03.06.2010, 13:20
Hallo Tracler,
Ich möchte in Kürze ofenfertiges Brennholz ausfahren und mir schwirrt eine Idee im Kopf rum, wobei ich noch nicht genau weiß, ob das so realisierbar ist.
Ich persönlich hab mir im Februar einen luftgebremsten Zweiachsanhänger vom Typ HK5 ZGM ca. 7t (ehem. DDR) zugelegt u. mein Kumpel besitzt einen Einachs-Dreiseitenkipper mit ZGM 5,7t, welcher allderding auflaufgebremst ist.
Da ich einig Fuhren über eine etwas weitere Entfernung bringen will, war mein Plan, beide Hänger zusammen mitzuführen, wobei der luftgebremste Hänger natürlich vorn sein müßte u. der auflaufgebremste Hänger hinten.
Die tatsächliche Masse, die mit diesem Gespann bewegt werden soll ist nicht grenzwertig, da es sich um trockene Sägewerksabschnitte handelt, die ich mit einem Schubboden-Sattel angeliefert bekomme.
Der Fahrer gab an, das dieser 93m³ fassende Schubboden ca. 22t wiegt.
Meine beiden Hänger sind mit Doppelten Bordwänden versehen u. nach meiner Berechnung müsste ich mit dem Zug (incl. Ladefläche von meinem 700K) etwa 16m³ wegbringen, dies entspräche max. 4t Ladung.
Meine Frage an euch wäre, ob dieser Zug auf Deutschlands Strassen bewegt werden darf. In der StVZO fand ich nur heraus, dass an Zugmaschinen 2 Anhänger mitgeführt werden dürfen, wenn die Abmessungen des Gesamtzuges u. die Gesamtmassen nicht überschritten würden.
Danke schonmal für eure Mithilfe
Viele Grüße aus dem überaus kühlen u. verregneten Vogtland
@Mods: Wenn dieses Thema doch eher in das allgem. Landwirtschaftsforum passt, könnt ihr es ja dorthin verschieben. Danke
Ich möchte in Kürze ofenfertiges Brennholz ausfahren und mir schwirrt eine Idee im Kopf rum, wobei ich noch nicht genau weiß, ob das so realisierbar ist.
Ich persönlich hab mir im Februar einen luftgebremsten Zweiachsanhänger vom Typ HK5 ZGM ca. 7t (ehem. DDR) zugelegt u. mein Kumpel besitzt einen Einachs-Dreiseitenkipper mit ZGM 5,7t, welcher allderding auflaufgebremst ist.
Da ich einig Fuhren über eine etwas weitere Entfernung bringen will, war mein Plan, beide Hänger zusammen mitzuführen, wobei der luftgebremste Hänger natürlich vorn sein müßte u. der auflaufgebremste Hänger hinten.
Die tatsächliche Masse, die mit diesem Gespann bewegt werden soll ist nicht grenzwertig, da es sich um trockene Sägewerksabschnitte handelt, die ich mit einem Schubboden-Sattel angeliefert bekomme.
Der Fahrer gab an, das dieser 93m³ fassende Schubboden ca. 22t wiegt.
Meine beiden Hänger sind mit Doppelten Bordwänden versehen u. nach meiner Berechnung müsste ich mit dem Zug (incl. Ladefläche von meinem 700K) etwa 16m³ wegbringen, dies entspräche max. 4t Ladung.
Meine Frage an euch wäre, ob dieser Zug auf Deutschlands Strassen bewegt werden darf. In der StVZO fand ich nur heraus, dass an Zugmaschinen 2 Anhänger mitgeführt werden dürfen, wenn die Abmessungen des Gesamtzuges u. die Gesamtmassen nicht überschritten würden.
Danke schonmal für eure Mithilfe
Viele Grüße aus dem überaus kühlen u. verregneten Vogtland
@Mods: Wenn dieses Thema doch eher in das allgem. Landwirtschaftsforum passt, könnt ihr es ja dorthin verschieben. Danke