15.11.2005, 21:24
Servus
Die Gebühren bei eBay kann man auf folgender Seite nachlesen.
http://pages.ebay.de/help/sell/fees.html
Die Zusatzoption Mindespreis kostet 10 EUR extra.
Sehen kann die anfangs nur der Verkäufer des Artikels.
Gibt jemand ein persönliches Höchstgebot ein, das über dem Mindestpreis liegt, wird das aktuelle Höchstegebot auf den Mindestpreis gesetzt und nicht bloß auf den Mindesterhöhungsschritt.
Den Mindestpreis könnte man natürlich herausfinden indem man eine riesige Summe bietet, die ganz bestimmt über dem Mindestpreis liegen wird. Dann wird also das aktuelle Höchstgebot auf den Mindestpreis gesetzt und man kann es sich ansehen. Blöderweise ist man jetzt Höchstbietender. Aber Gebote kann man bei eBay ja zurücknehmen. Man gibt als Grund einfach "falschen Gebotsbetrag eingegen" an. Nimmt sein Gebot zurück und bietet neu. Weil Gebotsrücknahme erlaubt ist, wenn man nachher ein neues Gebot abgibt.
So müsste sich also auch die Mindestpreisoption auskundschaften lassen. Völlig legal eigentlich.
Gruß
Wolfgang
Disclaimer: Auf diese Beschreibung geb ich keine Gewähr. Ich übernehme keinerlei Verantwortung für euer Tun bei eBay. Da seit ihr schon selber schuld wenn ihr euch da Ärger einhandelt. Kids, don't try this at home.
Die Gebühren bei eBay kann man auf folgender Seite nachlesen.
http://pages.ebay.de/help/sell/fees.html
Die Zusatzoption Mindespreis kostet 10 EUR extra.
Sehen kann die anfangs nur der Verkäufer des Artikels.
Gibt jemand ein persönliches Höchstgebot ein, das über dem Mindestpreis liegt, wird das aktuelle Höchstegebot auf den Mindestpreis gesetzt und nicht bloß auf den Mindesterhöhungsschritt.
Den Mindestpreis könnte man natürlich herausfinden indem man eine riesige Summe bietet, die ganz bestimmt über dem Mindestpreis liegen wird. Dann wird also das aktuelle Höchstgebot auf den Mindestpreis gesetzt und man kann es sich ansehen. Blöderweise ist man jetzt Höchstbietender. Aber Gebote kann man bei eBay ja zurücknehmen. Man gibt als Grund einfach "falschen Gebotsbetrag eingegen" an. Nimmt sein Gebot zurück und bietet neu. Weil Gebotsrücknahme erlaubt ist, wenn man nachher ein neues Gebot abgibt.
So müsste sich also auch die Mindestpreisoption auskundschaften lassen. Völlig legal eigentlich.
Gruß
Wolfgang
Disclaimer: Auf diese Beschreibung geb ich keine Gewähr. Ich übernehme keinerlei Verantwortung für euer Tun bei eBay. Da seit ihr schon selber schuld wenn ihr euch da Ärger einhandelt. Kids, don't try this at home.