Das MB-trac Forum

Normale Version: MBtrac 800 auf Schwarzes Kennzeichen zulassen?
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Nabend Forumsmitglieder,

seit gestern sind wir in besitz eines MB Tracs 800 SmileTongue
Ich würde diesen gerne mit einem schwarzes Kennzeichen laufen lassen, um keine Nutzungseinschränkungen zu haben.

Nun die Frage, wer von euch hat seinen MB Trac auf schwarzer Nummer laufen?
Bei welcher Verischerung seit ihr? Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Wieviel Steuern müsste ich dann zusätzlich bezahlen?

Gruß Rene
hallo habe meinen 800trac auch auf schwartze nummer und habe meinen trac bei bernd schömann versichert siehe http://www.bernd-schoemann.de was ich jetzt genau bezahle weis ich jetzt nicht so genau aber ich meine versicherung nur haftflicht um die 170 euro und steuern waren glaube ich um die 290 euro
gruss max
Hallo Rene,

mein MB-trac 800 Mittelschalter mit 6 to zul. GG kostet 375€ an Steuern im Jahr. Versicherung sag ich lieber jetzt nichts... die wollten nicht so recht wegen Hobby und Forstausrüstung!

Grüsse

Alex
Hallo,

die erste Nutzungseinschränkung hast du bei schwarzen Kennzeichen aber auch ganz schnell. Da ist es vorbei mal eben schnell ein Anhänger dran und mit mit max. 25km/h und Folgekennzeichen zu fahren. Diese Reglung gilt nur für lof Fahrzeuge. Bei Fahrzeugen mit schwarzen Kennzeichen muß der Hänger zugelassen sein und gültigen TÜV haben.

Das befahren von Forst oder landwirtschaftlichen Wegen ist dann normalerweise auch verboten. Natürlich gibt es bei Fahrzeugen mit grüner Nummer auch Einschränkungen.

Aber benutze mal die " Suche " dieses Thema wurde meines Wissens schon gründlich behandelt.

schöne Grüße aus Hessen Jens
Hallo Jens,

das Fahren von Hängern mit lof-Folgekennzeichnung ist NICHT an das Zugfahrzeug oder dessen Zulassungsform, sondern ausschließlich an die NUTZUNG gekoppelt!

Das heißt, wenn mit einem Fahrzeug mit schwarzer Nummer eine lof Tätigkeit durchgeführt wird, ist ein zulassungefreier Hänger mit grünem Folgekennzeichen zulässig.

Die Einschränkung ist natürlich dann gegeben, wenn man mit diesem Hänger privaten Kram transportiert. Selbst Brennholz für den Eigenbedarf zählt nicht unter lof, wenn man keinen lof-Berieb hat.
Fährst Du aber einen Einsatz für den Landwirt um die Ecke , ist das zulässig.

FG
Holger
Soweit ich weiß, soll das nicht mehr so eng gesehen werden wem das transportierte Gut gehört. D.h. z.B. auch, dass man mit dem T-Führerschein jetzt wieder Weizen fahren darf, auch wenn man es schon ab Hof verkauft hat und auf dem Weg zum Lagerhaus schon einer Firma gehört. Es ist nur noch wichtig, dass es sich um ein landwirtschaftliches (oder forstwirtschaftliches) Gut handelt.
Hallo,
da kann ich Holgi 63 nur recht geben, habe meinen auch auf schwarzer Nummer ( 500,- Euro beim 1600, bei 7,5 to Ablastung), habe mich beim STVA NRW erkundigt, aber ich glaube das ist auch Länderabhängig!!

Viele Güsse
André
Hallo Leute,

da stimme ich Holger und André voll zu, sonst dürfte ein Landwirt, der seinen Traktor für z. B. 2 Monate im Jahr versteuert aus irgendwelchen Gründen in dieser Zeit auch keine LoF-Anhänger ziehen. Dem ist aber nicht so. Außerdem habe ich mich bei der Zulassungsstelle erkundigt. Die haben gesagt beim versteuerten Schlepper seien die LoF-Tätigkeiten mit drin, und damit darf ich zu diesen Zwecken auch LoF-Wege benutzen.

