Das MB-trac Forum

Normale Version: MB Trac verkauft, und auf der Heimfahrt gabs Probleme! Kann der Käufer mir etwas?
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Moin zusammmen,

ich hab meinen 700er Mittelschalter verkauft. Der Käufer hat sich den Trac angesehen und probegefahren und wollte dann 550 km damit nach Hause fahren. Soweit so gut.

Auf dem Heimweg ist ihm erst die Lichtmaschine kaputt gegangen und kurz vorm Ziel wohl der Geberzylinder der Kupplung (gerissen? Defekt, keine Ahnung).

Fakt ist er musst abgeschleppt werden und in die Werkstatt.

Ich habe von privat zu privat verkauft - ohne Gewährleistung und als "Bastlerfahrzeug".
Ich hatte weder mit dem Geberzylinder noch mit der LiMa bisher Probleme, geschweige denn hätte ich dort einen Mangel vermutet. Der Schlepper ist fast 30 Jahre alt, die LiMa wahrscheinlich genauso alt.

Kann mir der Käufer irgendwas wollen?

Ich hab mit der Maschinen in den letzten 4,5 Jahren gerade mal 116 h bzw. 991 km gemacht. Seine 18 Stunden Heimfahrt ist also fast unsere Jahresleistung. Das habe ich ihm auch so gesagt und er meinte es sei halt ein Abenteuer. Er hat auch meines Erachtens das erste Mal einen MB-Trac gefahren, so wie er sich bei der Probefahrt angestellt hat.

Muss ich da Angst wegen Reklamationen haben.

Liebe Grüße

Christoph
Hallo, entspann dich - die Mangel waren ja nicht beim Verkauf vorhanden, denn sonst hat er ja nicht losfahren können. Zudem hat bei Übergabe alles funktioniert. Grüsse Marcus
moin moin

Da brauchst du dir garnkeine sorgen machen ohne gewährleistung und als bastlerfahrzeug sagt doch alles ... ist pech für den käufer leider...

lg
Rein Rechtlich kann der Käufer Dir sicher nichts,

Allerdings ist auch nicht verboten ihm (Wenn Du Finanziell klar gekommen bist) ihm da etwas "endgegenzukommen"
Das zeigt den guten Willenb, und ist rechtsunverbindlich.

M.f.G. Dieter
Hallo,


Vorsicht bei "finanziellem Entgegenkommen"!

Kann rechtlich schon als stillschweigendes Schuldeingeständnis gewertet werden.

Hat ein Kumpel von mir live vor Gericht und vor allem deshalb als 2. Sieger erlebt!!!


Grüße
Michl
Hallo,

ich weiss nicht so recht ob er Dir rechtlich was kann oder nicht...
Das hängt davon ab welchen Status Du als Verkäufer hast.
Wenn ihr einen landwirtschaftlichen Betrieb habt und der Trac auch auf diesen zugelassen war so geltet ihr rein rechtlich als "Kann-Kaufmann" und ein Gewährleistungsausschluss gegenüber Privat ist nicht möglich. Wenn der Käufer allerdings auch Landwirt (mit Betrieb) ist, dann kann man die Gewährleistung ausschliessen.
Wenn Du allerdings definitv Privatperson bist kann Dir eigentlich nichts passieren beim Gewährleistungsausschluss.

Gruß frank
HI


Ich schließe mich da an, und sage das du auf der sicheren Seite bist.

Abgesehen davon , ist eine Lima und ein Geberzylinder " ne Lapalie" , dass hätte zum Beispiel auch auf dem weg zum Treffen nach Nordhorn bei jedem unserer "gepflegten" Tracs passieren können.

Bei diesen Teilen sieht mann auch keinen verschleiß oder Ermüdung, sodass du es nicht vorher wissen konntest.


Einfach ruhig bleiben Wink
Hallo zusammen!

Danke für Eure Antworten - das baut auf. Er hat auch bisher noch nichts gefordert, war aber am Telefon, als er mir das erzählte (verständlicherweise) etwas angepisst.

Danke!

Liebe Grüße Christoph
Hallo,

rechtlich ist das Thema Gewährleistungsausschluss (eigentlich Sachmängelausschluß) nicht so einfach wie es scheint.

Schon gar nicht wenn geschrieben wurde Bastlerfahrzeug. Bastelerfharzeugbeschreibung wird vor gericht nur akzeptiert, wenn es zu dem gesamtzustand des Fahrzeuges und zu dem Kaufpreis passt, ansonsten gilt es als Irreführung.

Der Sachmängelausschluß muß sorgsam formuliert sein, hierzu gibt es umfassende enge rechtliche Vorgaben, ansonsten ist das ganze juristisch unwirksam.

