17.07.2012, 12:44
17.07.2012, 13:48
Hallo Hartmut
Ich habe in einer Info von der Raiba gelesen, daß die Führerscheinklasse B jetzt L beinhalten soll, d.h. Autoführerscheininhaber können jetzt ldw. Fahrzeuge bis 40 km/h mit 2 zulassungsfreien Anhängern mit bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h fahren.
Mit freundlichen Grüßen
Erhard
Ich habe in einer Info von der Raiba gelesen, daß die Führerscheinklasse B jetzt L beinhalten soll, d.h. Autoführerscheininhaber können jetzt ldw. Fahrzeuge bis 40 km/h mit 2 zulassungsfreien Anhängern mit bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h fahren.
Mit freundlichen Grüßen
Erhard
17.07.2012, 13:52
Moin Erhard,
die Klasse B (Autoführerschein) beinhaltete schon immer die Klasse L, nur war es damals so, das die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei der Klasse L auf 32 km/h begrenzt war.
Dieses wurde nun auf 40 km/h erweitert!
Im Zug (mit Anhänger) darf aber nur 25 km/h gefahren werden, auch wenn die Anhänger eine 40ér Zulassung haben und abgenommen sind!
Das steht aber auch alles in dem Text oben drin, einfach mal lesen...!
Gruss Hartmut
die Klasse B (Autoführerschein) beinhaltete schon immer die Klasse L, nur war es damals so, das die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei der Klasse L auf 32 km/h begrenzt war.
Dieses wurde nun auf 40 km/h erweitert!
Im Zug (mit Anhänger) darf aber nur 25 km/h gefahren werden, auch wenn die Anhänger eine 40ér Zulassung haben und abgenommen sind!
Das steht aber auch alles in dem Text oben drin, einfach mal lesen...!
Gruss Hartmut
17.07.2012, 15:27
Hallo zusammen,
wenn ich nun Inhaber der Führerscheinklasse B bin und im BF-17 Programm bin (Führerschein ab 17 in Begleitung), muss ich dann bis zum 18. Lebensjahr auf dem Traktor ebenfalls einen eingetragenen Begleiter mitführen?
Grüße
Marcel
wenn ich nun Inhaber der Führerscheinklasse B bin und im BF-17 Programm bin (Führerschein ab 17 in Begleitung), muss ich dann bis zum 18. Lebensjahr auf dem Traktor ebenfalls einen eingetragenen Begleiter mitführen?
Grüße
Marcel
17.07.2012, 15:41
Hallo Marcel,
Nein!
Es muss keine Begleitperson beim L- Führerschein, der beim B-17 dabei ist, eingetragen werden!
Du darfst also beruhigt alleine Traktor fahren
Gruß Schorsch
Nein!
Es muss keine Begleitperson beim L- Führerschein, der beim B-17 dabei ist, eingetragen werden!
Du darfst also beruhigt alleine Traktor fahren
Gruß Schorsch
17.07.2012, 15:42
Servus Schorsch,
ich danke Dir
Grüße
Marcel
ich danke Dir
Grüße
Marcel
17.07.2012, 17:17
(02.07.2012, 11:02)MB-Fahrer schrieb: [ -> ]Moin
Für alle die sich derzeit damit beschäftigen welche Fahrerlaubnis zum Führen eines MB trac benötigt wird: Bitte lest euch das durch
Führerschein
mfG
Heinrich
Ich habe bereits darauf hingewiesen...