Hallo Tracler,
ich wollte euch mal informieren, dass ich nach über drei Monaten vom Hauptzollamt die Steuerbefreiung für meinen Trac bekommen habe.
Zur Vorgeschichte: Ich habe zwei Steuobstwiesen wie es viele in BW haben. Als das Finanzamt noch zuständig war, war das bei der Anmeldung einer landwirtschaftlichen Zugmaschine kein Problem. Es war nur der Nachweis über den Besitz der Wiese(n) erforderlich.
Als ich vor 4 Monaten meinen MB Trac angemeldet habe musste ich den Antrag für das Hauptzollamt ausfüllen (da ja die nun zuständig sind). In dem Antrag habe ich den Besitz der Streuobstwiesen angegeben. Promt kam ein Schreiben, dass ich die Einkommenssteuererklärung oder die Mitgliedschaft in der landwirtschaftliche BG vorlegen sollte.
Leider kann ich nichts dergleichen anbieten. Ich habe eine E-Mail an das Hauptzollamt mit dem aktuellen Tipp (Befreiung für Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen nach § 3 Nr. 7 Satz 1 Buchstabe a Kraftfahrzeuggesetz des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft BW) das Hauptzollamt gesandt.
Nach mehr als drei Monaten habe ich nun den Bescheid bekommen, dass ich bzw. mein MB Trac von der Steuer befreit ist.
Hallo Jürgen,
was kostet ein 800ter an Steuern im Jahr, hast Du jetzt Einschränkungen bezüglich irgendwelcher Fahrten?
Gruß Udo
Hallo Udo,
Steuern richten sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht.
Mein 700er liegt bei 6to. und kostet ca. 375€.
Gruß JÖRG
Hallo Udo,
der 800 er würde wie der 700er bei zul. Gesamtgewicht mit 6 to 375 Euro kosten.
Einschränkungen sind klar, wie Zackie geschrieben hat. Ich nutze den MB Trac ja auch nur für die Bewirtschaftung meiner Streuobstwiesen, insofern passt ja alles.
Moin zusammen,
wer seinen Trac nicht wirklich für die Land- und Forstwirtschaft einsetzt, unterliegt mit dem grünen Kennzeichen den o.g. Beschränkungen. Selbst das Fahren für eine Biogasanlage wird vielfach schon nicht mehr der Land- und Forstwirtschaft zugeordnet. Viele Landwirte, die zeitweise für Biogasanlagen fahren, zahlen zeitlich begrenzt bereits Steuern für ihre Schlepper. Ebenso ist es bei Erdtransporten für Baustellen oder auch Winterdienst. Auch das Brennholz holen aus dem Wald für den privaten Verbrauch ist kein land- und forstwirtschaftlicher Zweck, wenn ich nicht Land- oder Forstwirt bin. Ebenso wenig ist es das Sand- oder Baumaterial holen für die eigene Baustelle oder die von Freunden und Bekannten.
Übrigens ist die Befreiung im Kraftfahrzeugsteuergesetz (nicht Kraftfahrzeuggesetz) geregelt.
Selbst wenn ich die Steuer einsparen könnte, kommt für mich ein grünes Kennzeichen nicht in Frage, da mir die Einschränkungen zu stark sind.
Gruß Dirk
Am Ende dieses Themas sind ja auch noch verwandte Themen aufgelistet, in denen diese Problematik schon ausführlich diskutiert wurde.
Servus DSM!
Winterdienst wird als LOF gewertet, solange sie von einem Landwirt mit dessen eigener Maschine zur Ausübung einer Zuerwerbstätigkeit betrieben wird. Auch der Transport von Baumaterial auf (landwirtschaftliche!!!) Baustellen fällt darunter. Biomassetransport ist nur dann steuerpflichtig, wenn er für eine gewerblich geführte BGA durchgeführt wird.
Bitte lest die einschlägigen Normen erst und schreibt dann was dazu!
Gruß, Jochen
Genau aus diesen gründen fährt mein MB trac mit schwarzem Kennzeichen.
Dann kann ich tun und lassen was ich will.
Hallo Zusammen,
da gebe ich Michel absolut recht, meiner fährt auch mit schwarzen Kennzeichen, damit ich keine Einschränkungen habe.
Viele grüße von der sonnigen Untermosel
Ingo
Ja aber wenn ihr schwarze Schilder habt nutzt euch der T Führerschein auch nichts mehr oder wie ist dass?
Gruss Fabi
Hallo Jürgen,
Zitat:So habe ich die Steuerbefreiung bei meinem MBtrac durchbekommen!
