wollte zu diesem Thema nun eine neue Diskussion eröffnen!
Nachdem es offensichtlich derzeit nicht möglich ist, einem Fahrzeug mit H-Zualssung ein Saisonkennzeichen zu verpassen (warum auch immer??) könnte man doch darauf hinwirken, dass sowas möglich wird!
Gerade bei Oldtimerfahrzeugen mit H-Zulassung ist es doch so, dass die allermeisten Fahrzeuge im Winter irgendwo in einer Halle geschützt vor Wetter und Salz ungenutzt stehen und nur saisonal genutzt werden!!
Nach Aussage des Zollamtes würde die pauschale Steuer (von z.B. 191,- €) auch nur anteilig auf die saisonale Nutzung anfallen.
Es wäre also eine enorme Kosteneinsparung (vermutlich auch bei der Versicherung!?) möglich und man könnte sich z.B. eine jährliche (kostspielige) Ab-/Anmeldung ersparen.
Wer hat Ideen, wo man hier den Hebel ansetzen könnte?
welche Stellen kontaktieren?
Schulterschluß mit anderen Oldtimer-Verbänden (Pkw, Motorräder, Nutzfahrzeuge usw.)?
Gruß
agrea
Alfred
Hallo Alfred,
sorry, aber für eine Ersparnis von 96,- € (= 1/2 von 192,-) so ein Fass aufzumachen, ist schon grenzwertig. Sei froh, dass es das subventionierte H-Kz. überhaupt gibt mit dieser geringen Besteuerung, schließlich willst du mit dem Oldie das Straßennetz genau so nutzen wie jeder Andere, der erheblich mehr bezahlt.
Gruß
Reinhard
Hallo zusammen,
Für das H-Kennzeichen am Trac bezahlt man 191€ Steuer.
Der Unterschied mit den Einschränkungen gibts bei der Versicherung.
Wenn man den Trac bei der Versicherung als Oldtimer zulässt gibt Einschränkungen.
Lässt man den Trac als ganz normale Zugmaschine zu gibt es keine Einschränkungen.
Gruß Betsche
(15.12.2016, 18:27)ekke schrieb: [ -> ]Hallo Alfred,
sorry, aber für eine Ersparnis von 96,- € (= 1/2 von 192,-) so ein Fass aufzumachen, ist schon grenzwertig. Sei froh, dass es das subventionierte H-Kz. überhaupt gibt mit dieser geringen Besteuerung, schließlich willst du mit dem Oldie das Straßennetz genau so nutzen wie jeder Andere, der erheblich mehr bezahlt.
Gruß
Reinhard
Lieber Reinhard, wer spart sich die von dir errechneten 96 € nicht gerne?
Um dein Argument mit der Straßenbenutzung aufzugreifen: man nutzt ja das Netz auch nur etwa 1/2 Jahr, sei es nun mit einem Saisonkennzeichen mit dem das Fahrzeug etwa die Hälfte der Zeit rumsteht, oder man meldet immer wieder ab bzw. an!
Betrachte es doch auch einmal gesamtwirtschaftlich für alle Oldtimerfahrzeuge/-besitzer!
da kommt ein ordentlicher Betrag bei raus!!
Gruß
Alfred
Das sehe ich wie Reinhard; man sollte froh sein, dass es eine solche Regelung überhaupt gibt. Angesichts der in das Hobby investierten Gesamtsumme sollte man sich da schon mal die Frage stellen, ob die Differenz wirklich so ausschlaggebend ist.
Verbände wie Adac, Deuvet usw. haben schon für das H-Kennzeichen bzw. Oldie Regelungen einiges an Lobbyarbeit leisten müssen, um es überhaupt verwirklicht zu bekommen. Ich würde dahingehend, gerade zu Zeiten des jetzt vorhersschenden Umweltzeitgeistes, ganz kleine Brötchen backen. Weil es schlauer ist.
Gruß, Hendrik
Hendrik und Reinhard haben es auf den Punkt gebracht.
Wichtiger ist, dass das was ich mit dem Trac tue, ob als Solofahrzeug oder als Gespann mit irgendwelchen Geräten und Anhängern am Ende richtig und belastbar versichert ist. Da würde ich meine Versicherung vorher auch immer zur schriftlichen Bestätigung auffordern, wenn mir eine Konstellation nicht ganz geheuer ist.
Gruß
Ulli
So liebe trac-Freunde!
Habe mich weiter mit dem Thema Saisonkennzeichen für Oldtimer beschäftigt und - siehe da - nach Intervention auf politischer Ebene hat das Bundesverkehrsministerium eine Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung beschlossen.
