02.11.2010, 19:33
Seiten: 1 2
02.11.2010, 21:52
Servus Robert,
es gibt ein Sprichwort:
zwei Sachen die man(n) nicht ausleiht:
Seine Frau und seinen Trac
Im Ernst: Ich kann mir nicht vorstellen, daß irgend jemand seinen Forst Trac ohne Fahrer verleihen würde.
Ich jedenfalls würde das auf keinen Fall tun. Zu deiner eigentlichen Frage kann ich leider nichts sagen. Ich denke für einen Standard Schlepper bis 100 PS werden derzeit 40€ pro Stunde laut Maschinenring Preisliste veranschlagt.
Grüße
Peter
es gibt ein Sprichwort:
zwei Sachen die man(n) nicht ausleiht:
Seine Frau und seinen Trac
Im Ernst: Ich kann mir nicht vorstellen, daß irgend jemand seinen Forst Trac ohne Fahrer verleihen würde.
Ich jedenfalls würde das auf keinen Fall tun. Zu deiner eigentlichen Frage kann ich leider nichts sagen. Ich denke für einen Standard Schlepper bis 100 PS werden derzeit 40€ pro Stunde laut Maschinenring Preisliste veranschlagt.
Grüße
Peter
03.11.2010, 09:50
Hallo zusammen,
ich kann mich Peter nur anschließen, bei mir gibt es nur Forstrac inklusive Fahrer und zwar mit mir...
Im Regelfall wird zu 98 % bei uns auf Festmeter Rückeleistung gearbeitet, dabei liegen die Preise je nach Rückeentfernung, Stammvolumen, Sortiment und Gelände (evtl. auch Auftraggeber )zwischen 7,50 € und ca. 12 € netto.
Wenn, was bei mir der Ausnahmefall ist, auf Regie gearbeitet wird (zum Beispiel Beiseilung für Problemfällung, Wegebau etc.) dann komme ich unter 40,- € netto pro Stunde gar nicht. Da halte ich lieber das Sofa warm . Bei 40,- € muß es aber schon Spielerei sein, wenns stressig wird oder Materialschlacht fang ich bei 45,- € an.
Ich denke, das sollte schon mal ein ungefährer Anhaltspunkt sein.
Zum Glück leben wir aber in einer freien Marktwirtschaft, somit kann jeder tun und lassen und damit verlangen, was er will.
Kommt halt auch immer auf das Marktniveau in Deiner Gegend an. Bis auf eine Ausnahme startet hier bei uns im Bayer. Wald aber fast keiner seine Maschine unter den von mir genannten Preisen (Freundschaftsdienst etc. mal ausgenommen).
Ich würde mich einfach mal umhören, was bei Euch so gängig ist und mich daran orientieren.
Grüße
Michl
ich kann mich Peter nur anschließen, bei mir gibt es nur Forstrac inklusive Fahrer und zwar mit mir...
Im Regelfall wird zu 98 % bei uns auf Festmeter Rückeleistung gearbeitet, dabei liegen die Preise je nach Rückeentfernung, Stammvolumen, Sortiment und Gelände (evtl. auch Auftraggeber )zwischen 7,50 € und ca. 12 € netto.
Wenn, was bei mir der Ausnahmefall ist, auf Regie gearbeitet wird (zum Beispiel Beiseilung für Problemfällung, Wegebau etc.) dann komme ich unter 40,- € netto pro Stunde gar nicht. Da halte ich lieber das Sofa warm . Bei 40,- € muß es aber schon Spielerei sein, wenns stressig wird oder Materialschlacht fang ich bei 45,- € an.
Ich denke, das sollte schon mal ein ungefährer Anhaltspunkt sein.
Zum Glück leben wir aber in einer freien Marktwirtschaft, somit kann jeder tun und lassen und damit verlangen, was er will.
Kommt halt auch immer auf das Marktniveau in Deiner Gegend an. Bis auf eine Ausnahme startet hier bei uns im Bayer. Wald aber fast keiner seine Maschine unter den von mir genannten Preisen (Freundschaftsdienst etc. mal ausgenommen).
Ich würde mich einfach mal umhören, was bei Euch so gängig ist und mich daran orientieren.
Grüße
Michl
03.11.2010, 10:14
Hallo Robert,
auch ich blase ins selbe Horn:
Unsere Forstschlepper wurden immer nur mit Fahrer zur Verfügung gestellt.
