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Normale Version: Vorschriften 25KM/h Anhänger
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Hallo zusammen,
habe mal eine Frage zu den 25KM/h Anhängern da aktuell eine Sanierung eines Kippers ansteht. Reicht die verkehrstüchtige Beleuchtung, ein Folgekennzeichen und eine funktionierende Auflaufbremse? Ich habe von dem alten Karren leider keinerlei Papiere und Herstellerschilder gibt`s auch nicht! Is halt so ein abgeschnittener 7,5 Tonner von Meiler! Hab diesen Sommer ne Masse Erde und Schotter zu fahren, dafür würde sich der Kipper super eignen! Würd mich freuen wenn Ihr mir da weiter helfen könntet!!
Gruß,
Arnd
Hallo Arnd

Das mit den abgeschnittenen Lkw´s ist immer so ne Sache. Die Dinger laufen in der Regel in einer großen Grauzone.
Normalerweise bekommst Du beim Kauf eines 25KM/H Anhänger ja eine Betriebserlaubnis mit. So eine
Betriebserlaubnis kannst Du durch eine Einzelabnahme bekommen. Problemmatisch ist da aber nur das Du
keinerlei Papiere hast. Da sollten dann weinigstens ein paar Daten vom Typenschildern vorhanden sein anhand
deren Daten die Prüfer von TÜV ein Gutachten erstellen können. Ich selbst hab vor kurzer Zeit einen Tieflader besichtigt
zum Kauf, da war ebenfalls nichts vorhanden und da hab ich mich vorm Kauf beim TÜV erkundigt. Dort sagte man mir
ohne irgend etwas in der Hand geht gar nichts. Deshalb hab ich das dann auch sein gelassen.
Ich würde Dir raten mit den Daten die Dir zur Verfügung stehen, zum TÜV gehen und von den Leuten bekommst Du dann
eine klare Aussage was machbar ist und was nicht.
Des weiteren interessiert den TÜV auch wer und wie die Deichselaufnahme gefertigt hat. Die sollte auch nach möglichkeit
nicht mit einem 220V 130AH Schweißgerät aus der Hobbyschmiede gefertigt sein TongueWink.
Der Betrieb ganz ohne Papiere dürfte in Zukunft immer schwieriger werden da auch die Leute von der Rennleitung auch
mittlerweile auf den Trichter gekommen sind. Hier sind in unser gegend sind in der Vergangenheit deshalb schon Anhänger
still gelegt worden. Die Leute durften nicht einmal mehr nach Hause fahren sondern mußten den Anhänger mit einem
Tieflader heimbringen.
Nun zum Schluss noch was anderes was Du bedenken solltest, ich weiß leider auch nicht genau wie da die Gesetzeslage
ist. Ich als Gewerbetreibender darf keinen 25 KM/H Anhänger betreiben. Ich hab meine ganzen Anhänger deshalb zu-
gelassen. Hört sich zwar schlimm an von den Kosten, aber dem ist nicht so, Vollkasko kostet so 200 Teus im Jahr und
dann alle zwei Jahre 80 bis 90 Teus für TÜV. Ich nehm an das Du Nichtlandwirt bist und wie die Gesetzeslage da
ist weiß ich auch nicht. Dies ist eine Anregung und ich stell das mal so in den Raum damit Du Infos darüber einholst bevor
es zum Ärger mit der Rennleitung kommt. Das wird dann nämlich nicht nur Teuer, sondern die Herren haben nach §1 immer
Recht Wink.
Aber ich glaub halt doch an das Forum hier und kann mir Vorstellen das da noch ein paar genaue Ansagen kommen werden WinkBig Grin.

Gruss aus dem Heckenland, Matthias
Hallo zusammen,

Was auch nicht vergessen werden darf ist auch die richtige Fahrerlaubnis!

Weil alles was nicht LoF gefahren wird braucht nen LKW Führerschein.

Gruß Ulrich
Hallo Ulrich,

heisst das wenn ich mit nem Kipper 25/40kmh zugelassen und nem Schlepper mit schwarzer Nummer ein nicht lw-Tätigkeit ausführe nen Lkw-Führerschein brauche?
Was ist da denn Ausschlaggebend?