Ich würde auch ein finanzielles entgegenkommen befürworten, jedoch unter klarem Hinweis " Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht"!

Ich könnte mich hierzu weitreichend auslassen, hab aber im Moment keine Zeit dazu. Wenn ich Zeit habe hole ich das nach!

Was ich persönlich gar nicht leiden kann, ist wenn Landwirte / Händler Mängel bewusst verschweigen und einen "guten Schnitt" dabei machen wollen.
Das ist dann schlicht arglistige Täuschung und damit vorsätzlichem Betrug gleich zu setzen.

Also vorsichtig mit solch lascher Umgehensweise dieses Themas.

MfG

Jürgen
Hallo Jürgen,

aber wo habe ich denn jetzt getäuscht?

Das mit Bastlerfahrzeug beschreibt eben auch, dass ich als Nicht-Mechaniker einige Dinge repariert habe, nach bestem Wissen und Gewissen und nach Empfehlungen z.B. hier aus dem Forum. Das habe ich dem Käufer auch gesagt.

Ich habe an dem Trac auch keinen "Gewinn" gemacht (wenn wir mal von dem Spass mit dem Trac und den Erfahrungen absehen - ich hatte wirklich Spass an dem Trac - aber das werden wahrscheinlich alle hier nachvollziehen können).

Ich hab den Trac noch nichtmal besonders rausgeputzt, er war wegen den "tollen" Wetters vorletzte Woche und der Tatsache geschuldet, dass ich wegen des Schnees Silage holen musste sogar eingesaut.
Ich habe auf alles was ich wusste hingewiesen - und im letzten halben Jahr war der Trac auch wirklich friedlich, so dass ich "nur" Schönheitsreperaturen wie neue Kotflügel und Reifen hatte. Also ich habe bestimmt nichts bewusst verschwiegen - aber auch klar gesagt, dass der Trac unter 10.000 Euro nicht vom Hof geht, da ich ihn dann lieber selber weiter nutzen möchte. Und der Preis muss dann ja auch so attraktiv gewesen sein, dass es lohnen könnte dafür 550 km einfach zu fahren.

Ich habe wahrscheinlich keinen "schlechten Schnitt" gemacht, aber auch sicher keinen besonders guten.

Liebe Grüße Christoph
Hallo,

Bis zu welchen Zeitraum müsste ein Landwirt "Gewährleistung" geben wenn er einen Schlepper an eine Privatperson verkauft? Und sich noch rausstellt das er den Schlepper als "in Ordung"verkauft obwohl er z.B ein defekt an der Getriebölpumpe hat?

Gruss Alex
Hi,

zu dem Thema steht gerade in der Top Agrar 11/2012 auf Seite 44 ein Artikel.
Da steht sinngemäß, das die Schäden an deiner Maschine alltags und nutzungsbedingter Verschleiß sind, aber durch den kurzen Zeitraum (bei der Überführungsfahrt) ein Mangel ist.
Jetzt kommts drauf an, was in deinem Kaufvertrag steht.
Ich schau mal, ob ich den Artikel online finde, weil das sind 3 Seiten zum Abtippen. Wink

Gruß Hardy
Hi,

habe den Beitrag jetzt eingescannt, online gibts den noch nicht.
Schicke dir die Links per PN. Das ist aber nur zum persönlichen Gebrauch, deshalb stelle ich die Links nicht öffentlich ein.
Die Seite 2 mußt du drehen, anders ging das nicht zu scannen. Wink

Gruß Hardy
Lieber Christoph,

ich spreche in meinem Statement NICHT von Dir, sondern von der Sache allgemein, bitte nicht falsch verstehen.

Meine Intention ist es lediglich daruf hinzuweisen, das man
- erstens auch als Verkäufer fair sein sollte, man erwartet schließlich auch das gleiche mit vertauschten Rollen.
- zweitens das Thema sehr komplex in rechtlicher Hinsicht ist und ein gerichtsfester Sachmängelausschluß auch hohe Anforderungen an den geschlossenen Vertrag stellt.
Hier werden in 99% aller geschlossenen Verträge ohne Vordruck große Fehler gemacht. Das ist einfach meine Erfahrung.

Darüber hinaus ist auch richtig was Frank bereits erwähnt hatte, aber das ganze kann noch viel weiter runter gebrochen werden bishin zum Verbrauchsgüterkauf.

Ich hol meine ausführliche Stellungnahme nach.

Gruss

Jürgen
Hallo Christoph,

hierzu gab es schon mehrere Urteile. Wenn du als Privatmann den Trac verkauft hast kann dir niemand was...

Für dich gut, für den Käufer eher nicht so toll!

Grüße Wolfi