Das schafft zwar etwas Ärger in der brennholzsammelnden Nachbarschaft, von denen viele schon mit der Bitte kamen, ob ich ihnen denn nicht mal einen Schlepper mit Wagen oder auch mal den Schlepper mit der Seilwinde...
... aber Forst ist keine Spielwiese und Rückeschlepper sind erst recht kein Spielzeug. Meine Lebensversicherung kostete damals extra, wo ich noch im Forst tätig war. Zudem fällt das Brennholzgeschehen, wenn es sich nicht um mein eigenes Holz handelt, nicht unter lof, damit ist dann sogar auch noch der Tatbestand des Steuer- und Subventionsbetruges erfüllt.
Man muss sich immer fragen: Was mache ich, wenn etwas passiert?
Kann ich definitiv sicherstellen, dass mein Fahrzeug, das ich verleihen will, technisch und sicherheitstechnisch auf dem aktuellen Stand ist und alle Auflagen z.B. von der BG erfüllt?
Du wirst gnadenlos in Regress genommen, wenn Dir bei einem Unfall nachgewiesen wird, dass die Maschine Mängel hatte, das muss man sich nicht freiwillig antun...
Ein alter Freund von mir lebt mit der Schuld, ein Menschenleben auf dem Gewissen zu haben, weil er eine kleine sicherheitstechnische Maßnahme unterlassen hatte, das geht so schnell und kann jedem passieren...
FG
Holger
auch ich blase ins selbe Horn:
Unsere Forstschlepper wurden immer nur mit Fahrer zur Verfügung gestellt.
Das schafft zwar etwas Ärger in der brennholzsammelnden Nachbarschaft, von denen viele schon mit der Bitte kamen, ob ich ihnen denn nicht mal einen Schlepper mit Wagen oder auch mal den Schlepper mit der Seilwinde...
... aber Forst ist keine Spielwiese und Rückeschlepper sind erst recht kein Spielzeug. Meine Lebensversicherung kostete damals extra, wo ich noch im Forst tätig war. Zudem fällt das Brennholzgeschehen, wenn es sich nicht um mein eigenes Holz handelt, nicht unter lof, damit ist dann sogar auch noch der Tatbestand des Steuer- und Subventionsbetruges erfüllt.
Man muss sich immer fragen: Was mache ich, wenn etwas passiert?
Kann ich definitiv sicherstellen, dass mein Fahrzeug, das ich verleihen will, technisch und sicherheitstechnisch auf dem aktuellen Stand ist und alle Auflagen z.B. von der BG erfüllt?
Du wirst gnadenlos in Regress genommen, wenn Dir bei einem Unfall nachgewiesen wird, dass die Maschine Mängel hatte, das muss man sich nicht freiwillig antun...
Ein alter Freund von mir lebt mit der Schuld, ein Menschenleben auf dem Gewissen zu haben, weil er eine kleine sicherheitstechnische Maßnahme unterlassen hatte, das geht so schnell und kann jedem passieren...
FG
Holger
03.11.2010, 10:35
Hallo zusammen
Also bei uns werden Grundsätzlich keine Maschinen verliehen.
Ansonsten gibt der Forst die Sätze vor.
Bei allen anderen Arbeiten kosten die Maschinen mit Fahrer ab 55€ / std
mfg Arno
Also bei uns werden Grundsätzlich keine Maschinen verliehen.
Ansonsten gibt der Forst die Sätze vor.
Bei allen anderen Arbeiten kosten die Maschinen mit Fahrer ab 55€ / std
mfg Arno
03.11.2010, 12:45
Hi,
ich werde meinen Trac sicher nicht ohne Faher verleihen. Es geht drum was ich verlangen kann wenn ich meinen Trac mit zur Arbeit nehme, weil der Förster mir ca. 20€ in der stunde für mein Trac geben will + mein normalen Lohn. Ich bin der meinung das 20€ viel zu wenig sind da ich laut Maschienenring auf ca. 35€ komm.
Gruß
ich werde meinen Trac sicher nicht ohne Faher verleihen. Es geht drum was ich verlangen kann wenn ich meinen Trac mit zur Arbeit nehme, weil der Förster mir ca. 20€ in der stunde für mein Trac geben will + mein normalen Lohn. Ich bin der meinung das 20€ viel zu wenig sind da ich laut Maschienenring auf ca. 35€ komm.
