Das MB-trac Forum

Normale Version: Vorsicht beim Schlepperverkauf u. Hilfeaufruf. Suche Preise zu MBtrac 800
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Hallo ich bin neu im Forum und habe leider ein Riesen Problem mit dem Verkauf eines MB-Trac 800.
Wir haben einen Landwirtschaftlichen Betrieb in dem seit je her 1-2 Tracs ihre Arbeit verrichten, einen von diesen besagten Tracs, einen 800, BJ 1980 mit Mittelschaltung verkauften wir Anfang 2007 , etwas über 10000h gelaufen ohne Druckluft technisch bis dahin OK, natürlich vom Lack und den 27 Jahren Arbeitseinsatz unter anderem mit Aufbauspritze deutlich gezeichnet. Ich bot diesen Trac zunächst bei erfolglos bei Ebay an, doch bei einem Nächsten einstellversuch meldete sich ein Vermeindlicher Berufskollege mit einem nach seinen angaben kleinen Land und Forstwirtschaftlichen Betrieb.
Man einigte sich auf einen Termin zur Besichtigung, und der Käufer kam mit einem Bekannten, zwar wunderte mich das doch sehr imposante Auto des kleinen Landwirts doch etwas, machte mir doch leider keine weiteren gedanken darüber.
Es wurde eine Probefahrt gemacht alles begutachtet bis mann sich schließlich über den Kaufpreis von 4000 Euro einig war.
Ich ging mit dem Käufer ins Büro und wir schlossen einen Schriftlichen Kaufvertrag in höhe von 4000 Euro ab unter ausschluss jeglicher Garantie oder Gewährleistungsansprüche !! den auch beide Parteien unterschieben. Wer möchte auch schon für einen 27 Jahre alten Schlepper noch Garantie geben.

Das Geld wurde bezahlt und auch am gleichen Tag von mir auf der Bank eingezahlt. Der Schlepper wurde von mir zu einer Spedition gefahren und von dieser in den Nächsten Tagen zum Käufer gebracht, bis dahin alles gut und schön, bis einige Tage später ein Brief ins Haus flattere in dem der Käufer eine Minderung des Kaufpreises geltend macht 2500 Euro wollte er zurück haben. Ich nahm darauf hin Telefonischen Kontakt auf um mir weiteren Ärger zu ersparen und er begnügte sich vorerst mit einer minderung um 500 Euro. Ich war über die ereignisse zwar nicht sonderlich begeistert aber in anbetracht dessen das wir mitte 2004 3700 euro mir 8 Fach Bereifung und über 1000 Stunden weniger für den Trac bezahlten ( Alles mit Originalem Kaufvertrag und Bankbewegung belegbar) doch noch zufrieden.

Wieder einige Tage später meldete sich der Käufer und brichtete das er seit 2 Stunden versuche den Trac rückwärts aus der Garage zu fahren was ihm trotz massiven Gewalteinsatz auf das Schaltgestäge nicht gelang, eine kurze erklärung das in der hohen Ganggruppe 5-8 sich der Rückwärtsgang nicht einlegen lasse behoben das Problem.

Doch leider blieben die Fahrversuche des neuen Besitzers nicht ohne folgen der Rüchwärtsgang sprang seit dem Permanet herraus
und so kam es das wir in den darauffolgen Tagen wieder Post von dem Käufer erhielten in dem er uns einen Getriebeschaden mitteilte und das Fahrzeug wandeln also zurück geben wolle. Nur waren aus den 4000 Euro Kaufpreis mittlerweile fast 12000 Tausend geworden. Der Käufer der mittlerweile kein kleiner Landwirt sonder Rechtsanwalt war forderte allen ernstes fast den Dreifachen Betrag zurück. Sein damals zum Schlepperkauf mitgereister Bekannter könnte den Kaufpreis bezeugen!!!

Es kam wie es kommen musste, zur Gerichtsverhandelung.
obwohl wir über Nachbarn und Bekannte die den Schlepper bis kurz vor dem Verkauf noch täglich bei uns fahren sehen haben oder auch selbst ohne Probleme gefahren haben sah das Gericht dem Käufer im Recht heist im Klartext 2 Jahre Gewährleistung unsererseits und die damit verbundene Rücknahme des Schleppers.