Danach können sowohl Oldtimer- als auch grüne Nummern als Saisonkennzeichen zugeteilt werden! Diese geänderte Verordnung wurde mit Schreiben vom 15.12.2016 an den Bundesrat (der offensichtlich zustimmungspflichtig sein könnte???) weitergeleitet!
Dieses 160-seitige Schreiben (darin geht es auch z.B. um die internetbasierte Zulassung) konnten wir einsehen!
Man hatte bei Beratungen die (negativen) Konsequenzen für den Staat, z.B. Steuermindereinnahmen (auch bei der Versicherungssteuer) in Betracht gezogen.
Dennoch überwog offensichtlich der Einspareffekt bei den Behörden für geringeren Verwaltungsaufwand (z.B. für An-/Abmeldungen) sowie den geringeren Kosten für die Nutzer.
Wann die neue Verordnung nun bei den Zulassungsbehörden ankommt, wissen wir auch nicht.
Ich denke, die Oldtimerfreunde können sich über diese Entwicklung freuen und vielleicht freut es auch diejenigen, die von dieser Idee bisher nicht so überzeugt waren!
Gruß
Alfred
Danke für die Info, Alfred.
Dann warten wir mal ab, was der Bundesrat aus der Vorlage macht.
Gruß
Reinhard
Aber Saisonkennzeichen mit grüner Nummer gibt es doch schon lange,....
M.f.G. Dieter
Also hier im Kreis gibt es einen MB-trac 1600 mit Saisonkennzeichen in Grün.
NOH - PW 26,............können einige von euch sicher in der (Modell-) Vitrine nachschauen, es war das Vorbild für den MB-trac 1600 von weise-toys, der ist in 2009 erschienen,.......demnach gab es die Möglichkeit schon vorher.
der Dieter
Unser Trac läuft schon seit über 10 Jahren mit grüner Nummer und Saisonkennzeichen. Sieht man hier (BW) aber nicht selten.
Gruß Tobi
Servus,
meiner läuft auch schon seit mind. 10 Jahren mit grüner Nummer
und Saisonkennzeichen, gibt einige Traktoren mit grün und Saison
hier im Landkreis TS / Oberbayern.
Gruß
Hans
Ist doch klar geregelt
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
§ 9 Besondere Kennzeichen
(3) Auf Antrag wird einem Fahrzeug ein Saisonkennzeichen zugeteilt. Es besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer jeweils nach § 8 Absatz 1 sowie der Angabe eines Betriebszeitraums. Der Betriebszeitraum wird auf volle Monate bemessen; er muss mindestens zwei Monate und darf höchstens elf Monate umfassen und ist von der Zulassungsbehörde in der Zulassungsbescheinigung Teil I in Klammern hinter dem Kennzeichen zu vermerken. Ein Saisonkennzeichen ist auch Fahrzeugen, deren Halter von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind, nach Maßgabe des Absatzes 2 zuzuteilen. Das Fahrzeug darf auf öffentlichen Straßen nur während des angegebenen Betriebszeitraums in Betrieb genommen oder abgestellt werden. § 16 Absatz 1 bleibt unberührt. Saisonkennzeichen gelten außerhalb des Betriebszeitraums bei Fahrten zur Abmeldung und bei Rückfahrten nach Abstempelung des Kennzeichens als ungestempelte Kennzeichen im Sinne des § 10 Absatz 4.
Bundesweit gültig... Also grün und Saison ist ja wirklich nichts neues... schaut mal auf die Drescher, Häcksler etc.
Grüsse Sebastian
wer kann hier Zahlen nennen zu einer Versicherung (Haftpflicht und Teilkasko) für die große Baureihe mit H-Kennzeichen (Oldtimer!)
Ist dazu ein Gutachten zur Feststellung des Marktwertes gefordert worden?
Die LVM will für den 1500er für Haftpflicht und Teilkasko (mit 150,- € Selbstbeteiligung) einen Jahresbeitrag von 915,- € (wobei dieser erst ab 20.2. gerechnet ist bis Jahresende!)
Unterstellt ist dabei ein Marktwert von 20.000,- €!
Will man einen höheren Marktwert versichern, wird ein Gutachten (Kosten etwa 200,- bis 300,- €) eingefordert und der Beitrag erhöht sich dann entsprechend!
Gruß
Alfred
Hallo Alfred,
also da ist eine schwarze Nummer mit Vollkasko noch billiger.
MFG
Berni