Hallo,
Habe bei ebay einen Artikel mit Preis-vorschlagen verkauft.
Der Käufer hat mir jedoch nun eine e-mail zugesendet in der steht:
,,Leider kann der Artikel von mir nicht übernommen werden.´´
Mit Preis- vorschlagen hat er einen Kaufvertrag abgeschlossen.
Was kann ich nun tun? Ebay habe ich schon kontaktiert, aber das dauert auch.
>>Ebay-Artikel<<
MFG,
Manuel
Hallo.
Erst an Ebay wenden, und dann später zum Anwalt! Oder er soll dir eine "Entschädigung" zahlen. (Ebaygebühr+X für Aufwand).
Er hat ja einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag mit dir abgeschloßen, also MUSS er den Kran auch "theoretisch" abnehmen. Wenn er sich querstellt, und ich denke das wird er, musst du wohl quasi klagen oder versuchen das er die bereits erwähnte Entschädigung zahlt und du den Kran nochmal bei Ebay reinstellt.
Die 6 Bewertungen deines "Käufers" lassen auf einen "neuling" schließen, da sagen wird er wusste nicht das er bei einem angenommen Preisvorschlag automatisch Käufer ist..... sein pech!
Viel Erfolg, und halt mich mal bitte auf dem Laufenden... (habe selber genug Ärger mit "Ebay-Typen" gehabt....)
Grüße aus Südniedersachsen
Alex.
Hallo,
Seine Argumente:
Email1:
Hallo Herr Reimen Camille!
Leider kann der Artiukel von mir nicht übernommen werden.
Email2:
Hallo!
Tut mir leider leid, aber ich war der Meinung, dass die Maschine nicht nach österreich lieferbar ist und habe deshald das Angebot auch nicht zurückgezogen.
Auf die 3. warte ich noch
MFG,
Manuel
Wie würde "Atze-Schröder" sagen;
Ja ne, is klar...
Deshalb geben ich auch ein Angebot ab...
Erst denken, dann drücken....
naja, wie heisst es; Stoppt Tierversuche, nehmt .....(zensiert)((ich will niemanden beleidigen!)
Wie gesagt, versuch eine "Entschädigung" rauszholen, und droh mit Anwalt. Vor Gericht verliert er, aber das kann dauern, deshalb lieber einen Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach....
Grüße
Alex
P.S:
Mit E-Mail Nr.2 kann er sich auch nicht rausreden, da nirgendwo steht das es keinen Versand nach Östereich gibt.
Es steht nur das du keinen Versand machst, es sei denn es ist gewünscht (gegen Selbstkosten)...
Ja ja, wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Und außerdem, wieso gebe ich einen Preisvorschlag ab, wenn ich das Ding nicht will?
Manche Menschen werde ich nie verstehen......
Grüße...
Alex
Hallo Manuel,
mein Vorschlag wäre:
Behandle ihn so, wie Du gern behandelt werden würdest, wenn Dir mal ein Fehler passiert!
Es ist klar, wenn ein Zuschlag auf Sofort-Kaufen erfolgt, freut man sich auf die problemlose Abwicklung und die Kohle, aber Mensch muss sich auch mal irren dürfen...
Der Vorgang hat Dich Geld gekostet, also Ebay-Gebühren und rein rechnerisch auch die Zeit, evtl. Lager- oder Unterstellkosten.
Einige Dich mit ihm, dass er dafür einen fairen Betrag als Abstand zahlt und stell den Artikel neu rein.
Seid mir nicht böse, aber immer gleich mit Anwalt zu drohen und so....
In was für einer Welt leben wir denn, wenn selbst von privat zu privat immer gleich die Winkeladvokaten mit ihren Schachzügen aus dem Ärmel gezogen werden...
Wenn Du die harte Tour fährst – und Recht bekommst, was sooooo sicher gar nicht mal ist, dann könnte er danach auch Retourkutschen fahren und evtl. vorhandene Mängel am Verkaufsobjekt mit der gleichen Brachialität durchzusetzen suchen...
...und an Gebrauchtgeräten findet sich immer was...
Über Ländergrenzen hinweg wird das Ganze sowieso noch unübersichtlicher...
Nachdenkliche Grüße
Holger
Hallo Holger.
Wer bei Ebay "kauft" der hat die allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert und muss danach auch handeln.
Das irren menschlich ist, weiss ich auch.
Aber sollte Manuel die "harte" Tour fahren, wird er sicherlich recht bekommen, da ja Ebay ein Weltunternehmen ist, und keine windigen Verträge hat.
Der Richter, der ihm dabei nicht recht spricht, möchte ich kennelernen.