Gruß
03.11.2010, 13:04
Servus Robert,
jetzt kommen wir der Sache schon näher, weil wir jetzt ungefähr wissen, um was es geht...
Ich gehe mal davon aus, da Du vom Förster schreibst und ich weiß, daß Du Forstwirt bist, daß Du bei den BaySF beschäftigt bist.
Soweit ich weiß, werdet ihr ja da per Stundenlohn plus eine Art "Leistungsstaffel" in 3 Stufen bezahlt. Ist das richtig?
Interessant ist aber, was Du mit dem Trac machen sollst?
Nur mitnehmen, um mal einen "Hänger" runterzuziehen oder evtl. einen Baum zu sichern?
Sollst Du richtig rücken? Sollst Du Pflanzen ausfahren? Oder soll der Trac mehr oder weniger nur Transportfahrzeug sein??
Eins kann man auf alle Fälle schon mal sagen, wenn Du normal rücken sollst, dann sind 20,- € ja die Verhöhung schlechthin.
Wenn Du nur Verschleiß, Wartung und Dieselverbrauch einigermaßen realitätsnah kalkulierst, bist Du schon mindestens bei den 20,- €!!!
Grüße
Michl
jetzt kommen wir der Sache schon näher, weil wir jetzt ungefähr wissen, um was es geht...
Ich gehe mal davon aus, da Du vom Förster schreibst und ich weiß, daß Du Forstwirt bist, daß Du bei den BaySF beschäftigt bist.
Soweit ich weiß, werdet ihr ja da per Stundenlohn plus eine Art "Leistungsstaffel" in 3 Stufen bezahlt. Ist das richtig?
Interessant ist aber, was Du mit dem Trac machen sollst?
Nur mitnehmen, um mal einen "Hänger" runterzuziehen oder evtl. einen Baum zu sichern?
Sollst Du richtig rücken? Sollst Du Pflanzen ausfahren? Oder soll der Trac mehr oder weniger nur Transportfahrzeug sein??
Eins kann man auf alle Fälle schon mal sagen, wenn Du normal rücken sollst, dann sind 20,- € ja die Verhöhung schlechthin.
Wenn Du nur Verschleiß, Wartung und Dieselverbrauch einigermaßen realitätsnah kalkulierst, bist Du schon mindestens bei den 20,- €!!!
Grüße
Michl
03.11.2010, 13:15
Hi,
Bin bei der Gemeinde Grafenhausen (im Schwarzwald) angestellt das mit der bezahlung stimmt ungefär so.
Der Trac wir eingestzt zum Bäume umziehen, Vorliefern für Vollernter, Häcksler und Zangenschlepper, Rücken von Kleineren mengen Sturmholz und Käferholz. Ab und zu auch Transporte von Pflanzen, Wegbaumaterial...........
Gruß Robert
Bin bei der Gemeinde Grafenhausen (im Schwarzwald) angestellt das mit der bezahlung stimmt ungefär so.
Der Trac wir eingestzt zum Bäume umziehen, Vorliefern für Vollernter, Häcksler und Zangenschlepper, Rücken von Kleineren mengen Sturmholz und Käferholz. Ab und zu auch Transporte von Pflanzen, Wegbaumaterial...........
Gruß Robert
03.11.2010, 13:52
Hallo Robert,
diese "Streiche" habe ich damals auch gemacht in den Jahren, wo ich das professionelle Rücken aufgegeben hatte und angestellter Waldarbeiter war. Da kam auch häufig die Bitte, doch "morgen mal mit dem Schlepper" zu kommen, sei es, um Wegebau zu machen, Stämme umzuziehen oder sogar richtig zu rücken, zu entzerren u.s.w..
Als "good will" habe ich das dann etliche Male gemacht, aber letzten Endes immer draufgelegt, beim Wegebau sogar mal an einem Tag gleich zwei Schlepper kaputtgefahren...
Wenn Du da auf Deine Kosten kommen willst, dann wäre es von der Sache her tatsächlich wie das Verleihen eines Forstschleppers ohne Fahrer, obwohl Du selbst der Fahrer bist, aber in der Zeit ja vom Arbeitgeber bezahlt wirst.
Da sind die 35,-€ schon realistisch und sicher nicht zu viel!
