Danke Alex für deine Antwort,
ist mal eine aussagekräftige Antwort von Dir!!
Freut mich, auf so eine Antwort habe ich gewartet
.
Mal schaun was der TÜV am Donnerstag sagt...
Das in unserem Staat alles daneben läuft, ist klar... Deswegen enstehen ja auch solche Fragen
Gruß Patrick
hi
wenn ich du wäre würde ich mich mal über eine Anmeldung als selbstfahrende Arbeitsmaschine erkundigen
Abschlepplkws laufen auch als Arbeitsmaschine und sind auch generell vom Sonntagsfahrverbot ausgenommen
Vielleicht ists ja auch ein steuerlicher Vorteil
gruß uli
(08.11.2010, 22:46)alex800 schrieb: [ -> ]"Landwirtschaftliche Zugmaschine" geht nur in Verbindung mit Steuerbefreiung für LoF
Das stimmt auch nicht...
Es kommt nichtmal auf den Einsatzzweck an, die Maschine muss nur nachweislich in der Landwirtschaft einsetzbar sein.
Allein die Anhängerkupplung (oder Zapfwelle, oder Kraftheber, oder oder oder...) reicht für so einen Zweck schon aus, und das ganze nichtmals in Kombination!
Gruss Hartmut
(08.11.2010, 23:09)gerd schrieb: [ -> ]hi
wenn ich du wäre würde ich mich mal über eine Anmeldung als selbstfahrende Arbeitsmaschine erkundigen
Abschlepplkws laufen auch als Arbeitsmaschine und sind auch generell vom Sonntagsfahrverbot ausgenommen
Vielleicht ists ja auch ein steuerlicher Vorteil
gruß uli
Wenn du den Trac als selbstfahrende Arbeitsmaschine laufen lassen willst, darfst du aber keine Anhänger mehr ziehen (darfst nur das anhängen, was für den Betrieb erforderlich ist - z.b. der Mähdrescher mit Schneidwerkwagen).
Ansonsten erlischt deine Betriebserlaubnis, denn Arbeitsmaschine ist Arbeitsmaschine und Zugmaschine ist Zugmaschine. Ich denke, dass es in deinem Fall wirklich am besten ist, wenn du ihn ganz normal zulässt und mit Klasse C/CE fährst.
Dann bist du für alle Fahrten, die du beruflich, nebenbei oder als Hobby ausführst, auf der sicheren Seite.
Gruß
Sascha
@ gerd:
Das die Arbeitsmaschine Nicht in Frage kommt hab ich bei meinem ersten Beitrag geschrieben. Dazu müsste man die Beiträge auch lesen und nicht einfach seinen Senf dazugeben....
@ Hartmut:
Ich denke das du recht hast mit landwirtschaftlichen Zugmaschine. Das werd ich euch aber aber am Donnerstag genau sagen können.
Gruß Patrick
hi
mich würde dann nur interessieren wie die Merlos usw zugelassen werden die eine AHK hinten dran haben und die auch eingetragen ist?
von daher kam ich letztendlich doch auf die selbstfahrende Arbeitsmaschine
so Develeyversammlung zu Ende
Hallo zusammen,
@Gerd: Ich habe durch einen guten Bekannten etwas Einblick usw. bei Merlo.
Die PowerFarmer (oder wie die landwirtschaftl. Merlo mit Hubwerk, AHK, Hydraulik, 40 km/h Schnellläufer, usw... heißen) sind im Regelfall ganz normal als landwirtschaftliche Zugmaschine zugelassen.
Die normalen Teleskoplader sind Großteils nur auf 20km/h typisiert, somit zulassungsfrei und als selbstfahrende Arbeitsmaschine eingetragen.
Viele Grüße
Michl