Auch beim Kaufpreis sah das Gericht den Käufer im Recht, dem Ankaufsvertrag mit nachweisbarer Bankbewegung und dem Verkauf mit Nachweisbarer Bankbewegung schenkte und eine Zeugenaussage das der Mitgereiste Bekannte des Käufers nicht bei uns mit im Büro und bei der Geldübergabe zu gegen war keine Beteutung. Der Aussage des Käufers er habe das Geld aus seinem Tresor genommen aber schon.

Trotzdem gingen wir in die 2 Instanz wo der neue Richter zwar nicht den Gewährleistungsanspruch in Frage stellte den Kaufpreis aber schon, die Aussagen stehen gegenüber der Kaufvertrag zählt eigentlich nichts. So kam es das der Richter einen Gutachter damit beauftragete einen durchschnittlichen Preis 2006/ 2007 zu ermitteln.

Dieses tat dieser zwar nicht, aber er kam zu der Auffassung das diese Schlepper heute in 2010 für 10000 Euro gehandelt werden also wieder eine Deutliche Ohrfeige für uns.

Ich bitte nun Mitglieder dieses Forums mir ihre Verkaufserlöse oder Kaufpreise des Typs MB 800 BJ 1977-1980 mit Mittelschaltung
mitzuteilen bitte keine Fahrzeuge angeben die Voll oder Teilresturiert sind sonder nur solche die meiner Fahrzeugbeschreibung ähneln.
Für eine Übersendung einer Kopie eines Kaufvertrages der dem Kaufpreises 2000-5000euro und Typ unserem Tracs entspricht währe ich unentlich Dankbar weil ich nur so noch eine Chance habe dem Gericht darzulegen das zum Verkaufszeitpunkt MB-Tracs 800 zu diesem Preis gehandelt wurden.

Alles in allem liest sich dieser Beitrag wohl wie eine Ziehmliche Räuberpistole doch beruht alles auf Tatsachen. Ich möchte auch keinem davon Abraten seien Ausgedienten Schlepper Privat zu verkaufen, doch möchte ich allen Verkäufern dazu raten sich den Käufer ihreres Gebrauchten genau anzuschauen und sich im klaren zu sein das beim Verkauf vom Landwirt an Privat immer eine Gewährleistung von 2 Jahren gilt. So sind aus den 4000 euro (2500 euro hatte mir damals ein Landmaschinenhändler geboten) fast 20.000 Euro Forderung geworden. Die wir auch zahlen werden müssen wenn ich keine anderen Belege liefern kann.
Das ist mal wieder typisch Deutsches Recht. Normalerweise zählt aber in solchen Dingen nur der durchschnittliche Wert des Gegenstandes zum Zeitpunkt des Rechtsgeschäfts. Der gehandelte Wert des Fahrzeuges aus 2010 spielt doch da gar keine Rolle. Ich verkaufe grundsätzlich nichts an Privatpersonen. Wir hatten mal einen ähnlichen Fall mit einer Baustelle eines privaten Bauherren.
Hallo,

Wahnsinn! Wenn man sich das so durchliest bekommt man ja Angst...

Ich hoffe diese Ebay Auktionen helfen dir etwas? Es sind zwar Restaurierte tracs, aber trotzdem weit von den 10000 Euro entfernt.

http://cgi.ebay.de/MB-trac-800-erste-Han..._Traktoren

http://cgi.ebay.de/MB-Trac-800-1-/110567..._Traktoren

http://cgi.ebay.de/MB-Trac-800-Neu-Tuv-0..._Traktoren

Gruss Hartmut admin
Hallo,
da hast Du ja eine schöne Scheiße an der Backe....

Früher gab es auf der Internetseite bei Traktorpool mal eine Funktion, bei der man Verkaufsangebote aus der Vergangenheit zusammengefaßt (z. B. MB Trac) ansehen konnte. Zuerst war diese Funktion frei verfügbar und kostenlos. Später wurden Gebühren dafür verlangt. Heute scheint es diese Funktion gar nicht mehr zu geben.