FG
Holger
diese "Streiche" habe ich damals auch gemacht in den Jahren, wo ich das professionelle Rücken aufgegeben hatte und angestellter Waldarbeiter war. Da kam auch häufig die Bitte, doch "morgen mal mit dem Schlepper" zu kommen, sei es, um Wegebau zu machen, Stämme umzuziehen oder sogar richtig zu rücken, zu entzerren u.s.w..
Als "good will" habe ich das dann etliche Male gemacht, aber letzten Endes immer draufgelegt, beim Wegebau sogar mal an einem Tag gleich zwei Schlepper kaputtgefahren...
Wenn Du da auf Deine Kosten kommen willst, dann wäre es von der Sache her tatsächlich wie das Verleihen eines Forstschleppers ohne Fahrer, obwohl Du selbst der Fahrer bist, aber in der Zeit ja vom Arbeitgeber bezahlt wirst.
Da sind die 35,-€ schon realistisch und sicher nicht zu viel!
FG
Holger
03.11.2010, 17:05
Servus Zusammen,
also ich kann mich meinen Vorschreibern nur anschließen: 20 Euro sind entschieden zu wenig, und wenn ich meinen Schlepper mit in die Arbeit nehmen soll, dann wurde ich das ganze schon gern vertraglich regeln...
Laß irgendetwas sein, dann zahlt wieder keiner und man bleibt auf den Kosten sitzen..
also ich kann mich meinen Vorschreibern nur anschließen: 20 Euro sind entschieden zu wenig, und wenn ich meinen Schlepper mit in die Arbeit nehmen soll, dann wurde ich das ganze schon gern vertraglich regeln...
Laß irgendetwas sein, dann zahlt wieder keiner und man bleibt auf den Kosten sitzen..
03.11.2010, 18:14
Hallo Leuts,
aus Erfahrung kann ich nur jedem empfehlen, alles, was über Verleihen an beste Freunde hinausgeht (und beste Freunde müssen wirklich beste Freunde sein, was sich spätestens bei einem teuren Schaden herausstellt, ob es echte Freunde sind/waren) sollte, wenn es denn sein soll, über eine Leih- und Obhutversicherung ebgedeckt werden. Heute heißt das Gewahrsamschadenversicherung.
FG
Holger
aus Erfahrung kann ich nur jedem empfehlen, alles, was über Verleihen an beste Freunde hinausgeht (und beste Freunde müssen wirklich beste Freunde sein, was sich spätestens bei einem teuren Schaden herausstellt, ob es echte Freunde sind/waren) sollte, wenn es denn sein soll, über eine Leih- und Obhutversicherung ebgedeckt werden. Heute heißt das Gewahrsamschadenversicherung.
FG
Holger
03.11.2010, 18:23
Sehr gut, dass du das Thema Versicherungen ansprichst, Holger!
Da kann ich nur eine erweiterte Gewahrsamschadenversicherung empfehlen, bzw. eine betriebshaftpflichtversicherung, die erweiterte Gewahrsamsschäden abdeckt... Sonst nehmen solche Fälle immer ein teueres Ende...
Da kann ich nur eine erweiterte Gewahrsamschadenversicherung empfehlen, bzw. eine betriebshaftpflichtversicherung, die erweiterte Gewahrsamsschäden abdeckt... Sonst nehmen solche Fälle immer ein teueres Ende...
03.11.2010, 18:28
Hallo,
würde hierbei nicht eine normale Haftpflichtversicherung greifen!?
Mfg Benedikt
würde hierbei nicht eine normale Haftpflichtversicherung greifen!?
Mfg Benedikt
03.11.2010, 18:36
Die Haftpflichtversicherung greift, wenn in ihr "erweitete Gewahrsamsschäden" abgedeckt werden.
Normale Haftpflichtversicherungen decken nur "Gewahrsamsschäden" ab, und eine geliehene Maschine gehört da nicht zwingend dazu.... So hats mir mein Versicherungsheinz erklärt...
Normale Haftpflichtversicherungen decken nur "Gewahrsamsschäden" ab, und eine geliehene Maschine gehört da nicht zwingend dazu.... So hats mir mein Versicherungsheinz erklärt...
