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Normale Version: Nun ist es möglich -> Führerscheinklasse L und Schlepper bis 40 km/h
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...gerade eben in der Land & Forst gelesen...

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Gruss Hartmut admin
Hallo Hartmut
Ich habe in einer Info von der Raiba gelesen, daß die Führerscheinklasse B jetzt L beinhalten soll, d.h. Autoführerscheininhaber können jetzt ldw. Fahrzeuge bis 40 km/h mit 2 zulassungsfreien Anhängern mit bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h fahren.

Mit freundlichen Grüßen
Erhard
Moin Erhard,

die Klasse B (Autoführerschein) beinhaltete schon immer die Klasse L, nur war es damals so, das die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei der Klasse L auf 32 km/h begrenzt war.

Dieses wurde nun auf 40 km/h erweitert!
Im Zug (mit Anhänger) darf aber nur 25 km/h gefahren werden, auch wenn die Anhänger eine 40ér Zulassung haben und abgenommen sind!

Das steht aber auch alles in dem Text oben drin, einfach mal lesen...!

Gruss Hartmut admin
Hallo zusammen,


wenn ich nun Inhaber der Führerscheinklasse B bin und im BF-17 Programm bin (Führerschein ab 17 in Begleitung), muss ich dann bis zum 18. Lebensjahr auf dem Traktor ebenfalls einen eingetragenen Begleiter mitführen?


Grüße Cool

Marcel
Hallo Marcel,

Nein!
Es muss keine Begleitperson beim L- Führerschein, der beim B-17 dabei ist, eingetragen werden!
Du darfst also beruhigt alleine Traktor fahren Cool Wink

Gruß Schorsch
Servus Schorsch,


ich danke Dir Smile


Grüße Cool

Marcel
(02.07.2012, 11:02)MB-Fahrer schrieb: [ -> ]Moin

Für alle die sich derzeit damit beschäftigen welche Fahrerlaubnis zum Führen eines MB trac benötigt wird: Bitte lest euch das durch

Führerschein

mfG
Heinrich


Ich habe bereits darauf hingewiesen...