Das MB-trac Forum

Normale Version: Wer kann mir Erfahrungsberichte zur Kugelkupplung K80 am Mb-trac 1600 geben?
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hallo

habe dine frage wegwn kugel fahn und zapfwelle was ist da die bestw variante? hängt das fass dann nicht zu weit nach vorne? montiert sind 600 65 34
Hallo Hubert,

es sind beim 443 sogar 4to bei der festen K80 möglich.

MFG
Berni
Moin Berni,

Ich weiß, wir haben da schon öfter drüber geschrieben...
Auch kenne ich deine Unterlagen, die du da hast, und mir zukommen lassen hast.

Aber nach wie vor ist das technisch unmöglich.
Die Unterlagen sind für ein JCB Fastrac Produkt und haben beim MB-trac keinen Bestand.
Es sei denn, es gäbe mittlerweile neue Gutachten und Papiere zu der Rockinger Adapterplatte?
Aber selbst dann gäbe es nur 3,5 to.

Der MB-trac 443 wiegt leer je nach Ausstattung 6,5-7 tonnen.
Bei 10 to. zGg, bleiben maximal 3,5 to. mögliche eintragbare Stützlast über.

Und selbst dabei wird man wahrscheinlich schon die mögliche Hinterachslast überschreiten.

Somit sind die 4 to unmöglich, rechtswidrig, und haben nirgends bestand wenn es hart auf hart kommt...

Eine Auflastung auf 10500 oder 11000 kg zGg ist seitens Daimler nicht möglich!

Gruß Hartmut admin
(28.01.2018, 12:18)fnofno schrieb: [ -> ]Hallo Hartmut,

es muss aber dann auch der Lagerbock für die 3,5 to zugelassen sein (D-Wert).

Natürlich ist der Scharmüller Lagerbock auch für die 3500 kg Stützlast freigegeben!
Siehe auch die verlinkten techn. Daten aus meinem Beitrag, oder hier direkt -> http://www.scharmueller.at/de/lagerboeck...32267.html

Ansonsten hätte ich es ja garnicht erst in den Raum geworfen Smile

Gruß Hartmut admin
(28.01.2018, 15:52)Manuel_H schrieb: [ -> ]hallo

habe dine frage wegwn kugel fahn und zapfwelle was ist da die bestw variante? hängt das fass dann nicht zu weit nach vorne? montiert sind 600 65 34

Es gibt nur 2 Varianten... Smile

Entweder man kommt unter die Zapfwelle (dann hängt vielleicht das Fass auf der Nase)

Oder man kommt nicht unter die Zapfwelle.

Andere Auswahl bleibt einem dabei nicht, da der Zapfwellenstummel beim MB-trac nunmal Systembedingt sehr tief hängt.

Gruß Hartmut admin

[Bild: 2016_05_04_18.JPG]
hallo

was ist dann zu empfehlen?
Hallo Manuel,

siehe Beitrag #14 hier im Thread, oder direkt -> https://www.trac-technik.de/Forum/showth...?tid=27917&pid=204173#pid204173

Das ist die Variante, mit der verstellbaren K80.
Vorteil ist:
- man kann auch das Bolzenzugmaul mal in Untenanhängung fahren
- man kann eine PKW K50 Kupplung montieren
- man kann die K80 auch in Obenanhängung fahren...

Weitere Alternative ist der Scharmüller Schlitten mit der festen K80 unten.

http://www.scharmueller.at/de/lagerboeck...32274.html

Gruß Hartmut admin
Hallo Hartmut,

Zitat:Natürlich ist der Scharmüller Lagerbock auch für die 3500 kg Stützlast freigegeben!
Siehe auch die verlinkten techn. Daten aus meinem Beitrag, oder hier direkt -> http://www.scharmueller.at/de/lagerboeck...32267.html

Ansonsten hätte ich es ja garnicht erst in den Raum geworfen

War dieser Lagerbock beim MB-trac 443 Serienmäßig schon so verbaut?
Ich dachte immer, daß bei Mercedes Rockinger-Kupplungen zum Einsatz kamen.

MB-trac´s der schweren Baureihe laufen bei uns in der Gegend so gut wie keine. Oder besser gesagt gar keine.

Da bekam ich als kleiner Bub immer leuchtende Augen, wenn mein Vater mich immer zwecks Kundendienst mit in die Werkstatt nahm und da stand einer.
Ganz zuletzt bekam ich dann auch einen 1800er live zu Gesicht.

Ja, ja... lang lang ist es her.

Gruß Hubert
Hallo Hartmut,

ich seh das ein wenig entspannter als du.
Ich hab das ganze vom Händler mit den Papieren von Rockinger und von wem auch immer,-alles wurde vom TÜV begutachtet gewogen und gemessen und für gut befunden.
Das solltest du auch mal zur Kenntnis nehmen,-selbst wenn es dir nicht passt.
Aber jeder soll kaufen wie er will und ich will den Scharmüller nicht schlechtreden.

