Das MB-trac Forum

Normale Version: Muss ich bei meinem MBtrac 1500 Kotflügelverbreiterungen nachrüsten?
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Hallo Hartmud,
hab mir für unseren 1500 große Felgen besorgt. Beim eintragen hat der TÜV dumm getan. Ihr habt mal von der Aid geschrieben. Kannst du mir den Bericht zusenden wo drinne steht, dass nur 2/3 des Reifen abgedeckt sein muss?

Hab mir 620/75R 30 mit W20x30 Felgen gekauft. Jetzt soll ich den Kotflügel verbreitern. Das sieht wirklich sehr scheiße aus. Wer kann mir helfen?Smile

Gruß vom Bodensee
Moin! Frag doch mal Werner Siehl aus dem Forum, ob er Dir eine Kopie seines Gutachtens zur Verfügung stellt, bei Werners 1600er haben wir letzten Winter diese Reifengrösse eintragen lassen - ohne Verbreiterungen - und ohne Probleme!
Gruss Carsten
Hallo Carsten,
kannste mir von dem Herr vielleicht die Nummer geben?


Aber da müsste es doch genaue Vorschriften geben vom TÜV oder so? Will wirklich keine Gummis oder Blechwinkel anschrauben.Smile
Brauchst Du auch nicht! Desgleichen Theater hatte ic.h damals bei der Restauration meines 1800ers auch, 20 km weiter beim nächsten TÜV braucht ich dann kleine Kverbreiterungen mehr...
Gruß Carsten
Schau mal hier auf Seite 29 -> http://www.dlg.org/fileadmin/downloads/merkblaetter/dlg-merkblatt_356.pdf

In der StvZo ist es in §36a geregelt, aber nicht ganz eindeutig -> http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_36a.php

Gruss Hartmut admin
Hallo an alle hier !

Die Radabdeckung muß die Lauffläche abdecken !
Sollte die Flanke weiter hinausstehen, so zählt diese nicht zur Lauffläche !
D.h., daß das Rad insgesamt überstehen kann, die Lauffläche jedoch abgedeckt sein muß !

Viele Grüße

Michel
Moin Michel,

Das kann nicht sein, zumindest bei LOF Fahrzeugen nicht!

Zumindest bekommt man es schon in der Fahrschule so beigebracht, wie es im DLG Merkblatt geschrieben steht!

Gruss Hartmut admin
Hallo Michl hallo Hartmut.

Ihr habt beide Recht Big Grin

Gewöhnlich ist es ja so, dass bei LOF Fahrzeugen die Lauffläche bis zu einem Drittel über die Kotflügel heraus stehen darf.

Allerdings gilt dieses nur bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 50 oder 60km/h. Irgendwo in diesem Bereich muss es eine Grenze geben, weil unser Fastrac mit 60km/h eingetragener Höchstgeschwindigkeit und optionaler 600er Bereifung werkseitig Vollabdeckungen montiert hat.

Sicher ist: Ab 62km/h Höchstgeschwindigkeit und damit Freigabe zur Autobahnnutzung wird die Vollabdeckung eh Pflicht.
Nur wo genau die Grenze nun liegt (siehe oben) kann ich Euch jetzt nicht sagen.

MfG
Andre
(26.07.2013, 15:09)Hartmut schrieb: [ -> ]Schau mal hier auf Seite 29 -> http://www.dlg.org/fileadmin/downloads/m...tt_356.pdf

da steht auf Seite 29:

[Bild: attachment.php?aid=23451]

Gruss Hartmut admin
Moin Hartmut.

Jo, das hatte ich vorhin schon gelesen, der Link steht ja auch schon in Deinem vorherigen Thema.

Das Merkblatt der DLG stammt aus 10/2009.

Ich habe gerade nochmal "gegoogelt" und in einer Broschüre aus dem Saarland vom 23.12.2011 gelesen. Dort steht auf Seite 3 rechte Spalte:

"Radabdeckung
Kfz und Anhänger über 25 km/h benötigen Radabdeckungen sowohl
für die Vorder- als auch für die Hinterräder. Bei Traktoren bis
60 km/h müssen mindestens â…” der Reifenbreite abgedeckt sein,
ansonsten 25 km/h."

Quelle:
http://www.saarland.de/dokumente/thema_l...fahren.pdf


Ich glaube, die Grenze liegt dann wohl bei 60km/h.

Vielleicht findet sich noch etwas aktuelleres.

Aber "back to business" Smile

Hallo MB1500Karle.

Auf welche Geschwindigkeit ist Dein trac denn eingetragen?
Aus Hartmut´s und meiner Quelle geht eindeutig hervor, dass bis Minimum 40km/h bzw. 60 km/h eingetragene Höchstgeschwindigkeit 2/3 der Lauffläche vom Kotflügel abgedeckt sein muss. Nicht mehr und nicht weniger.
Die beiden Quellen kannst Du ja ausdrucken und dem Herrn "Inschenöör" mal mitbringen. Allerdings darf die Lauffläche bei 620mm Breite eben nicht mehr, wie 20,6 cm heraus stehen.

MfG
Andre