Hallo zusammen,
Ich stehe vor einem Problem, denn unser MB-Trac 1300 braucht wieder TÜV und passend dazu habe ich neue Reifen mit Felgen bestellt. Es sind Lemmerz 15x34 520/70 R34 geworden, doch sie sind gewollt breiter als die alten (Mitas 18.4-30 TD-30[
attachment=56573]). Da im MB-Trac Wikipedia Eintrag diese Reifen aufgelistet sind wollen wir sie auch anbauen, doch wir sind uns etwas unschlüssig bezüglich der Betriebserlaubnis. Denn die Reifen sind ja breiter als die vorher drauf waren und im Fahrzeugschein ja nicht eingetragen.
Kennt sich da jemand mit aus? Wo wir evtl. Ein Gutachten her bekommen können und ob wir den Lenkeinschlag nachstellen müssen.
Liebe Grüße
Hallo Felix,
die alte Reifengröße 18.4-30 entspricht einem 460/85 R30, die Breitbereifung mit gleichem Abrollumfang wäre die 520/70 R30.
520/70 R34 ist dann um die 4 Zoll größer im Durchmesser plus die Breite. Kommt auch drauf an, welche Spurweite die neuen Felgen haben.
Im Beiblatt (aus der Beiblattsammlung im Forum hier) ist nur die 18.4-30 als größte genehmigte Bereifung aus der ABE gelistet:
https://www.trac-technik.de/Beiblatt/443...eite_2.jpg
Übers Forum findet man die Mailadresse zur (kostenpflichtigen und FIN-bezogenen) Anfrage nach einer Umbereifungsbescheinigung vom Hersteller.
Vielleicht findet sich in den Felgen eine eingeschlagene A-Sachnummer von Mercedes, falls diese Lemmerz-Felgen von einer anderen Trac-Baureihe stammen.
mbox_060_hebembs@daimlertruck.com
Das ersetzt noch nicht die Eintragung beim Sachverständigen, es macht das Ganze aber einfacher für die Kollegen.
Ansonsten mal bei einer Prüforganistation vorfühlen.
Vielleicht meldet sich noch jemand zu Wort, der diese Umbereifung bereits durchgeführt hat.
Wichtig war, dass die Felgenbreite zu den neuen Reifen lt. Tabelle lt. Reifenhersteller passen.
Der Rest kann am Fahrzeug auf Freigang geprüft werden, da die Rad-Reifenkombination ja schon beschafft ist.
Hallo Felix,
frag doch mal den TÜV-Prüfer, was er für Unterlagen bei sich vorrätig hat.
Oder vielleicht frägst du ihn nicht und fährst einfach zum TÜV.
Als Argumentationshilfe würde ich dieses Beiblatt mitnehmen, in dem genau diese Reifengröße und Felge drin steht:
https://www.trac-technik.de/Beiblatt/443-16/Seite_2.jpg
Gruß Franz-Josef
Hallo Franz-Josef,
Wenn es sich um den 1300 Turbo, BM 443.163 handelt, passt dein Beiblatt, dann muss auch nichts eingetragen werden, falls die Felgen identisch zur beschriebenen Größe sind.
Dem Bild nach ist es aber eher ein 1300er Knicknase BM 443.161, in dem Beiblatt ist bei 30 Zoll Schluss. In dem Falle muss die Umbereifung eingetragen werden.
Hallo Felix,
kann dir nur sagen wie ich es gemacht habe. Als erstes kann ich dir nur raten, alle Änderungen auch eintragen zu lassen! Damit der Versicherungsschutz bestehen bleibt. Such dir einen Prüfer der die 21 er Abnahme machen darf und führe deinen Schlepper dort vor. Ich habe damals die Drehzahl etwas zurück gestellt damit er die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschreitet. Lenkeinschlag und Reifen überstand geprüft und dann gab es das OK. Anschließend alles vom Straßenverkehrsamt im FZGschein eintragen lassen. Bei mir hat das die Dekra gemacht.
Gruß Guido äh