Hallo Leute ,
bin jetzt in den letzten Zügen meiner Trac restoration angekommen
habe ein MB Trac 800 MS BJ 77
kann mir jemand sagen was der Trac an Steuern und Versicherung kosten würde ,und würde sich ein H-Kennzeichen lohnen?
Mfg Daniel
PS: Treffen in Nordhorn war spitzen klasse ,waren Sa/So dort!:-)
Hallo,
Steuer etwa 427.-€, Versicherung zahle ich 85.-€/Jahr.
Versicherungen unterscheiden sich teilsweise satrk, da hilft vergleichen.
mfg
Hallo Harald
Kannst Du uns bitte Deine Versicherungsgesellschaft verraten?
85 Euro pro Jahr sieht nach einem attraktiven Preis aus.
Danke und
Gruß Jan
Hallo,
Dort habe ich Verglichen:
http://www.zugmaschine-versicherungsvergleich.de/
Habe mich dann für die SV entschieden, als Landwirtschaftliche Zugmaschine, Fahrzeugart 451.
sind leider doch 89,-€ im Jahr, waren nur deshalb 84,88 weil ich am 20.01. die Maschine zugelassen habe, Sorry.
mfg Harald
Versicherungsmässig hört sich das ja gut an,von den Steuern her würd sich ja ein H-Kennzeichen lohnen 191Euro Jährlich.
Die vor und Nachteile sind mir da noch nicht genau bekannt,habe nur erzählt bekommen das bei einem H-Kennzeichen die Versicherung auch günstiger wäre
mfg Daniel
i
Hallo Harald
Vielen Dank für den Link. Die "Treffer" werden nämlich angezeigt, ohne dass man eine Mailadresse da lassen muss. Das ist sehr schön.
Gruß Jan
Servus,
du kannst dir auch einen Landwirt suchen, der als Halter einspringt. Aüßerst beliebt ist da immer Onkel oder Cousin... Dann kostet die Steuer 0,000 €/Jahr....
Gruß, Jochen
Hallo Jochen,
dein Vorschlag ist nach meiner Meinung "Steuerhinterziehung"
Früher mag so etwas problemlos möglich gewesen sein, aber heute wird das schwierig.
Was macht dein "Onkel" wenn das Finanzamt oder der Zoll fragt, wo der Schlepper ist ?
Buchführung, Papiere, Kaufvertrag
Es gibt sicherlich Sparfüchse, aber mir wäre der Ärger der dort entstehen kann nicht das Geld wert.
Gruß Thorsten
Hallo,
Das wäre zwar Finanziell schön, jedoch darf man den Schlepper dann nur zu Land und Forstwirtschaftlichen Zwecke nutzen, alles andere muss man versteuern oder es wäre wie mein Vorredner schreibt Steuerhinterziehung.
So ein Steuerstrafverfahren ist nicht günstig, im Gegenteil.
Jeder soll das machen was er selbst verantworten kann.
mfg Harald
Hallo Daniel,
zum H-Kennzeichen kann ich Dir was sagen.
Zunächst brauchst Du ein Gutachten zur Einstufung des Trac`s als Oldtimer. Hier wird auch der Wert des Fahrzeuges festgelegt. Diesen Wert brauchst Du für die Versicherung, ohne geht nicht.
Wenn der Trac restauriert wurde, empfiehlt sich das aber ohnehin, egal wie er zugelassen wird.
Dann gehst Du auf die Suche nach einer Versicherung.
Problem:
Sehr viele Versicherer grenzen die Nutzung des Fahrzeuges bei H-Kennzeichen stark ein. Heißt, evtl. darfst Du dann nur zu Probefahrten, Oldtimertreffen usw. oder z.B. nicht mit Anhänger fahren.
Ich bin auf die Allianz gekommen, die macht das ohne Einschränkung, solltest Du Dir schriftlich geben lassen.
Mit H-Kennzeichen und der passenden Versicherung kannst Du dann den Trac uneingeschränkt nutzen.
Aber:
Der Anhänger muss eine eigene Zulassung haben, denn ein Folgekennzeichen (grüne Nummer) gibt es bei schwarzen Kennzeichen nicht.