Grüße

Alex
Hallo,ich hab meinem MB erst auf grün dann auf schwarz Angemeldet.War bei mir von der Versicherung her billiger,-ich zahl ca.600 Euro Vollkasko,-dann bekommst du ja sowieso vom Finanzamt einen Bescheid in dem du die Land bzw. Forstwirtschaftliche Nutzung bestätigen musst.Kannst du das nicht nachweisen,bekommst du bescheid vom Landratsamt.Frag doch bei deinem Versicherungssepp nach der kanns bestimmt am besten beurteilen.
Ach ja hier ein Steuerrechner.http://www.kfz-steuer.de/

Ich würde wenn möglich auf grün anmelden,-warum dem Staat was schenken wenns nicht sein muss.
zu bedenken gilt noch, so wie wolli schon schrieb das bei nicht lof zwecken der T nicht reicht, d.h. C oder CE und dann auch Sonntagsfahrverbot usw.

Gruß Stefan
(13.04.2010, 10:37)Stefan schrieb: [ -> ]zu bedenken gilt noch, so wie wolli schon schrieb das bei nicht lof zwecken der T nicht reicht

Ich schrieb eigentlich genau das Gegenteil, nämlich dass der T schon reicht (solange man mit einem Traktor unterwegs ist)

Aber wir entfernen uns von der Ursprungsfrage...
(13.04.2010, 13:20)wolli schrieb: [ -> ]
(13.04.2010, 10:37)Stefan schrieb: [ -> ]zu bedenken gilt noch, so wie wolli schon schrieb das bei nicht lof zwecken der T nicht reicht

Ich schrieb eigentlich genau das Gegenteil, nämlich dass der T schon reicht (solange man mit einem Traktor unterwegs ist)

Aber wir entfernen uns von der Ursprungsfrage...

Sorry, ich hatte da an andere sachen bzw güter (z.B. baugewerbe o.ä.) gedacht wie du da meintest, aber hast recht, da schweifen wir zu weit ab.

gruß Stefan
Nabend,

ich bedanke mich erst einmal für die ganzen Antworten, die ihr mir geschrieben habt.

Ich denke, dass wir ein schwarzes Saisonkennzeichen, also von März bis Dezember nehmen werden.
Wenn ich das jetzt richtig verstehe, darf ich mit meinen 16 Jahren und dem T-Führerschein, die schwarze Nummer fahren, solange ich in der Land- oder Forstwirtschaft unterwegs bin. Ist das richtig ?
Sobald ich aber Gewerbe fahren würde, bräuchte ich C oder CE.

Wenn dies so nicht stimmt verbessert mich bitte sofort.

Gruss Rene
Servus,

meiner Meinung nach darfst du mit einem Traktor (unter 18 Jahren darf der höchstens 40 km/h schnell sein) alles fahren, egal ob der Einsatz landwirtschaftlich ist oder gewerblich.
Früher war das so, dass der T nur land und forstwirtschaftliche Einsätze erlaubte. Was dann zu paradoxen Situationen führte:
Man verkauft Getreide, Mais, Rüben, o.ä. ab Feld oder Hof an einen nicht landwirtschaftlichen Betrieb. Das Zeug wurde aber mit Traktor und Anhänger transportiert. Die Fahrer hätten dafür früher einen CE-Führerschein gebraucht. Für die Leerfahr zurück hätte dann aber wieder der T ausgereicht, weil das dann nicht mehr gewerblich gewesen wäre.
Im Fall des Falles dürfte die Ermittlung des Eigentumübergangs vom Landwirt zum Geschäftspartner auch nicht trivial gewesen sein.
Dass so eine Gesetzgebung Unsinn ist, hat letztes Jahr dann sogar mal irgend ein Ministerium eingesehen und die Regelung kassiert. Der Wissensstand der Rennleitung kann aber natürlich wieder ein anderer sein.
Leider finde ich dazu keinen Link mehr und die entsprechende Ausgabe der dlz oder Top Agrar in der ich das mal gelesen hatte versteckt sich auch beharrlich vor mir.

Einen Auswirkung auf den benötigten Führerschein dürfte die Farbe des Kennzeichens auch nicht haben.
Die Farbe des Kennzeichens sagt nur bedingt etwas über die Steuerlast aus. Erst gestern habe ich gehört, dass z.B. Feuerwehrfahrzeuge von der Steuer befreit sind. Trotzdem fahren sie bei uns alle mit schwarzer Nummer rum.

Welchen Nutzen die Einfärbung der Schrift überhaupt hat, verstehe ich sowieso nicht, aber das ist nochmal ein anders Thema...

Gruß
Wolfgang
Nabend Wolfgang,

ich danke dir für die schnelle und präzise Antwort.
Echt klasse, wie hier jemanden geholfen wird.
Also dürfte ich eigentlich keine Probleme mit dem Führerschein bekommen, dass ist eine erfreuliche Nachricht.

Man kann nur sagen, MACHT WEITER SO !!! Smile

Gruss aus Nordhessen
Rene
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