Es wäre vielleicht mal einen Versuch wert, sich an die Verantwortlichen (Kontakt) bei Traktorpool zu wenden Es muß doch möglich sein, so eine Liste zu bekommen

Nachtrag: scheinbar gibt es die Preisrecherche noch immer - aber nur als Händleranmeldung - vielleicht hast Du ja einen Händler in der Nähe der gelistet ist Traktorpool

Gruß Alex
Hallo,

wenns irgend möglich und sinnvoll ist, dann wäre es besser, daß Fahrzeug zurückzunehmen und das Getriebe selber wieder zu reparieren...

Ich hab meinen 800 MS 2007 gekauft mit 11600 h Zustand i.A. relativ gut (dem Alter entsprechend). TÜV neu, DL, Getriebe und Achsen top, Kaufpreis 5700,- Euro.

Ruf mich an und gib mir deine Adresse, dann schick ich dir gerne eine Kopie des Kaufvertrages. 0160 44 372 33

Einen weiteren Trac habe ich vor ein paar Wochen angeschaut. 800 MS Bj ?? 76 ?? laut Zähler (der nicht geht) 8200 h Zustand i.O. Verhandlungsbasis 5000,- Euro. Leider kann ich dir nur diese Zahlen nennen, ich hab ihn nicht gekauft, von daher gibts keine Belege... Ich könnte dir höchstens die Telefonnummer von dem Kameraden ausfindig machen...

Glaub eher an die Unschuld einer Hure als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz...

Gruß Cliff
Oh mann, Habe meine 2 Mb Trac ungesehen Gekauft. Angerufen, geld Überwiesen, einer Spedition bescheidgegeben.
Nach 2 tagen waren beide Tracs da.
Wer denkt den da an sowas.
Scheinbar ist Verkaufen schon etwas Schwieriger.
Hallo,

habe ich deinem (langen) Text nun richtig entnommen, dass der Trac

2007 für 4000 € verkauft wurde (500 € Nachlass im Nachhinein)

und derjenige mittlerweile 12000€ für die Rücknahme von dir fordert, weil er dir diesen Preis dafür angeblich 2007 bezahlt hat?

Dann würde mir folgendes dazu einfallen:

Der Herr Rechtsanwalt würde dann ja 8000 € Gewinn machen und stellt dir einen kaputten Trac auf den Hof...


Also:

1) Sofort zur nächsten Kriminalpolizei und Anzeige wegen Betrug (263 StGB) erstatten, denn er versucht vorzutäuschen, einen anderen Betrag bezahlt zu haben.
2) Im Falle einer Rücknahme die Reparatur des Getriebe verlangen
3) Habe irgendwie das Gefühl, dass du da keinen guten Anwalt an deiner Seite hast... Ist das jemand, der auf diesem Fachgebiet arbeitet?
4) Gehe mal unter www.frag-einen-anwalt.de rein, dort kannst du für wenig Geld eine grobe Rechtsauskunft bekommen.

Nur weil ein Richter so und so entscheidet, heißt es noch lange nicht, dass du im Unrecht bist. In diesem Fall glaube ich eher, dass dein Gegenüber besser vorbereitet in die Verhandlungen gegangen ist.

Wie gesagt, ich rate zur Strafanzeige und dann zu einem Fachanwalt!

Gruß


Sascha
Hallo,

wir haben unseren 800 MS letztes Jahre an einen Händler für 2500 €
ohne Rechnung, ohne Besichtigung verkauft!
Vorab überwiesen und 10 Tage später Abholung durch Spedition.

Gruß
Hallo,

ich denke auch, dass es ganz schön gewagt ist, wenn der Käufer bei dieser Beweislast einen um 8000,-€ höheren Kaufpreis behauptet.
Das ist Prozeßbetrug. Ich meine der kann auch als Kläger vereidigt werden. Dann wäre es Meineid. Könnte mir vorstellen, dass ein RA dabei seine Zulassung riskiert.
Du kannst das keinesfalls hinnehmen, denn im Umkehrschluß wird dir ja unterstellt, du hättest 2/3 schwarz gemacht.