Gruss Holger
Hallo Holger,

Soweit mir bekannt
mit der alten Klasse 3 bis 7,49 tonnen
und nach den neuen Klassen dann (?) B nur noch 3,5 Tonnen Gesamtgewicht.

Und der T Führerschein gilt bis auf einige Ausnahmen auch nur für LoF Zwecke.

Da kommt mancher Schlepper ja schon drüber ohne Anhänger.


Und was da noch zu kommt wenn man Güter für dritte transportiert,
-Berufskraftfahrerausbildung ab3,5 t
-Gütertransportgenehmigung

Gruß Ulrich
Hallo Jungs
Und die gibt es nur mit einer gültigen Gewerbeggenehmigung und einer Sachkundeschulung.
Und einer Transporrversicherung.

Ronny von der Ostfront

THAT'S GERMANY!!!
Hallo zusammen,
also mit der alten Klasse 3 (Oranger Lappen) darf ich soviel ich weiß einen Anhängerzug bis 10,9To fahren wenn die Anhängerachsen (Wenn überhaupt zwei Achsen) nicht weiter als 1 Mtr. Mittenabstand haben!
Aber zum Thema Kippersanierung; Ich werde den alten Meiler verscheppern, is mir alles zu heiß! Ich kann mir das (wie die meisten anderen auch) nicht erlauben Probleme mit der "Rennleitung" zu bekommen. Mein Punktesilo is eh immer an der Kante!!SmileSmile
Danke für die vielen Antworten,

Grüße aus dem Sauerland,

Arnd
Hallo Zackie,
wenn ein Landwirt baut oder Wege saniert, darf er auch Schotter, Bauschutt, Steine oder sonstiges, im Zuge betrieblicher Arbeiten, mit einem zulassungsfreien Anhänger fahren. Der Anhänger muss verkehrssicher sein und ein grünes Folgekennzeichen aus einem, im Betrieb, zugelassenem Schlepper haben. Erlaubt sind diese Fahrten nicht für Dritte.Und hierbei ist es egal, ob es Bauschutt oder Getreide ist. Ausnahme bildet hier der Bereich der "Nachbarschaftshilfe". Dies gilt aber nur unter Landwirten, alles andere sind gewerbliche Transporte und da fängt es mit Steuerhinterziehung an.
Hallo Arndt, wenn Du keine Landwirtschaft hast, wirst Du um einen angemeldeten Anhänger nicht herum kommen. Wenn der Trac mit grünem Kennzeichen läuft kannst Du ihn für die Zeit versteuern, die Zugmaschine behält dabei das grüne Kennzeichen.

Gruß Udo
Hallo Udo,
ja, werde um einen Kipper mit Papieren nicht herum kommen da ich den Trac in der Firma für Müll/Schrott-Transporte nutze! Habe letzten Monat einen Heimann Absenkanhänger (PKW) gekauft, als ich den abgeholt habe stand da ein toller Abrollkipper, mal sehen was die für so ein Teil aufrufen!
Danke schon mal,

Gruß,
Arnd
Hallo Männers,

wurde teilweise ja schon geschrieben...

Zulassungsfreie 25km/h Anhänger sind zwingend an den lof Zweck gebunden!
Und zwar nicht abhängig davon, ob der Eigentümer praktizierender Landwirt ist, sondern das gilt Fahrt für Fahrt für Fahrt!
Dabei muss mindestens entweder Start oder Ziel des Transportes lof sein.
Wenn Du Dein Heu nach Hause fährst in Deinen Betrieb ist Start und Ziel lof.
Fährst Du aus Deinem Wald Brennholz zu einem Privatkunden, ist der Start lof
Holst Du Brennholz von einem Händler für die Heizung Deines Betriebes (Schweinestall, etc.), dann ist das Ziel lof.
Holst Du Brennholz vom Händler für Deine Hausheizung ist WEDER Start NOCH Ziel lof, also eigentlich unzulässig! (Kann man aber nur schwer kontrollieren.)
Fährst Du im Auftrag Deines Nachbarbetriebes, gilt das Gleiche!
Holst Du Heu (oder Getreide) vom Feld Deines Nachbarbetriebes (Landwirtschaft) und fährst es zu einem Pferdehalter (keine Landwirtschaft), ist der Start lof.
Fährst Du Heuballen vom einen Pferdehalter zum Nächsten Pferdehalter (beide keine Landwirtschaft), ist die Fahrt eigentlich wieder unzulässig.
(Wird aber wahrscheinlich auch keiner überprüfen, da die Ladung "landwirtschaftlich" aussieht.

