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Normale Version: Zulassung TRac - Führerschein
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Hallo,
ich hab da mal eine Frage zum Führerschein und der Zulassung des Tracs.

Gibt es einen Unterschied für den Führerschein, wenn der Trac mit schwarzer oder grüner Nummer angemeldet ist?

Konkret:
Darf einer ohne den Führerschein T, aber mit dem alten 3er den Trac (läuft 40 km/h) mit schwarzer Nummer fahren?
Bzw. Darf einer mit dem neuen B und T den Trac mit schwarzer Nummer fahren?

danke schonmal für eure antworten
klasse T gitl für forst und landwirtschaftlich genutze fahrzeuge das heist auch nur die mit dem grünen nummern da man mit T auch nicht im gewerblichen einsatz fahren darf...
also habe da mal genauers nach gehackt...

also mit altem 3er darf man keinen 40er schlepper fahren.

mit dem t darf aber alle lof schlepper fahren, egal nach zulassung. also hier spielt der eingetragene verwendung eine rolle nicht die zulassung. also kann man grüne und schwarze zulassungen fahren.

aber sind keine amtliche aussagen, sondern lkw fahrschullehrer und landmaschinenhandel...
Ich brauch den T für unseren großen Trac, der ist mit 10Tonnen zugelassen und bruacht ja daher eigentlich den alten "2er" Lappen....

Soweit ich weiss gilt der T für LKWs die mit einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60Km/h zugelassen sind....

Gruss
André
T ist nicht LKW bis 60 km/h
sondern lof zugmaschinen bis 60 km/h
Also der alte 3er taugt für alle Fahrzeuge bis 7,5Tonnen und max. 3 Achsen und ohne Geschwindigkeitsbegrenzung.
Ist der Trac aber mit 30Km/h eingetragen reicht auch der alte 4er ohne Gewichts- und Achsenbeschränkung.
Mit dem T kenn ich mich leider nicht aus, ich weiss nur das man damit nicht gewerblich fahren darf.

gruß frank
Hmmm....
ich versteh nur nicht wieso man damit nicht gewerblich fahren darf?? Dann dürfte man damit ja nicht im Lohn Silage fahren....???!!! :confused:
-...wäre aber mal wieder so richtig typisch Deutschland...-

PS: Mit LKW bis 60Km/h meinte ich nicht direkt nur LKW sondern LKW bis 12T und 60Km/H.....soweit ich weiss...

Gruss
André
also im lof lohn darf man schon fahren, aber halt nicht für zb straßenbau....

die führerscheine sind aber eu, nicht nur deutschland....

aber trotzdem ein witz... oder be darfst kein etwas größeren anhänger an dein auto hängen, aber mit dem t kannst straßengeschosse fahren....und da ist ja nur ein unterschied von 20 kmh....schwachsinn...
Mit dem T-Führerschein darfst Du Zugmaschinen bis 60km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40km/h Höchstgeschwindigkeit fahren. Achsen und Gewicht unbegrenzt.

Mit dem alten 3er Führerschein waren max. 7,5 tonnen und nicht mehr als drei Achsen erlaubt.

Der alte dreier kann jederzeit auf den neuen T-Führerschein umgeschrieben werden, brauchst nur eine Mitgliedsnummer der Berufsgenossenschaft und 50.-Euros.

thomas
@spätzle

Also meiner Meinung nach gibt es da eine 40 Tonnen Begrenzung. Das ganze Gespann darf mit dem Führerschein Klasse T nicht mehr wiegen.

@salchen
Ich find das mit dem Anhänger auch den Oberschwachsinn. Hab damals auch den T gemacht und bin mit nem 3-Achs Tieflader gefahren. Da muss man in der Prüfung dann auch rückwärts fahren. Weil ich keinen CE Führerschein benötige hab ich acuh noch den BE gemacht. Leider wird dir da ja nichts von T anerkannt. Ich musste also auch die Pflichtstunden mit nem pobligen Tandemhängerchen machen; Rückwärtsfahren inklusive.

Naja typisch EU. Jetzt darf man wegen Lumpigen 20km/h keinen Lkw fahren. Und dann ist der LkW Führerschein noch 5 mal so teuer wie der T. Da hat sich irgend sonen Bürohengst was ausgedach.

PS.: EU weg = kein Teuro + sebständigkeit(wie Schweiz)
+ keine Haushaltsklagen + neimand
der uns was vorschreibt



MfG Chrisi
jetzt hab ich bei seinen bekannten gesehen, dass er sein quad als zugmaschine-ackerschlepper zugelassen hat. und hier ist eine höchstgeschwindigkeit von 124 kmh eingetragen...welchen führerschein braucht man jetzt da???
@salchen:

Des Zulallen hat ja prinzipiell nix mit dem Führerschein zu tun.

Ein Quad darfst du mit dem Autoführerschein der Klasse B fahren.
Dann hat der bekannte es halt nur in landwirtschaftlichem Einsatz, wie die modernen Cowboys zum Viehtreiben oder zum schauen wie das Gras wächst. Das ist ja egal.
Solange du nachweisen kannst das du eine landwirtschafliche Fläche besitzt und das Fahrzeug dafür brauchst, bekommst du normalerweise ohne Probleme eine grüne Nummer.
zugmaschine-ackerschlepper ist nur die Bezeichnung vom LRA im Fahrzeugschein.


Mfg MB-Chris
ist aber ned steuerbefreit angemeldet..

warum kann ich dann ein schlepper mit 40 kmh nicht mit dem b fahren wenn die zges nicht 3,5 t übersteigt??

also so ein scheiß mit den führerscheinen....
Servus,

natürlich könntest dann einen Schlepper mit B fahren. Wir sprechen aber schon vom eingetragenen zulässigen Gesamtgewicht?
Dieses ist bei meinem Trac 900 im Fahrzeugschein mit 6,5t eingetragen. Was er ohne Anbaugeräte leer wiegt interessiert ja keinen. Und schon bin ich über den 3,5t. Desweiteren hat mir ein Fahrlehrer mal gesagt, dass es auch mit den Achsen was zutun haben muss. Gilt wohl für den alten 3er Führerschein.

@salchen:
Was für nen Modell (Trac) hast denn im Einsatz?
Wie hast du deinen Trac angemeldet bzw was für einen Führerschein(Klasse) hast du?

MfG Chrisi
@MB-Chris:
Hab ein 800er im Einsatz (440163 Baureihe)
Es ist logisch als lof Zugmaschine mit grüner Nummer angemeldet und hab neben Auto auch den T mit 16 gemacht, daher darf ich den ja auf jedenfall fahren...:-)

was mich halt immer bissle stutzig macht ist mit dem alten 3er und den quads....

hier gibt es brutal widersprüchliche aussagen...KEINER kann da wirklich was verbindliches sagen....typisch amtliche regelungen
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