Schließlich heisst es immer "unwissenheit schützt vor Strafe nicht".
Natürlich sollte man die "harte" Tour nur in ausnahmefällen nutzen, und die erst 6 Bewertungen lassen auch auf einen Ebay-"Anfänger" schliessen; nur, wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Wo kommen wir denn hin wenn jeder sich überlegt ich schlage einen Preis vor, und will es dann doch nicht?!
Wir sind doch keine 8 Jahre mehr oder? Zumal geht es bei der Auktion auch nicht um eine Überraschungsei Figur für 3€ sondern um einen "Kran" für über 10000€.?!
Und wer so "unüberlegt" handelt, hat es meiner Meinung nach nicht besser verdient!
Ich würde auch um einen "angemessene" Entschädigung bitten, und NOTFALLS mit Anwalt und rechtlichen Folgen drohen....
Soviel dazu von mir....
Grüße
Alex.
also mein senf dazu:
bin auch nicht der typ der gleich das volles programm auftischt, aber manuel ist in diesem moment voll im recht... der kauf ist bindend, das wird bei der preis-vorschlage-funktion auch 2 mal angezeigt... man kann es nicht übersehen....
allerdings kann man bei ebay au schonmal unüberlegt zuschlagen...
aber dann würde ich freundlichst mit begründung meinen stand vorbringen, aber dessen emails sind ja mehr wie kurz und unfreundlich in der bittstellung....
also ich würde ihm eine entschädigung zahlen lassen... rund 20 % kann man hier durchaus verlangen....
aber als luxemburger, welcher über eine deutsche plattform an einen österreicher verkauft, da weiß ich nicht, in welchem vertretbaren rahmen da sein recht durchsetzen kann...
übrigens muss man bei einem geplatzen kauf keine ebaygebühren zahlen....
Lieber Alex,
im Prinzip hast Du recht mit dem, was Du schreibst, die Rechtslage ist (einigermaßen) eindeutig und mit dem Begriff "NOTFALLS mit Anwalt" bin ich bei Dir!
Aber selbst bei Privatgeschäften mit explizitem Ausschluss des Rückgaberechtes wird, wenn es zum Äußersten kommt, seitens der Gerichte überwiegend gern auf einen Vergleich hingearbeitet. Das war auch der Grund, weshalb ich schrieb, dass es soooo sicher nicht ist, wie das am Ende ausgehen wird und dazu stehe ich weiterhin. Noch dazu, wo das Rückgaberecht im vorliegenden Fall NICHT ausgeschlossen wurde.
Doch darum ging es mir gar nicht. (Jetzt wird es "off topic")
Mein Denkansatz entstammt einer gewissen Lebenserfahrung, eben weil ich „keine 8 Jahre mehr“ bin, um Deinen Vergleich aufzugreifen.
Du fragst (zu Recht): „Wo kommen wir denn hin wenn jeder sich überlegt ich schlage einen Preis vor, und will es dann doch nicht?!“.
Das ist zwar eine grobe Verallgemeinerung, die damit als Argument schon ausscheidet, aber „Jeder“ macht es ja nicht – zum Glück.
Wie sähe aber die andere Seite aus?
„Wo kämen wir denn hin, wenn jeder sein Recht (das er durchaus haben mag und ich nicht in Abrede stellen möchte) mit Gerichten erzwingen wollte?“...
...auch nur eine Verallgemeinerung, aber zum Glück macht auch das nicht jeder!
Wenn man älter wird – weit jenseits der 8 Jahre, dann ändern sich die Wertvorstellungen (zumindest nicht nur bei mir...).
Man stellt irgendwann fest, dass das Sein mehr bedeutet, als das Haben,
Demzufolge ist es auch wohl so, dass „Mensch sein“ sich nicht allein über „Recht haben“ definiert.
Wie beurteilt man gemeinhin einen Menschen, der immer nur recht hat?
Sind "Rechthaber" irgendjemandem sympathisch - außer vielleicht den Advokaten?
Mensch sein möchte ich vor allem mit „menschlich handeln“ erklären und davon hat diese Welt entschieden zu wenig.
Meine Empfehlung an Manuel (Behandle ihn so, wie Du gern behandelt werden würdest, wenn Dir mal ein Fehler passiert!) stammt nicht von mir, sondern von einem Menschen, der vor 2.000 Jahren hier auf dieser Erde lebte und nach dem sich die meisten, vielleicht auch Du, Alex, bis heute nennen: Christus.