Für alles das musst Du selber nicht Landwirt sein, da reicht es, wenn Du in Nachbarschaftshilfe im Auftrag eines Land- oder Forstwirtes handelst.

Viele kleine Privatleute, die aus alter Zeit (Eltern hatten mal Landwirtschaft) noch einen Schlepper mit grünem Kennzeichen haben, müssen damit rechnen über kurz oder lang "dran" zu sein.
Auch wenn der Schlepper dann auf schwarze Nummer umgemeldet wird, darf mit dem 25km/h Hänger dahinter wieder nur lof gefahren werden!!!
(Wieder entweder Start oder Ziel des Transportes).

Selbst bei Überführungen muss man vorsichtig sein!
Holst Du von weiter weg einen neu gekauften Zweiachsanhänger für Deinen ldw. Betrieb und hast nur den Dreier-Führerschein, kann das schief gehen. Der eine akzeptiert diese Fahrt als lof, ein anderer nicht. Rechtlich ist es schwer, eine solche Überführung als lof zu deklarieren, also lieber bringen lassen...


lof bedeutet nun mal Land- oder forstwirtschatliche Verwendung für einen Betrieb, der mit der Landwirtschaft den Zweck der Gewinnerwirtschaftung in nennenswertem Ausmaß betreibt.
Festzumachen unter anderem daran, ob der Betrieb Beiträge an die BG entrichtet.

Grüße
Holger

Interessantes Konstrukt:
Du bist kein Landwirt und fährst mit Deinem Schlepper (schwarzes Kennzeichen) mit Deinem Hänger (zulassungsfrei, 25km/h, Folgekennzeichen grün auf die Nummer eines Schleppers eines Landwirtes, Brennholz IM AUFTRAG des Brennholzverkäufers, der Land- oder Forstwirt ist, dessen in seinem Wald erzeugtes Brennholz zu Dir nach Hause.

Das ist eigentlich rechtlich einwandfrei und zulässig, da der Start lof ist und Du im Auftrag des Forstwirtes handelst.
Es ist aber dennoch fast nicht möglich, das der "Rennleitung" zu verklickern...
Hallo Holger,
bei deiner Annahme biste glaub ich dran, da der Anhänger mit dem grünen Folgekennzeichen eines anderen Landwirts in dem Fall nicht Haftpflicht versichert ist!
Denn wenn Du den Anhäger zulassungsfrei nutzen willst, muss dieser ein Folgekennzeichen aus deinem Betrieb haben und ist erst dann über die Schlepperhaftpflicht versichert.
Ist aber, wie so oft, erst wirklich schlimm, wenn was passiert ist.

Gruß Udo
Hallo Udo,

na?...das stimmt meines Wissens nicht was du da sagst.Ich hab auch ein grünes Folgekennzeichen,-sobald der Anhänger angehängt ist,-ist er über das Zugfahrzeug versichert,-auch wenn es nicht das eigene (oder ein anderes eigenes) Fahrzeug ist.

MFG
Berni
Hallo Berni,
dass Folgekennzeichen muss doch zum ziehenden Fahrzeug, oder eines aus dem Betrieb gehören und nicht ein betriebsfremdes wie Holger schreibt, oder hab ich irgendwas falsch verstanden?

Gruß Udo
Hallo Zusammen

Sobald der Anhänger mit der Zugmaschine gekoppelt ist, wird dieser von der Zugmaschine "zwangsgeführt". Daher tritt die Versicherung der Zugmaschine nun für den gesamten Zug ein.
Die Hängerversicherung ist nur relevant, wenn z.B. ein abgestellter Hänger sich verselbständigt und einen Schaden anrichtet.

Dies gilt unabhängig von den Farben der Nummernschilder.

Sollte ich wider erwartend falsch liegen, so möge das ein Fachmann für Versicherungen richtig stellen.


Gruß Jan
Hallo Jan,

ich hab grad mit meinem Versicherungsvertreter telefoniert und es ist so wie du schreibst.

MFG
Berni
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