Hallo Leute,
mal ne Frage wegen den Verkehrslichtern (vorne) am Mb trac.
Darf man am trac nur die einen Lichter anhaben (oben, unten) oder beide miteinander? Wie sieht das der TÜV?
Ich bin mir nämlich nicht sicher, ob ich beide anhaben darf.
Wäre nett von euch, wenn mir jemand eine genaue Antwort gibt.
MfG Julian
Die Scheinwerfer (zumindest das Abblendlicht) oben dürfen nur genutzt werden, wenn die unteren durch ein Anbaugerät verdeckt werden!
Ich habe das Fernlicht unten und oben kombiniert (über eine Relaisschaltung).
Das Fernlicht schaltet man ja sowieso nur auf dem Acker, oder eben auf der Straße, wenn einem kein anderer Verkehrsteilnehmer entgegen kommt.
Gruss Hartmut
Hallo Julian
Also hier in Österreich und ich denke auch in Deutschland dürfen eigentlich nur oben oder unten an sein. Hierzu ist ja auch der Schalter zum umschalten zwischen unten und oben. Der grundgedanke dahinter ist natürlich, solltest du zB. ein Schneeschild angebaut haben dienen dir die oberen als normale Fahrscheinwerfer (Abblend- und Fernlicht)
Natürlich gibt es viele, auch meiner ist bzw war so die oberen einfach dazuzuschalten, als zusätzliche Scheinwerfer. Gesetzlich allerdings nicht ganz koreckt!
Aber wo kein Kläger da kein Richter, mein Tüv Prüfer hielt die oberen für Arbeitsscheinwerfer denke ich
Lg Peter
Oke.
Danke für die schnelle Antwort.
MfG Julian
Hallo Julian,
5 Trac`s ist ja klasse, da kommt ja fast Neid auf
Mich würde interressieren wo du wohnst?
Gruss Holger
Hallo Julian.
Wie Hartmut schon schrieb:
"Die Scheinwerfer oben dürfen nur genutzt werden, wenn die unteren durch ein Anbaugerät verdeckt werden!"
Aus meiner Erfahrung, da mein trac ja Frontlader und Fronthydraulik hat und ich ihn auch mit dem Frontmähwerk einsetze, ist es schon schön, wenn man im dunkeln fährt und die unteren Scheinwerfer abgeschaltet und nur die oberen an sind. Wären die unteren auch zugeschaltet, würde ich auf der Straße nichts mehr erkennen können, weil das Licht der unteren Scheinwerfen direkt gegen das Frontmähwerk scheint und man geblendet wird. Bei mir ist es zusätzlich noch so, dass die oberen Scheinwerfer gleich den Frontlader anstrahlen
Von daher bin ich mit Fronmähwerk nachts immer mit abgesenktem Frontlader unterwegs und lege ihn beinahe auf das Mähwerk ab, damit man nach vorne überhaupt etwas sieht.
MfG
Andre
Hallo Tracler,
Ganz wichtig zu bedenken ist auch:
Wenn die Lichtaustritsfläche der Fahrscheinwerfer 150 cm, vom Boden aus überschreiten, ist die gesezliche Höchstgeschwindigkeit maximal 30 Km/h. Das wissen nur wenige
Nabend Gemeinde,
in der Unimog-Community wurde ein Umbau der lichttechnischen Einrichtung am U406 von Michael ("Gnobber") beschrieben.
http://www.unimog-community.de/index.php?name=PNphpBB2&file=viewtopic&t=73338&postdays=0&postorder=asc
Weiter unten in dem Thread hat er einen Link der DEKRA eingestellt, in dem man auf Seite 29 im Kapitel Fernlicht lesen kann, dass nicht nur 2, sondern auch 4 Scheinwerfer für Fernlicht zulässig sind. Weiterhin gibt es dabei auch keine Einschränkung in der Höhe dieser Scheinwerferpaare.
http://www.dekra.de/de/c/document_librar...b9536937b9&groupId=10100
Damit wäre meiner Meinung nach auch eine Lösung möglich, nach der sich beim Aufblenden die oberen Scheinwerfer als Fernlicht zuschalten.
Grüße
Marcel
Marcel,
(06.01.2013, 19:29)Hartmut schrieb: [ -> ]Ich habe das Fernlicht unten und oben kombiniert (über eine Relaisschaltung).
Das Fernlicht schaltet man ja sowieso nur auf dem Acker, oder eben auf der Straße, wenn einem kein anderer Verkehrsteilnehmer entgegen kommt.
Anleitung dazu ist in der Wühlkiste im Arbeitsscheinwerfer-Thema zu finden...
Gruss Hartmut