ist es Schwarzarbeit und da versteht der Zoll keinen Spaß, da sind schnell ein paar Tausend Euronen fällig.
Vielen Dank für diesen Thread. Hat mir seeehr weiter geholfen exclamation
hallo
beim schleudern hast du aber immer ncoh haftreibung auf dem hänger und nur Gleitreibung auf der StraßeWink
Hallo Uli,

Wenn du von uns nichts annehmen willst, dan verzürrst du deine Ladung, wenn er Gummiräder hat, einfach nicht mehr! Ich habe mich auch verwundert, das du das so, ohne etwas dazu zu sagen, angenommen hast.
Ich glaube aber, das Stagen sich immer mehr freut, weil er sich doch für ein Spedition entschieden hat. Rolleyes

Groeten,

Benno
sorry aber kann es sein das der " zuschauer" hier einfach mal wieder sinnlos irgend was vom stapel lassen will
also wenn ich nen schlepper aufm tieflader hab und ihn nicht minimal 100%ig top sichere und auch von der achsbelastung her richtig lade muss ich schon schön blöd sein.... wenn ein unfall pasiert in dem nur sachschaden die folge ist ..dann is ja nicht so schlimm....aber mit personenschaden viel spaß.
so was ist verantwortungslos gegen sich selbst und den restlichen straßenverkehrsteilnehmern.
und zum thema reibung...weil Gummi blabla... dann rechnet doch einfach jedes mal aus wie schnell ihr maximal um eine kurve mit X-Grad, Y-Neigung und V-Geschwindigkeit fahren könnt ohne die ladung zu sichern...und am besten rechnet ihr auch noch aus wie fest, dass man maximal bremsen draf, ohne dass die ganze sache ins rutschen kommt...;-)

mfg severin