Hallo,
Ich bin schon seit Tagen auf der suche wie sich das verhält.
Ich habe meinen LKW schein seit 10 Jahren,und habe ihn jetzt verlängern lassen auf Privat.Die am Landratsamt konnten mir nicht weiterhelfen.
Folgende Situation.
Ich helfe öfters mal bei einem Lohnunternehmer aus der hat die grossen Unimogs diese sind alle mit 80km/h eingetragen und haben grüne Nummern.Die Anhänger die er hat sind 25-30qm tandem anhänger und sind mit 60km/h eingetragen.
Darf ich dieses gespann mit LKW Schein Privat umgeschrieben fahren?Also Fahrten für BGA oder Hackschnitzel.
Da ich meinen lkw schein 2004 geamcht habe habe ich ja zumindest die Grundqualifikation.
Vielleicht habt ihr einen link oder so wo man das nachlesen kann.
Wie verhält es sich wenn ich bei der kontrolle sage das es mein onkel ist oder so.
Mfg
Sven
Moin Sven,
lies dir das mal durch, da findest du die Antworten.
http://www.tuv.com/de/deutschland/pk/wei...u_bkf.html
Der "gute Onkel" schützt dich vielleicht bei einer Verkehrskontrolle der BAG, aber der Knackpunkt ist immer die Situation bei einem Unfall. Hier könnte sich die Versicherung aus der Affaire ziehen, da du ja "keine Weiterbildung genossen hast". Eigentlich ist der private Schein für uns Unsinn, da du fast nur für dich selbst etwas transportieren darfst.
Gruß
Ulli
...ich wußte gar nicht, daß es einen LKW-Schein "privat" gibt!?
greetz
So nun da Ulli1300 einen link geschrieben hat,habe ich da mal angerufen beim TÜV,und auch bei der Polizei und habe mir das bestätigen lassen.
Dürfte für alle interessant sein die auch in so einer situation sind.
Da ich für ein Landwirtschaftliches lohnunterehmen fahre brauche ich keine weiterbildungen,da dies nicht in die Berufsfahrergesetz fallen.
Wenn das BAG mich aufhalten möchte kann ich auf gut deutsch mit einem lächeln vorbeifahren und ihnen winken,BAG ist für Güterfrachtverkehr zuständig und nicht für die Landwirtschaft.Landwirtschaft gelten auch Lohnunternehmen die z.B für BGAs fahren oder sonst irgent welche Landwirtschaftlichen tätigkeiten machen.
http://www.gesetze-im-internet.de/g_kg_1998/__2.html
bitte §1Anwendung lesen
http://www.gesetze-im-internet.de/bkrfqg...10006.html
hoffe dies hilft euch weiter
mfg
Sven
wie ist das eigentlich mit lkw und tachoscheibe wenn man den lkw landwirtschaftlich nutzen würde?
Muss man mit tachoscheibe trotzdem fahren?
Hallo Stefan??
Ein LKW, zugelassen als Landw. Zugmaschine(eingetragen im Brief und Fzg. Schein) braucht im Umkreis von 60 km um den Standort keine Tachoscheibe. Wenn größere Entfernungen zurückgelegt werden, ist die Tachoscheibe Pflicht. Wir in unserer Landwirtschaflichen Abfuhrgemeinschaft für Zuckerrüben haben allerdings immer eine Tachoscheibe eingelegt, sie kann dir im Falle eines Unfalls bei der Beweisführung zur Feststellung deiner Unschuld helfen, vorausgesetzt "Mann" ist vorschriftsmäßig unterwegs( Geschwindigkeit, Ladungssicherung usw.)
Gruß Friedrich
Hallo Friedrich,
hierzu muss ich leider einen Einwurf vorbringen. Ein LKW muss nicht als landwirtschaftliche Zugmaschine eingetragen sein um ohne Tachoscheibe (bzw. Fahrerkarte) fahren zu dürfen. Wir haben eine Sattelzugmaschine mit Auflieger die keine landwirtschaftliche Zulassung hat und fahren damit unsere eigenen Güter (hauptsächlich Kartoffeln) im Umkreis von 60 km von der Betriebsstelle ohne jeglichen Fahrtenschreiber. Wir sind auch schon mehrmals aufgehalten worden und es hat nie Probleme gegeben.
Man darf sogar ohne Fahrtenschreiber fahren wenn es nicht das eigene Fahrzeug ist, z.B. wenn man einen Miet-LKW hat, Voraussetzung ist allerdings immer dass man seine eigenen landwirtschaftlichen Güter fährt.
PS. seit wann fahrt ihr in der LMG ohne Karte? Als ich vor drei Jahren noch gefahren bin hat man auch hier ohne Probleme ohne fahren dürfen.
Grüße
Uli
Hallo Uli,
ich nehme deinen Einwurf zur Kenntnis, wieder was gelernt. Wenn ihr das so praktiziert wird's wohl gehen. Meine Rübenfahrerzeit endete 1997, damals fuhren wir mit Tachoscheibe. Heute fahre ich gewerblich mit Fahrerkarte.
Gruß Friedrich