03.11.2010, 18:48
Hallo zusammen,
da ich ja hier etwas beruflich belastet bin, hoffe ich, kurz etwas zur Aufklärung beitragen zu können:
Antwort: Generell NEIN, da hier immer "[...] geliehen, gemietete Sachen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind"
Soll dieses Risiko, daß Jemand etwas an einer geliehen Maschine (sei es nun Schlepper, Anbaugerät, Arbeitsgeräte wie Motorsäge etc) beschädigt, versichert werden, so muß dies in der Betriebshaftpflicht dieses Jemand extra eingeschlossen werden. Dieser Einschluß nennt sich gemein hin "Gewahrsamsschäden". Über diesen Einschluß sind jedoch nur unfallartige Ereignisse versichert, also solche die von außen auf die Maschine wirken. Zum Beispiel, wenn mir ein Baum auf einen geliehenen Schlepper fällt.
Soll auch der "innere Schaden" an der Maschine mitversichert sein (ich lege z. B. mit der Seilwinde den Mb Trac ungewollt um -> Kabine kaputt und Rahmen verzogen), so müssen zusätzlich in die Gewahrsamsschadendeckung noch Brems-Betriebs-Bruchschäden aufgenommen werden.
Das kostet dann schon einen Griff in die Moneykiste , ist aber immer noch nicht 100%ig, da bei fast allen Anbietern mit Selbstbeteiligung und begrenzten Versicherungssummen versehen (i.d.R. ab 10.000 bis max. 50.000€).
Wirklich auf der sicheren Seite ist der Verleiher nur mit einer Maschinenbruchversicherung, die jedoch noch mehr kostet, jedoch fast alle denkbaren Schäden, z. B. auch Fehlbedienung abdeckt. Gewerbliche Verleihfirmen haben eine solche Maschinenversicherung zu 99,9%. Auch als privater Verleiher wäre dies an sich die sicherste Alternative, da ich ja fast nie 100%ig wissen kann, ob der Leihnehmer die ausreichende Deckung in seiner Betriebshaftpflicht hat und diese, und das ist sehr wichtig, überhaupt bezahlt hat.
Ich will jetzt hier nicht noch weiter detailllieren, wobei noch vieles wichtig wäre, da ich denke, daß ein paar Grundsätze schon mal geklärt sind, die leider meist nicht bekannt sind.
Viele Grüße
Michl
da ich ja hier etwas beruflich belastet bin, hoffe ich, kurz etwas zur Aufklärung beitragen zu können:
Zitat:würde hierbei nicht eine normale Haftpflichtversicherung greifen!?
Antwort: Generell NEIN, da hier immer "[...] geliehen, gemietete Sachen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind"
Soll dieses Risiko, daß Jemand etwas an einer geliehen Maschine (sei es nun Schlepper, Anbaugerät, Arbeitsgeräte wie Motorsäge etc) beschädigt, versichert werden, so muß dies in der Betriebshaftpflicht dieses Jemand extra eingeschlossen werden. Dieser Einschluß nennt sich gemein hin "Gewahrsamsschäden". Über diesen Einschluß sind jedoch nur unfallartige Ereignisse versichert, also solche die von außen auf die Maschine wirken. Zum Beispiel, wenn mir ein Baum auf einen geliehenen Schlepper fällt.
Soll auch der "innere Schaden" an der Maschine mitversichert sein (ich lege z. B. mit der Seilwinde den Mb Trac ungewollt um -> Kabine kaputt und Rahmen verzogen), so müssen zusätzlich in die Gewahrsamsschadendeckung noch Brems-Betriebs-Bruchschäden aufgenommen werden.
Das kostet dann schon einen Griff in die Moneykiste , ist aber immer noch nicht 100%ig, da bei fast allen Anbietern mit Selbstbeteiligung und begrenzten Versicherungssummen versehen (i.d.R. ab 10.000 bis max. 50.000€).
Wirklich auf der sicheren Seite ist der Verleiher nur mit einer Maschinenbruchversicherung, die jedoch noch mehr kostet, jedoch fast alle denkbaren Schäden, z. B. auch Fehlbedienung abdeckt. Gewerbliche Verleihfirmen haben eine solche Maschinenversicherung zu 99,9%. Auch als privater Verleiher wäre dies an sich die sicherste Alternative, da ich ja fast nie 100%ig wissen kann, ob der Leihnehmer die ausreichende Deckung in seiner Betriebshaftpflicht hat und diese, und das ist sehr wichtig, überhaupt bezahlt hat.
Ich will jetzt hier nicht noch weiter detailllieren, wobei noch vieles wichtig wäre, da ich denke, daß ein paar Grundsätze schon mal geklärt sind, die leider meist nicht bekannt sind.
Viele Grüße
Michl
Seiten: 1 2