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Normale Version: MBtrac 800 auf Schwarzes Kennzeichen zulassen?
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Hallo Wolfgang,
(13.04.2010, 20:04)wolli schrieb: [ -> ]meiner Meinung nach darfst du mit einem Traktor (unter 18 Jahren darf der höchstens 40 km/h schnell sein) alles fahren, egal ob der Einsatz landwirtschaftlich ist oder gewerblich.

da muss ich dir leider widersprechen. Auf der Internetseite vom Bundesministerium für Verkehr steht da sehr wohl dass der T nur für LoF Zwecke erlaubt ist: http://www.bmvbs.de/Verkehr/Strasse/EU-F...lassen.htm

Mfg Michi
Servus,

Das Thema rund um den T-Schein ist wohl sehr umstritten bzw schwierig. Bin selber schon 2mal von den Rennkommissaren in Grün aufgehalten worden, beide male ohne lof Zwecke. Beim ersten mal hat der Beamte sich darüber beschwert,jedoch es dabei belassen! Beim zweiten mal haben die Beamten wiederum gar nichts gesagt. Es ist also immer Auslegungssache. Klar in der StVO steht dass man nur LoF-Gebundene Transporte und Fahrten erledigen darf, jedoch ist dies doch wohl ein sehr dehnbarer Begriff! Ich denke wenn du deinen Trac als Hobby im Wald usw einsetzt und "Landwirtschaftliche Güter" transportierst, sollte es eigentlich rein Theoretisch keine Probleme geben.

mfg. Philipp

P.S: dies wäre zumindest die Situation aus dem Süd-Osten Bayerns^^
(12.04.2010, 12:48)Jens aus Hessen schrieb: [ -> ]Hallo,

die erste Nutzungseinschränkung hast du bei schwarzen Kennzeichen aber auch ganz schnell. Da ist es vorbei mal eben schnell ein Anhänger dran und mit mit max. 25km/h und Folgekennzeichen zu fahren. Diese Reglung gilt nur für lof Fahrzeuge. Bei Fahrzeugen mit schwarzen Kennzeichen muß der Hänger zugelassen sein und gültigen TÜV haben.

Das befahren von Forst oder landwirtschaftlichen Wegen ist dann normalerweise auch verboten. Natürlich gibt es bei Fahrzeugen mit grüner Nummer auch Einschränkungen.

Aber benutze mal die " Suche " dieses Thema wurde meines Wissens schon gründlich behandelt.

schöne Grüße aus Hessen Jens

Hallo,
wieso darf ich an einem Traktor mit schwarzem Kennzeichen, für den Steuer gezahlt wird, im Rahmen einer landwirtschaftlichen Tätigkeit keinen zulassungsfreien Anhänger bis 25km/h anhängen ?
Leuchtet mir absolut nicht ein !

Vielleicht weiß hier einer etwas dazu !

Viele Grüße
Michael
Wie beschrieben
die erste Nutzungseinschränkung hast du bei schwarzen Kennzeichen aber auch ganz schnell. Da ist es vorbei mal eben schnell ein Anhänger dran und mit mit max. 25km/h und Folgekennzeichen zu fahren. Diese Reglung gilt nur für lof Fahrzeuge. Bei Fahrzeugen mit schwarzen Kennzeichen muß der Hänger zugelassen sein und gültigen TÜV haben.

so und nun meine frage ich fahre auch mit schwarzer nummer und in meinen brief und schein steht drin LOF.Zugm.Ackerschlepper also ist es doch eine LOF maschine und darf 25kmh anhänger ziehen oder sehe ich das falsch
gruss max
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