Hallo zusammen,
was ist bei einer 50 km/h Zulassung eines MB-tracs mit der ABE??
Die Höchstgeschwindigkeit laut ABE war ja 40 km/h,
und eine 50 km/h Freigabe wird es von Mercedes nicht geben.
Und trotzdem sind viele MB-tracs auf 50 km/h zugelassen.
Versteh das nicht ganz...
Gruß
....oder auf 40km/h und fahren einfach 50....
MFG
Berni
Zitat:was ist bei einer 50 km/h Zulassung eines MB-tracs mit der ABE??
Die Höchstgeschwindigkeit laut ABE war ja 40 km/h,
und eine 50 km/h Freigabe wird es von Mercedes nicht geben.
Und trotzdem sind viele MB-tracs auf 50 km/h zugelassen.
Die Frage ist immer noch offen und Interessant.
Kennt sich da jemand aus?
Steht denn überhaupt in der ABE eine Höchstgeschwindigkeit?
Oder ist die ABE ausgelegt, auf eine in den Fahrzeugpapieren eingetragene Höchstgeschwindigkeit?
Sprich, also sie erlischt nur, wenn die geänderte Höchstgeschwindigkeit nicht eingetragen wird?
Gruss Hartmut
Hallo,
durch den Umbau auf 50km/h erlischt die ABE und es ist wegen fehlender Gutachten eine Einzelabnahme erforderlich. Das Fahrzeug läuf dann per Einzelbetriebserlaubnis. Bei einer Leistungssteigerung oder einem anderen Umbau z.B. beim PKW muss das ja auch nur Eingetragen werden. Entweder per Einzelabnahme oder es gibt ein Teilegutachten dafür...
Ich verstehe die Fragen nicht so ganz...
Gruss
Tobias
Hallo Tobias,
(01.03.2013, 23:02)Tobitrac schrieb: [ -> ]Ich verstehe die Fragen nicht so ganz...
Ich vermute, daß die Meisten den Unterschied zwischen Betriebserlaubnis, allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) und Einzelbetriebserlaubnis (EBE) nicht kennen.
Daher:
Fahrzeuge benötigen eine Betriebserlaubnis.Das ist in den meisten Fällen die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE).
Bei größeren Umbauten erlischt diese, in dem Fall kann aber eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) erstellt werden, um das Fahrzeug weiter auf der Straße fahren zu dürfen.
Hallo,
das habe ich garnicht bedacht. Ich arbeite ja bei so einem "Verein" und da stelle ich mir manche Frage gar nicht.
Heute ist der überwiegende Teil der Fahrzeuge mit mit EG-Betriebserlaubnis unterwegs.
Ist die Frage denn damit beantwortet?
Gruss
Hallo zusammen,
also:
wenn ich einen Mb-trac habe, der nun 50 km/h fährt (mit oder ohne Umbau) fahre ich einfach zum Tüv, bekomme eine Enzelbetriebserlaubnis und gut is, oder wie...
Ist denn niemand hier im Forum, der einen Trac mit 50 km/h Zulassung hat???
Gruß
Hallo,
frag' doch mal bei Roland Löw nach. Da dieser doch Tracs auf 50 km/h umrüstet, sollte er doch wissen, wie sich das mit Zulassung und Einzel-Abahme verhält !
N'Abend,
ich würde jedem raten sich erstmal mit einem aaSoP (amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer) in Verbindung zu setzen. Die arbeiten in den alten Bundesländern nur beim TÜV und in den Neuen nur bei DEKRA. Wenn der dann ausreichend "Spass" an der Sache hat nimmt man einen grossen Zettel und bespricht mit dem aaSoP was er für eine 50er Zulassung genau an Bescheinigungen, Umbauten o.ä. haben möchte. Dann alles so machen wie besprochen und die Einzelabnahme durchführen lassen. Mit allen Papieren dann zur Zulassungsstelle und Glücklich werden.
Mit dem 50er Trac geht es dann allerdings alle 6Monate zur SP und alle 12 zur Hauptuntersuchung, ach ja wenn man die 50 mit Anhänger nutzen möchte sind die 40er Anhänger mit 2Jahren HU dann auch nicht mehr...
Hilfreich sind natürlich immer Kopien von Fahrzeugpapieren oder den Einzelabnahmen.
Gruss
(03.03.2013, 22:25)Tobitrac schrieb: [ -> ]ach ja wenn man die 50 mit Anhänger nutzen möchte sind die 40er Anhänger mit 2Jahren HU dann auch nicht mehr...
...da geht´s schon los mit den nachgelagerten Problemen u. hier hört der Spass an der Umschreibung für die Meisten schon auf, die das nicht bedacht haben...
greetz
(03.03.2013, 22:25)Tobitrac schrieb: [ -> ]Mit dem 50er Trac geht es dann allerdings alle 6Monate zur SP und alle 12 zur Hauptuntersuchung, ach ja wenn man die 50 mit Anhänger nutzen möchte sind die 40er Anhänger mit 2Jahren HU dann auch nicht mehr...
Hilfreich sind natürlich immer Kopien von Fahrzeugpapieren oder den Einzelabnahmen.
Gruss
Hallo Tobitrac,
daß man mit nem 50 km Schlepper zur 6 monatigen SP muß ist mir neu. Mein Ex-F.... mit 50 km Zulassung mußte lediglich jährlich zum TÜV.
Gruß Friedrich
PS: mit einem 50 km Schlepper kann ich immer auch meine auf 40 km/h zugelassenen Anhänger im Zug fahren. Bei den 10 km/h zu schnell drücken hier die Blau-#Weißen noch zwei Augen zu.
Servus zusammen,
SP ist erst bei 50 km/h und über 7,5 To zGG erforderlich, ansonsten nur jährlicher TÜV.
Grüße
Michl
Hallo zusammen,
@Tobias
Danke für die Information!
Ich werde dann mal nachfragen
@Friedrich und Michl
bezüglich SP: So hab ich das auch erzählt bekommen.
@Friedrich
Bei mehreren Kontrollen habe ich diese Erfahrung auch gemacht.
Ob das auch so ist, wenn ich 50 km/h fahre, der Schlepper aber nur auf 40 km/h zugelassen ist und evtl. der Anhänger ein 25 km/h Schild hat
na ja...
Gruß
Hallo,
du darfst auch mit jedem PKW einen Anhänger ziehen.Auch wenn der PKW 300 gehen würde sind 80 Pflicht.
So würde es meiner Auffassung nach beim Trac auch sein.Trac 50 -> Anhänger 25 = Trac 25km/h.
MFG
Berni
Hallo Berni,
und Du glaubst daran, das alle Trac-Fahrer, wenn sie einen 25 km Anhänger dran haben, das so machen.....????
Gruß