Gratulation!
Hallo Fabi,
das Eine hat mit dem Anderen nix zu tum:
der T Führerschein ist für lof Zwecke und inzwischen noch ein paar Ausnahmefälle mehr.
Dabei spielt die Zulassungsfreiheit oder -pflicht des eingesetzten Fahrzeuges keine Rolle. Der Einsatzfall bestimmt, ob der Führerschein T für eine Fahrt gilt oder nicht.
Beispiel:
Wenn jemand mit seinem Fahrzeug mit schwarzer Nummer dem benachbarten Landwirt hilft, seine Ernte einzufahren, ist das ein lof Einsatzzweck und dann fährt er mit T richtig. Dann gelten auch all die anderen lof-Sonderregeln, wie beispielsweise das Folgekennzeichen und die Zulassungsbefreiung von Anhängern bis 25km/h.
Wenn er mit dem entsprechenden Gespann nur durch die Gegend kutscht, ist T nicht gültig.
Genauso ist aber auch eine Fahrt mit grünen Kennzeichen nur zum Vergnügen (oder eben außerlandwirtschaftlicher Art) mit Führerschein T unzulässig.
Gruß
Holger
Alles kla jetzt verstehe ich das alles danke
Gruss Fabi
Hallo Jungs,
ich wollte kein neues Thema beginnen hoffe das ist okay .Folgendes Problem hab ich momentan.Wir haben selbst zwei Wiesen und ein Stück Wald zusammen ca.0,2 ha.Wir zahlen unseren Law.Berufsgenossenschaftsbeitrag usw.Zugelassen auf grüne Nummer sind mein Forsttrac und ein 411er Unimog,jetzt (7/2014) habe ich meinen 1000er Trac auf grüne Nummer zugelassen und bekomme jetzt am 24.12.2014 einen Bescheid vom Zollamt das unsere Flächen zugering seien.
Gibt es eine Regelung wie viele Law genutzte Maschinen man auf Grüne Nummern zulassen kann???? Hab nix in der Richtung gefunden.Kann das nicht verstehen hatten auch schon 4 Fahrzeuge laufen ohne Probleme.
Hier die Vorgaben zum Grünen Kennzeichen.
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern..._node.html
Werde jetzt erstmal Einspruch einlegen.
Nutze die Sterne ausschliesslich zum Brennholz und der Flächenpflege.
Hallo Markus ,
ob deine Argumentation mit Brennholz Bergung so gut ist wage ich zu bezweifeln, denn steuerlich betrachtet ist das Brennholz für deinen privaten Haushalt kein landwirtschaftliche Nutzung. Keine Steuerbefreiung .
Lieber nur Pflege .
Beste Grüße
Ralph
Hallo Markus,
mit Zuständigkeit vom Hauptzollamt hat sich vieles geändert. Die wollen als erstes Euro`s einsammeln.Laut meiner Bekannten, sie arbeitet auf der Zulassungsstelle, versuchen einzelne HZ-Ämter schon alte grüne Nummern abzusprechen. Ihre Zulassugsstelle hat mit dem zuständigen HZ.Amt ein abwarten vereinbart, da momentan viele Gerichtsverfahren im Gange sind.
Sie empfiehlt zurzeit keine neuen Schlepper auf grüne Nummer zuzulassen wenn man schon welche hat, da dabei auch diese überprüft werden.
Und mit den Vorgaben, vereinfacht gesagt, einen steuerlichen Ertrag aus der forst/landwirtschaftlichen Nutzung zu erzielen wird es bei vielen ein Problem geben.
Wobei ich mir aber nicht vorstellen kann, dass über die Instanzen die Bisherige Regelung gekippt wird. Denn wenn alle kleinen Schlepper Steuer kosten, werden bestimmt70-80% ihren abmelden und verkaufen. Darunter würde wiederum der gebraucht Markt und die Landschaftspflege leiden. Gruss Holger
Hallo Ralph,Hallo Holger,
danke für eure Einschätzungen.Uns gehören ja eigentlich mehr Flächen die law.genutzt werden.Diese sind aber an meinen Nachbarn verpachtet.Daher auch nur die 0,2 ha "eigener Nutzfläche". Zusammen sind es über 5 ha. Werd am Montag mal dort anrufen mal sehen was ich da zuhören bekomme.
Wenn eine nicht Artgerechte Nutzung vorliegen würde könnte ich es ja verstehen..... Wäre Schade wenn es kein Einlenken seitens der Behörde geben würde
Wenn nicht, der Trac bleibt bei mir ist ja mein ein und alles genau wie meine anderen Sterne.