Es ist seine sogenannte „Goldene Regel“ für menschlichen Umgang miteinander und namhafte Größen der Neuzeit, wie z.B. Mohandas (Mahatma) Gandhi bestätigten den Wahrheitsgehalt und Wert dieses Gebotes, das wir in Matthäus Kapitel 7:12 finden: "Alles, was ihr also von anderen erwartet, das tut auch ihnen!"... (gem. Einheitsübersetzung)
Dieser Grundsatz wurde 18 Jahrhunderte später von dem großen Königsberger Philosophen Immanuel Kant aufgegriffen, als er daraus sogar eine Maxime ableiten wollte: der berühmte kategorische Imperativ: "Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne." - (§ 7 Grundgesetz der reinen praktischen Vernunft in der Kritik der praktischen Vernunft, S. 36)
Du schreibst: Schließlich heißt es immer "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".
Das mag nach Recht so sein, aber ist es auch ein Beispiel für Menschlichkeit? Möchtest Du nach einem Deiner Fehler so behandelt werden?
Dieser Satz ist ein Beispiel für Unbarmherzigkeit.
Sollte nicht genau das Gegenteil uns als Menschen auszeichnen?
Ich möchte deshalb gern bei meiner Empfehlung an Manuel bleiben und füge als einzige Änderung das Wort "bitte" mit ein, denn schließlich möchte ich niemanden nötigen:
Behandle ihn bitte so, wie Du gern behandelt werden würdest, wenn Dir mal ein Fehler passiert!
Was er daraus macht, ist sein persönliches Ding.
Für meinen Teil habe ich aber festgestellt, dass, sooft ich nach dieser Regel gehandelt habe, mir Achtung, Respekt und Sympathie entgegenschlug, eine Lebenserfahrung, die ich zu der Zeit meines Lebens, wo ich auch auf meinem Recht bestand, nicht machen durfte!
Noch immer nachdenkliche Grüße an alle...
Holger
Hallo Holger.
Im Grundsatz und auch in den meisten Einzelheiten stimme ich dir 100% zu, nur mal Ehrlich, wer möchte oder will freiwillig für seine, nennen wir es einfach Fehler und nicht Dummheit, bezahlen, wenn er eventuell nicht muss, bzw vielleicht so davon kommen kann?!(Jeder sollte jetzt mal ehrlich zu sich sein....
)
Natürlich kann er die Kran wieder einstellen, ohne Mehrkosten, und soviel kosten außer der Gebühr wird Manuel auch nicht gehabt haben.(Ich glaube nicht das er den Kran schon verpackt und halb verschickt hatte, sowie den Spediteur beauftragt...)
Ich kann mir nicht vorstellen das der "Käufer" einfach sagt; "OK, ich habe mist gemacht, ich zahle 20% Entschädigung an dich." (Immerhin sind das wenn ich mich nicht täusche 2000€! 10000€ war ja der angenommene Preisvorschlag.)
Klar muss man auch mal die "Hacke am Stiel lassen" und nicht alles einklagen, aber wenn ich überlege womit sich unsere Gerichte FREIWILLIG zusätzlich beschäftigen, wo es um einen Wert von 50€ geht,(Beispiel folgt) dann kann man auch NOTFALLS sein recht bei über 10000€einklagen.
(Das Beispiel wegen der 50€: Mein Bruder wurde per Video und Radar beim zuschnellfahren gefilmt, war aber nicht eindeutig zu erkennen, er legte Widerspruch ein und es ging vor Gericht. Der Richter brauchte insgesamt 4 VIER!!! Verhandlungstage um festzustellen das er ihn auch nicht eindeutig erkennt, und ihn freisprach!!! Nun meine Frage: Hätte man das nicht schon beim ersten Termin sehen können? Muss man wirklich 4 Verhandlungstage wegen 50€ machen? Es ging um einen Punkt, und kein Fahrverbot? Mein Bruder ist auch Punktefrei, also kein auffälliger Fahrer!.... soviel zum Thema Recht und Zeit der Gerichte...)(Ich weiss, ist auch Off-Topic- nur um Holger das zu erklären)
Also lange Rede, garkein Sinn...
Versuchs im guten das er die 100€ überweisst und stell den Kran wieder rein, und lass ihn machen....
Mensch sein, und Mensch bleiben....
Grüße
Alex.
Hallo,
Ich habe mal vor einiger Zeit über ebay 2 Seitenteile für die MB-Trac Motorhaube ersteigert. ca. 200€
Erst nachher, als ich den Artikel ersteigert hatte, sah ich, wie weit der von mir weg ist und das noch stand, dass er den Artikel nicht versendet. Ich, also von mir aus habe sofort den Mann angerufen, micht entschuldigt, ich hätte das nicht gesehen. Daraufhin fragte ich, ob er mit einer Entschädigung von 50€ zufrieden wäre. Lief ohne Probleme.