MfG
Wolfgang
Hm, Du hast einem Rechtsanwalt einen gebrauchten MB-trac ohne jegliche Gewährleistung verkauft, er beahuptet aber im Nachhinein der trac sei kaputt und er hätte das dreifache des wirklichen Kaufpreises bezahlt.
Es liest sich fast so als wenn der "Käufer" eben dieses geanu so geplant hätteSad
Und da er ja selber vom Fach ist, Du aber wie wir alle in solchen Fällen lieber erst einmal das gute in jedem Menschen siehst hast ihm evtl. sogar Sachen erzählt welche er leicht verändert jetzt gegen dich vor Gericht vorzubringen versucht.
Fast so wie die "Fachleute" welche sich bei ebay Artikel ersteigern, per paypal bezahlen und einen Tag vor Ablauf des Käuferschutzes Haarsträubendes über den Artikel zu berichten wissen und du sogut wie keine Chanche hast dein Geld wirklich zu behalten, ebay/paypal endscheidet in diesen Sachen zu 99% für den Kläger/Käufer, Als ehrlicher Verkäufer hast Du null Chanche, leider. Recht haben und Recht bekommen sind 2 komplett andere Schuhe, leider.

Hast Du denn nicht mehr den Kaufvertrag mit der Originalsumme ?
Ich befürchte ohne wirklich guten Fachanwalt kommst Du da niemals rausSad


M.f.G. Dieter
Kann zwar leider nicht helfen, aber bräuchte da mal ne Info.

Hab ich das richtig verstanden das ein Landwirt Gewärleistung auf einen Schlepper geben muss, wenn er ihn verkauft? Wieso. Gilt er als Gewerbetreibender?
Wenn ich jetzt meinen Trac verkaufe(ich bin Kein Land oder Forstwirt und habe den Trac nur als Hobby)muss ich dann auch Gewährleistung geben?
Wenn im Vertrag steht von Privat zu Privat und unter ausschluss der Sachmängelhaftung, darf doch nix passieren. Wer weiss was bei einem 35 Jahre alten Schlepper alles passieren kannquestion


Danke im vorraus, Gruss Achim
Hallo und herzliches Beileid!
Ich bin geschockt und verstehe diese Entscheidungen der Gerichte nicht:
1. Es gibt einen schriftlichen Kaufvertrag mit Kaufpreis und Unterschriften.
2. Gewährleistung muss ein Landwirt nur gegenüber Privatpersonen geben, unter Landwirten kann man die Gewährleistung ausschließen da vor dem Gesetz Landwirte als "Kann-Kaufmann" behandelt werden. Da er Dir vorspielte Landwirt zu sein und in Wirklichkeit RA ist hätte er Dich daraufhinweisen müssen das Gewährleistungsausschluß nicht möglich ist - folglich vorsätzlicher Betrug, Strafanzeige dringend angeraten. Selbst wenn Du Gewährleistung geben müsstest, so hättest Du die Instandsetzung durchführen oder durchführen lassen müssen. Erst wenn das nach mehreren Versuchen erfolglos bleibt hat der Käufer überhaupt erst einen Anspruch auf Wandlung, und dann auch nur in Höhe des nachweisbaren Kaufpreises abzüglich eines evtl. Nutzungsentgelts.
Dieser RA riskiert so oder so seine Zulassung, da er entweder versucht Dich zu betrügen oder vermeintliche Schwarzgeschäfte unterstützt (er hat ja den Kaufvertrag mit 4000€ unterschrieben - oder ist die Unterschrift auch falsch...)

Ihr seit doch schon in der 2ten Instanz, geht denn da noch was?
Ansonsten: Strafanzeige bei der Polizei (sofort) und einen verdammt guten Anwalt suchen.

Gruß frank
Ja das Gericht sah es so das der Schlepperkauf zu unserem täglichen Geschäft gehört, wenn man alle 5 Jahre also einen Schlepper Verkauft ist das also tägliches Geschäft.
Desweiteren kannten sich der Käufer und seine Frau auch so gar nicht mit der Landwirtschaft aus, sie behaupteten nich einemal zu wissen ob sie Kammer beitrag zahlen würden oder Mitglied im Landvolk zu sein , wie sie allerdings die EU Fördermittel beantragen müssen und Abkassieren wussten sie dagegen ganz genau.
Hallo, na wenn sie Fördermittel erhalten sind sie auch Landwirt, haben eine Unternehmensnummer und sind Unternehmer. Grüsse Marcus
Hallo Leute,

also diese Geschichte kommt einem Menschen mit normalem Rechtsverstand mehr als spanisch vor.

Ich habe das Gefühl, hier liegen bei weitem nicht alle Fakten auf dem Tisch !


Grüße Oskar
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