Das MB-trac Forum

Normale Version: Was darf dieser MBtrac 900 turbo kosten?
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Hallo Trackcheff ,

Ich denke dem Baujahr nach wird dein 800 das alte Modell mit Mittelschaltung sein und scheidet somit aus !

Weil es ein wenig ein Hobby von mir ist , will ich einen trac mit
Seitenschaltung !

Gruß
Hans
Hallo Fusselhirn ,

danke für diesen Tipp , ich habe gestern den Trac bei Ebay schon angeschaut.
Wechles Problem hast den gehabt wie du deinen Trac gekauft hast !
Ich finde es wirklich gut von dir das du solche Informationen weitergiebst !

Gruß
Hans
hi.
naja. als ich den trac gekauft habe, hatte ich ziemlich wenig ahnung von tracs... und der typ hat mich ziemlich überzeugent vollgelabert. und als ich den trac dann daheim hatte, und in der werkstatt ein paar sachen gemacht habe (ölwechsel usw) haben die mechaniker dort festgestellt, dass die kurbelwelle schon ein bischen "gefressen" hatte... war alles nicht ganz billig was danach noch alles kam.
als ich den schlepper gekauft habe, hat er mir erzählt das sie die landwirtschaft jetzt aufhören und nur deshalb ihre zwei tracs verkaufen. (er hatte noch einen 900er auf dem hof stehen, bei dem er eigenhändig das getriebe repariert hat [ein schaltklaue getauscht] obwohl er davon keine ahnung hat und das alles nicht gelernt hat - wie er mir ganz stolz versichert hat). als ich ihn angerufen habe und gefragt hab was er von dem kurbelwellen schaden hält und wie er sich alles weitere vorstellt, hat er mir gleich mit dem anwalt gedroht und dem vertrag "gekauft wie gesehen" usw. eigentlich hätte ich es drauf ankommen lassen sollen und ihn trotzdem anzeigen oder wenigstens sein haus anzünden oder so. auf jedenfall ist er bei mir untendurch und als ich dann in ebay gesehen habe das er anscheinend ständig mit tracs und ersatzteilen handelt und sich dann noch ertreistet "getriebe vom fachmann instandgesetzt" hinzuschreiben hats mir vollends gereicht. und deshalb versuche ich jeden zu warnen bevor er den gleichen fehler wie ich macht und irgendwas bei dem kauft...
gruß
Hallo Fusselhirn,

da Dein Verkäufer gewerblich handelt, kann er bei einem Verkauf an einen Endverbraucher, der Du wohl sein wirst, die Gewährleistung nicht völlig ausschließen. Allenfalls auf ein Jahr verkürzen geht bei Gebrauchtwaren. Ohne entsprechende (zulässige) Regelung im Kaufvertrag dazu gilt sogar die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren. Du hast Dich also durch seine Drohung mit dem Anwalt unnötig abschrecken lassen. Selbst Verkäufe als Schrott oder Bastelware werden nur vom Gericht anerkannt, wenn auch der Preis und Zustand dementsprechend ist. Ansonsten wird davon ausgegangen, daß die gesetzlichen Vorschriften umgangen werden sollen!
Im Zweifelsfall suche rechtliche Beratung. Die gibt es z.B. auch bei Verbraucherberatungsstellen oder beim ADAC für Mitglieder.

Gruß Matthias
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