Ich finde, man sollte immer ehrlich sein und sich seine Fehler selbst zugestehen, denn keiner ist Fehlerfrei. Somit kann man immer ein reines und beruhigendes Gewissen haben.
Ich bin auch nicht der, der alles gerichtlich regeln will, am liebsten gar nicht. Aber verstehe auch nicht, warum man sagen soll ,, Ist ja nicht schlimm, bist eine netter Kerl, kannst ja nichts dafür´´
Ich meine, von Ihm aus soll er sich selbst mal seinen Fehler zugestehen, aber in seinen emails fühlt er sich auch noch im Recht.
Stimmt, ich habe nicht geschrieben dass ich keine Gewährleistung oder Rücknahme gebe, aber das Gegenteil habe ich auch nicht geschrieben.
Ich kenne die Maschine, daher brauche ich kein schlechtes Gewissen zu haben. Wenn der Käufer sich über ein Problem (Frage mich nur welches
) beschwert hätte, oder gesagt, dies und das funktioniert nicht, wäre ich mir mit dem Käufer schon einig geworden.
Bis jetzt habe ich durch ehrlichkeit nur positive Bewertungen erhalten, wird auch so bleiben.
Aber in allem denke ich so wie Salchen un Alex.F.
MFG,
Manuel
Hallo Manuel,
es war nie meine Absicht, dass Du ihn für Uneinsichtigkeit noch loben sollst, im Gegenteil, ein fairer Abstandsbetrag sollte fällig sein - aber eben fair.
Mir ging es auch nicht darum, dass Dein Kran fehlerhaft ist, sondern darum, dass man einem Gebrauchtgerät mit einem geschickten Anwalt immer irgendwas unterschieben kann, wenn man nur will. Eine "Retourkutsche" ist mit gebrauchten Artikeln immer möglich, egal wie gut sie instandgehalten wurden. Deshalb fand ich es besser, diese "Retourkutsche" nicht zu provozieren...
Hallo Alex,
bei solchen "Verfahren", wie Du es schilderst, frage ich mich manchmal, ob BRD Bananenrepublik Deutschland heißt... 4 Verhandlungstage wegen 50 Euronen ist typisch Deutsch! Schilda lässt grüßen! Steuerzahler gibt es ja noch genug...
Wenn Du mal eine Steuerforderung bekommst, zahle mal zum Spaß 1 Cent weniger!
Du wirst staunen, was es denen alles an Aufwand und Kosten wert ist, diesen Cent einzutreiben, das Briefporto der Nachforderung ist da noch das geringste...
Im Grunde sind wir gar doch mit unserer Überzeugung gar nicht weit voneinander entfernt. Auch mir ging es nicht darum, den "Bieter" völlig ungeschoren davonkommen zu lassen, mir sträuben sich nur die Haare, wenn immer gleich der Kadi angeführt wird und Du denkst da ja offensichtlich auch nicht anders...
Natürlich schwillt einem erst mal der Kamm, wenn einer so daherkommt: erst bieten, dann zurücktreten... man muss aber auch immer daran denken, dass man selbst mal in die Situation kommen kann...
In diesem Sinne wünsche ich eine gute Nacht!
Holger
Hallo Manuel,
wie ist der "Stand der Dinge"?
Bin neugierig wie es sich entwickelt hat?
Grüße
Alex.
Hallo,
hilft nichts - jetzt muß ich meinen Senf auch noch dazugeben.
1. Auf hoher See und vor Gericht ist man mit dem lieben Gott allein!
2.Recht haben und Recht kriegen hört sich zwar ähnlich an aber hat rein gar nichts miteinander zu tun!
Sind persönliche Erfahrungen, die ich machen musste.
Ich halte es für richtiger die sanfte Tour zu versuchen und eine Entschädigung rauszuschlagen, sonst kannst Du noch Jahre auf Dein Geld warten(auch persönlich Erfahrung).
Gruß frank
Hallo Gemeinde,
ich habe da vor kurzem was beim ZDF gesehen. Die WISO-Doku war über EBAY und Co und höchst interessant !!! Dort wird auch was über die "Trecker-Bande" berichtet, die bei Ebay und auf eigens dafür eingestellte Internetseiten zwielichtige Angebote einstellen...
Aber schaut euch die ZDF-Doku mal an. Der Beitrag ist wirklich höchst interessant!!!!
Hier der Link dazu:
Gruß
Alfred