Hallo Leute,
kann ich am Mb trac 900 turbo Forst oben an der Kabiene zusätzliche Blinker anbauen?
Weil ich Wohne 12 km von unserem Wald entfernd, und ich muss Kotflügel Zuhause Abmontieren und Ohne Blinker kann ich nicht Fahren.
Also, Wo Bekomme ich Blinker her, und wie montiere ich sie an?
Mfg Dominik!!!
Moin Josef,
Vielleicht ist ja auch sowas für dich Interessant?
Einfach hinten in die Anhängersteckdose einstecken, die Leuchten oben an die Kabine setzen und los gehts...
Die Teile sind eigentlich überall erhältlich (Lama Händler, Anhängerzubehör... usw.)
oder hier ->
http://www.ebay.de/itm/12V-Magnet-Beleuc...0855913456
Weiterer Vorteil, die Teile kann man auch für andere Zwecke hernehmen.
Gruss Hartmut
Darfst du so nicht verwenden, hab gerade gelesen das du die originalen Lampen nicht dran hast.
Das ist eintragungsplichtig !
(22.02.2012, 10:55)Volker75 schrieb: [ -> ]Darfst du verwenden, hab die Lampen für hinter den Spalten und die Bandsäge auch so !
Hallo???,-das versteh ich noch "Darfst du verwenden",-
aber den Rest kann ich nicht zuordnen.
MFG
Berni
Hallo Berni,
war gerade verwirrt ! Habs korrigiert, ohne die normale Beleuchtung geht nichts !
Moien!
@Uli:
...unter (9) steht, daß RÜckleuchten und Rückstrahler unter den genannten Bedingungen auch abnehmbar sein dürfen, wenn ich das richtig gelesen habe. Sonst hätten aber viele LoF-Fahrzeuge ein Problem damit. Oder habe ich etwas übersehen?
Grüße
Alex
Hallo, ich hab es so gelöst.
Kein Problem beim TÜV. Sind die orginal Leuchten von den Kotflügeln. Ist halt ein bischen Arbeit.
Gruß Walter
Hallo, das geht natürlich so nicht. Siehe dazu entsprechende Verordnungen im Internet. Es ist zum Beispiel geregelt, wie weit Rückleuchten vom Heck und der Seite entfernt sein dürfen. Auch die hoch angebrachten Blinker sind irgendwo geregelt für Schulbusse o.ä..
Was der TÜV akzeptiert ist kein Rechtsanspruch auf Zulässigkeit. Der bescheinigt nur für den Zeitpunkt der Untersuchung und weiß nachher eh nichts mehr.
Ich empfehle: schlau machen und an Gesetze halten - ist meist billiger.
Grüsse Marcus
dann hauch mal das Inhaltsverzeichnis hier rein:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/
Nachdem ich nun schon fast alles durchgelesen und sogar ein wenig verstanden habe bin ich immer noch der Meinung bei Straßenfahrt müssen die Lichttechnischen Einrichtungen den Verordnungen bzw. der Verordnung entsprechen.
LoF-Ausnahme habe ich bei den Blinkern gefunden die dürfen 210cm über dem Boden sein (in Ausnahmefällen) ansonsten 150cm.
Ich würde lieber die Magnetdinger dranmachen als ohne zu Fahren.
Ich male mir gerade aus wie ich "ohne" von der Hauptstraße nach rechts in einen Feldweg abbiegen möchte und mir hinten ein Motorradfahrer reinbrettert der, wenn er es überlebt, zu Protokoll gibt "er habe keine Bremsleuchten gesehen".
Gruß, Uli
Hallo zusammen,
wenn ich doch die Magnet-Beleuchtung hinten auf das Rückeschild befestige, wo ist das Problem???
Wie Uli schon schrieb:
Lieber die Magnetdinger dranmachen als ohne fahren!!!
Wenn alles nach dem Gesetz sein müsste, dann wären viele Fahrzeuge (auch MB-tracs) ohne Betriebserlaubnis.
Ich denke da nur an Höchstgeschwindingkeit, Gesamtgewicht, Stützlast an der Kugel!!! usw. usw.
Gruß Hermann-Josef
Hallo Leute,
hab noch ne Lösung Gefunden!
Wenn ich sie einfach auf die Fächer neben der Seilwinde montiere?
Da wären sie Fast auf der gleichen Höhe.
Gruss Josef
Siehst du die Lampen dann noch wenn das Rückeschild gehoben ist ?
Volker
Hi Volker,
das müsste schon gehn.
Die normalen Blinker sieht man auch noch,
wenn das Schild oben ist.
Mfg Josef