Genau genommen, darfst Du keine Wege für Land- und Forstwirtschaft fahren, den Du hast ja keine Zulassung als LoF (hat mich noch nie einer nach gefragt)
Kosten gesamt:
Gutachten incl. HU ca. 240€
Steuer pauschal 191€ jährlich
Versicherung (Allianz) 150€ jährlich
Gruß Rolf
(03.10.2016, 10:38)Rolf 1500 schrieb: [ -> ]Genau genommen, darfst Du keine Wege für Land- und Forstwirtschaft fahren, den Du hast ja keine Zulassung als LoF
Moin,
gehört zwar nicht zum eigentlichen Thema, aber den zitierten Sachverhalt möchte ich richtig stellen !
Ob du einen Weg, der frei für land- und forstwirtschaftlichen Verkehr ist, nutzen darfst, hängt nicht mit der Zulassung zusammen und auch nicht vom Fahrzeugtyp ab. Generell darf hier niemand fahren, außer das Fahrzeug hat ein landwirtschaftliches Anliegen an diesem Weg.
In aller Regel sind diese Wege nicht in öffentlicher Hand, sondern gehören Real- oder Wasser- und Bodenverbänden. Sie gehören also den Landwirten der jeweiligen Region/Gemarkung und wer den Weg benutzen darf, bestimmt der Eigentümer ! Auf den Wegen dürfen also nur diejenigen fahren, denen der Weg gehört oder diejenigen, die von den Eigentümern beauftragt werden.
Es gilt darüber hinaus natürlich das freie Nutzungsrecht für Spaziergänger etc., die muss der Eigentümer dulden.
Nur weil ich einen Schlepper fahre, darf ich nicht automatische diese Wege nutzen. Ein Landwirtschaftsschild in der Windschutzscheibe vom PKW legitimiert genauso wenig.
In aller Regel betrifft dieser Sachverhalt einen Landwirt mit Schlepper nicht. Schließlich fährt er normalerweise nur vom Hof bis zum Feld in seiner Gemarkung. Er kommt also gar nicht in den Genuss Wirtschaftswege zu nutzen auf denen für ihn ein Fahrverbot gilt.
Wenn ich mit meinem Schlepper aber zum Oldtimer-Treffen fahre, kann ich den Wirtschaftsweg nicht als Abkürzung benutzen. Dabei ist es egal ob ich ein grünes oder schwarzes Kennzeichen habe !
Diesen Sachverhalt wollte ich nur klar stellen. Mag sein, dass es in einigen Regionen anders ist, hier wird darauf sehr streng geachtet und ist auch Bußgeld bewährt. Begründet vor allem durch viel unerlaubten PKW-Verkehr mit Müll-Entsorgung etc.
Gruß
Heinrich
Danke erst mal für die ganzen Antworten
werde wohl so ein Gutachten machen lassen fürs H-Kennzeichen,das Problem was ich da nur sehe ist das ich mein Anhänger nicht mehr ziehen darf da ich kein Brief habe(Lkw Umbau).
Es sei den ich fahre für die Landwirtschaft , oder?
Mfg Daniel
Hallo Thorsten,
ganz so ist das nicht.
Zunächst einmal muss im Zulassungsrecht Halter nicht gleich Eigentümer sein. Beispiel Leasing- Wagen: Du bist zwar der Halter, nicht aber der Eigentümer. Das ist i.d.R. die Finanzierungsgesellschaft, bzw. das Autohaus. Bei einer Sicherungsübereignung an die Bank, weil die Burschen sich ihre Karren nur auf Pump leisten können, ist es ebenso. Der Brief liegt auf der Bank. Und wer den Brief hat, ist Eigentümer, obwohl der Schuldner als Halter eingetragen ist.
Bei einem buchführenden Betrieb hast du Recht, auch aber kein Problem, kann man ins Inventar einbuchen. Und bei 13a gibts kein Buch. Heißt also, wenn ich einen Schlepper auf mich zulasse und und diesen wem (auch immer) zur Verfügung stelle, geht das niemand was an, nicht mal das Finanzamt oder den Zoll. Die Einschränkungen für die LoF Nutzung gelten natürlich und dürfen nicht verletzt werden, ansonsten ist das tatsächlich...wer hätte es gedacht....Steuerhinterziehung.
Wer aber den Schlepper nutzt, der auf mich als Halter läuft (im Rahmen LoF vorausgesetzt) geht niemanden etwas an.
Gruß, Jochen