MFG
Berni
Hallo Zusammen,

das sehe ich ähnlich so wie Berni. Mir wäre mit einer 4to Plakette auf dem Bock und auf der Kupplung und im Schein auch wohler, als eine womögliche Grenzüberschreitung des zul.GG.


Gruß Christian
Berni, mir passt das genauso entspannt wie dir.
Ich muss ja schließlich nicht in der Grauzone unterwegs sein, und Angst haben das der Versicherungsschutz nicht gegeben ist.
Denn der ist trotz Eintragung dann nicht gegeben, wenn die Unterlagen für die Eintragung nicht zum Fahrzeug gehören.


Ich lasse eben nur solche Halbwahrheiten einfach nicht in einem öffentlichen Forum stehen, ohne die wahren Hintergründe dazu zu schreiben.
Schließlich lesen das auch Leute, die nicht so bewandert sind in solchen Themen, und fallen dann später auf die Nase.

Und Fakt ist nunmal, das es technisch nicht möglich ist 4 Tonnen Stützlast eingetragen zu bekommen, bei einem Fahrzeug das 6,5-7 tonnen wiegt, und 10 tonnen Gesamtmasse haben darf.

Ich hoffe dein Taschenrechner, rechnet genauso?

Gruß Hartmut admin

PS: Glaub mir, ich als "Original-Fan" würde auch lieber Werbung für einen Rockinger Schlitten machen!
Aber es ist einfach keine Alternative zu den erhältlichen Scharmüller Versionen.
Weder preislich, noch teschnisch oder rechtlich...
Moin Christian,

Hast du dich mit dem Thema eigentlich schon irgendwann mal näher befasst, oder willst du jetzt einfach nur mal wieder eine Antwort los werden?

Denn so kommt es mir wieder vor!

Gruß Hartmut admin
Wahrscheinlich schon, denn ich könnte die 4to ziemlich gut gebrauchen.
Das es ohne Grauzone nicht geht, ist mir auch klar, denn ich hab auch einen Taschenrechner.
Da liegt wahrscheinlich der Unterschied.
Der Eine baucht die Grauzone, der Andere nicht.

Gruß
Christian

https://www.trac-technik.de/Forum/attach...?aid=43498

https://www.trac-technik.de/Forum/attach...?aid=43515
Moin Christian,

Ich will es mal kurz erklären.

Also:
Der Scharmüller Bock selbst ist ausgelegt für über 5 tonnen.
Die Kugel (siehe Beitrag #14, lose im Schlitten) hat offizielle 4 to. Stützlast.

Nur der MB-trac lässt eben technisch ab Werk maximal 3,5 tonnen zuladung zu.
Daher kann Scharmüller eben auch nicht mehr wie die 3,5 to. freigeben, da ansonsten Herstellerrecht missachtet wird.

Patrick (1500 Kran) und auch ich haben da lange Zeit mit Scharmüller in dieser Sache mit in Kontakt gestanden.
siehe auch anderes Thema...


Beim Rockinger sieht das dann aber wie folgt aus:
Der Schlitten ist ein Zukaufteil von Rockinger, und wurde für den Fastrac 8000 konstruiert.
Hier am Fastrac 8000 hat der Bock bis zu 4 to. Stützlast!
Und eben diese Typenplakette mit den 4 to. Stützlast gilt nur für den Fastrac 8000.
Jetzt wird zu diesem Schlitten eine Adapterplatte geschnitten, damit dieser Fremdschlitten am MB-trac montiert werden kann.

Allerdings habe ich zu dieser Adapterplatte noch keine Unterlagen oder Gutachten gesehen.
Gibt es da denn mittlerweile etwas?

Das heißt, ein TÜV Prüfer bekommt die Unterlagen für den Fastrac 8000 und trägt dann diese irrtümlich am MB-trac 443 mit 4 to. ein.

Da der TÜV Prüfer aber nicht befugt ist die Herstellervorgaben auszuhebeln, wird somit diese Eintragung ungültig.

Selbst der TÜV Prüfer kann für seinen Verstoß ja nichts, da die Unterlagen Irrtümlich anderes sagen, und er sich auf diese verlässt.
Diese Eintragungen werden ja mit Bauartgenehmigungen gemacht, und nicht wie bei Reifen mit Herstellerfreigaben.

Bei Reifeneintragungen ohne Herstellerfreigabe sieht der Fall dann genauso aus.

Ich möchte nur, das die rechtliche Seite verstanden und klar und richtig hier im Forum zu lesen ist.
Wer nachher was kauft und montiert muss ja jeder selber wissen!
Aber es kann eben nachher keiner sagen der das gelesen hat, "das habe ich aber beim Kauf nicht gewusst..."

Gruß Hartmut admin
Hallo Hartmut,

jetzt muss ich direkt mal fragen was der MB-trac (443) für eine maximale Anhängelast hat. 30 to?

Gruß Hubert
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