Hallo Leute,
Ich habe meinen MB- trac 1600 Bj. 1990 mit 600/ 65R 38 Räder vom Fabrikat BKT bereift.
Der Tacho zeigt bei voller Endgeschwindigkeit 60 km/h an.
Die tatsächliche Geschwindigkeit (gemessen mit dem Handy über Google Maps) beträgt aber 68km/ h
Ich habe das UG 3/65 Getriebe.
Achsübersetzung 25:8
Kann mit jemand sagen, auf welche Stellung ich die Schalter auf der Rückseite des Kombiinstrumentes stellen soll, damit die Geschwindigkeit zu der neuen Bereifung wieder passt?
Danke für eure Hilfe.
Gruß Christoph
Hallo Christoph,
kommt darauf an welche Achsübersetzung hast.Eine Beschreibung für 38er gibt es nicht.Du könntest einige Einstellungen versuchen.
Hier ist eine Beschreibung:
https://www.trac-technik.de/Forum/showth...p?tid=2042&highlight=m%C3%A4useklavier
MFG
Berni
Mahlzeit Highspeedfreunde,
68 km/h bei einem Oldtimer, der auf 40 ausgelegt und zugelassen ist. Am besten noch mit einem 20 to-Anhänger und einem 16-jährigen Fahrer.
Euch ist schon klar, daß Ihr bei einem Unfall mit Personenschaden selber haftet und ALLES (inklusive Eurer Freiheit) verliert?!
Nachdenkliche Grüße,
Jörg
Hallo Christoph,
versuch mal diese Einstellung (bei Wegimpulszahl 79,62)
Schalterstellung:
1 (off)
2 (on)
3 (off)
4 (off)
5 (off)
6 (on)
7 (on)
Gruß
Hubert
Hallo zusammen,
ich will hier 1.) keine Diskussion über Geschwindigkeiten jenseits der 40 km/h lostreten und auch 2.) 68 km/h nicht gutheißen.
Da hier aber zunehmend rechtlich gesehen echt Käse zum besten gegeben wird, hier mal die Klarstellung in verständlichem Deutsch und klaren Sätzen:
a) Läuft mein Trac jenseits der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit (egal wie schnell), so muss jede KFZ-Haftpflichtversicherung der namhaften Gesellschaften erst einmal für jeden Schaden bis zur vereinbarten Summe oder den gesetzl. Mindestdeckungen in Vorleistung gehen sprich alles bezahlen
b) Sollte dann nachgewiesen werden, dass dem Trac nicht nur grob fahrlässiger Weise (und das dürfte schon nicht einfach sein!) zu mehr Speed verholfen wurde so haben in diesem Fall die namhaften Versicherungsunternehmen auch keine Handhabe sprich sie müssen zahlen.
c) erst wenn der Nachweis geführt werden kann, dass vorsätzlich die Höchstgeschwindigkeit manipuliert worden ist, können die guten Versicherungen bis zu einem Betrag von 5.000,- € Regress beim Versicherungsnehmer fordern. Sprich der Versicherungsnehmer bezahlt die entstandenen Schäden bis zu maximal 5.000,- € selbst, alles über 5.000,- € bleibt der Versicherung!
d) Ein anderes Thema sind die strafrechtlichen Konsequenzen, sprich es gibt gegen den Fahrer oder Halter Ermittlungen z. B. wg. fahrlässiger oder vorsätzlicher Körperverletzung oder Tötung oder Fahren ohne Führerschein etc. usw.
Hier versteht die Justiz keinen Spaß und das kann teuer werden und / oder unangenehm!
Wie gesagt, das soll niemanden animieren irgendetwas zu optimieren oder erst Recht die Sau rauzulassen. Aber dieses Forum lebt davon, Fakten zu verbreiten und auszutauschen und keine Halbwahrheiten vom Hörensagen wie "daß Ihr bei einem Unfall mit Personenschaden selber haftet und ALLES (inklusive Eurer Freiheit) verliert?!"
Viele Grüße
Michl
Hallo Michl,
wenn das so ist, dann möchte ich mich hier höflich für den vermeintlichen Irrtum entschuldigen und meinen Beitrag auf einen Appell an die Vernunft umwandeln bzw. reduzieren.
Grüße,
Jörg
P.S.: Bestünde das Forum einzig und allein aus Fakten und Wahrheiten, dann sähe es hier aber recht mau aus.