Hallo Trac-Freunde
Auf vielen Tracs, auch hier in den Foto-Gallerien, ist ein 40 km-Schild angebracht. Muß das sein? Welchen Vorteil bringt das? Bisher haben wir das nicht.
Gruß
Norbert
Servus
das man das eigentlich haben müßte hab ich auch schon gehört.
Aber TÜV gabs deswegen bis jetzt noch immer. Kennst wohl den Prüfer nicht persönlich?
Gruß Wolfgang
Hallo
Kann man irgendwo nachlesen, daß das 40 km-Schild Pflicht ist? Gibt es eine bestimmte Stelle, wo es kleben muß oder Hauptsache hinten?
Gruß
Norbert
Moin!
Wir haben bis jetzt immer ohne Schild Tüv bekommen!Haben aber seid ein paar Monaten eins dran!
mfg KB
Hallo Leute,
auch wenn der Prüfer die Plakete klebt, wissen wir ja alle von verschiedenen Dingen, dass auch mal was "übersehen" werden kann.
An Norbert:
Die Sache ist ganz klar geregelt:
STVZ0 § 58
Nachzulesen unter
www.verkehrsportal.de
Suchbegriff "Geschwindigkeitsschilder"
Gerhard
Hallo woodmaster
Danke für den Hinweis. Hier ist der Text aus der STVZO nochmal für alle zum Lesen:
§58 Geschwindigkeitsschilder
(1) Ein Geschwindigkeitsschild gibt die zulässige Höchstgeschwindigkeit des betreffenden Fahrzeugs in Kilometer je Stunde an.
(2) Das Schild muß kreisrund mit einem Durchmesser von 200 mm sein und einen schwarzen Rand haben. Die Ziffern sind auf weißem Grund in schwarzer fetter Engschrift entsprechend Anlage V Seite 4 in einer Schriftgröße von 120 mm auszuführen.
(2a) Geschwindigkeitsschilder dürfen retroreflektierend sein. Retroreflektierende Geschwindigkeitsschilder müssen dem Normblatt DIN 75 069, Ausgabe Mai 1989, entsprechen, sowie auf der Vorderseite das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registriernummer tragen.
(3) Mit Geschwindigkeitsschildern müssen gekennzeichnet sein
mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h,
Anhänger mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 100 km/h,
Anhänger mit einer eigenen mittleren Bremsverzögerung von weniger als 2,5 m/s2.
(4) Absatz 3 gilt nicht für
die in § 36 Abs. 5 Satz 6 Halbsatz 2 bezeichneten Gleiskettenfahrzeuge,
land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h,
land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte, die hinter Kraftfahrzeugen mitgeführt werden.
Die Vorschrift des § 36 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
(5) Die Geschwindigkeitsschilder müssen an beiden Längsseiten und an der Rückseite des Fahrzeugs angebracht werden. An land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und ihren Anhängern genügt ein Geschwindigkeitsschild an der Fahrzeugrückseite; wird es wegen der Art des Fahrzeugs oder seiner Verwendung zeitweise verdeckt oder abgenommen, so muß ein Geschwindigkeitsschild an der rechten Längsseite vorhanden sein.
Weiß jemand, ob es noch die guten alten Schilder aus Blech gibt, weil unsere selbst angefertigten Kotflügel aus Riffelblech bestehen und man dort keinen Aufkleber drauf machen kann?
Gruß
Norbert
Servus,
Du kannst es auch an den "Rücken" der Kabine kleben.
Hatt unserer auch dort. Sieht auch optisch gar nicht so schlecht aus.
Gruß Christoph
hallo entlich ma wieda im netz......
mein opa hat jetzt am WE auch seinen durch n TÜV bekommen ohne aufkleber..!
bis dann ma (kann wat länger dauern [nur selten netz])
needMB-trac
@ Norbert
Hab im www bei diversen Agri-shops gestöbert wegen der "Blechschilder". Hab nur PVC gefunden.
Frag doch mal bei einer Prägestelle nach, wo die KFZ Schilder gemacht werden.
Gerhard
hmm wir haben auch kein Schild dran und TÜV gibts immer. Dann kann ich wenigstens den mit meinem L Führerschein fahren ohne dass es die grünen Engel merken
Der Tacho geht auch nur bis 30....nur der böde Fahrzeugschein :mad:
Ich hatte an der mittleren Baureihe bis jetzt auch immer ohne Schild TÜV bekommen. Doch die letzten zweimal hat der Prüfer das verlangt.
Nun die Frage: Wo genau war oder gehört es angeklebt?
Gruß Friedrich
Mein Großer hat es an der Kabinenrückwand, so wie das aussieht schon ab Werk.[
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Oh, wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Siehe Norberts Beitrag.
Gruß Friedrich
Hallo zusammen,
im Gesetzestext steht:
"Anhänger mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 100 km/h,"
benötigen ein Geschwindigkeitsschild.
Welcher gewöhnliche PKW-Anhänger hat einen 80km/h Aufkleber dran? Sieht man doch so gut wie nie. Während es bei den Anhängern, die auf 100 zugelassen sind, meistens zu sehen ist, obwohl diese laut dem Paragraphen keines bräuchten.
Oder verstehe ich hier etwas falsch?
"land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte, die hinter Kraftfahrzeugen mitgeführt werden."
Habt ihr an euren Pflügen, Düngerstreuern, Spritzen, Seilwinden usw. diese Schilder dran? Sieht man doch so gut wie nie. Was ist wenn man Schlepper mit verschiedenen Höchstgeschwindigkeiten im Betrieb hat und die Geräte werden nicht immer am selben Schlepper mitgeführt? Gibts da Schilder mit Wechselfunktion oder müsste man da jedesmal umkleben/ umschrauben?
Ich weiß aber: nur weils niemand macht und vielleicht auch nur selten eingefordert wird bzw. die Nichtbeachtung kaum geahndet wird, ist es trotzdem Vorschrift.
Ach ja, ich habe kein Schild am Trac und am PKW-Anhänger und hatte bisher noch kein Problem deswegen.
Gruß Tobi
Hallo Friedrich,
ich würde das Schild entweder unterhalb der Heckscheibe, oder am Kotflügel anbringen.
Interessant finde ich, daß bei neuen Schleppern die Schilder immer an der Heckscheibe angebracht werden. Meist dann aber so blöd, dass man dieses Schild immer vor Augen hat und somit in der Sicht beeinträchtigt ist.
Gruß
Hubert
Ich hab nen Aufkleber auf dem Kotflügel, passt perfekt dahin!
Grüße
Matze