Hallo Jens,
eine Rechnung an einen landwirtschaftlichen Betrieb hat nach spätestens 12 Monaten keine Gewährleistung mehr, aber wie ich Antons Bericht lese, sollte es daran auch nicht liegen.
Anton kann ich nur meinen höchsten Respekt aussprechen, wenn ein Schlepper vor dem Verkauf derart ordentlich hergerichtet wird.
Das ist heutzutage selten und deshalb umso mehr des Lobes wert! Ein RBZ oder eine Begrenzungsleuchte spielt da keine maßgebliche Rolle.
Wenn ich dann noch den Namen höre, wo das gemacht wurde, dann kann ich mir kaum vorstellen, dass der Schlepper zum Zeitpunkt der Übergabe einen gravierenden Mangel gehabt haben soll. Die Leute vom Schreyer machen ordentliche Arbeit und kennen die Sternenkreuzer in- und auswendig. Wenn die gesagt haben, Kupplung ist ok, dann sollte sie zu diesem Zeitpunkt ok gewesen sein. Wenn dann sogar noch die Hohlwelle erneuert wurde, sollte da nix passieren.
Trotzdem kann man an einer alten Maschine nicht ausschließen, dass es auch zu größeren Problemen kommen kann. Das Risiko ist definitiv da.
Ich habe auch schon erlebt, dass oftmals genau dort, wo Neuteile auf Altteile treffen, die Ursache für Folgeschäden liegen kann, aber wie weit soll man eine Reparatur treiben? Irgendwo ist das immer der Fall - und damit auch das entsprechende Risiko vorhanden. Darin begründet sich aber keinesfalls eine wie auch immer geartete Absicht des Verkäufers.
Noch einmal - nur zur Sicherheit, damit wir es alle verstanden haben:
Jens schreibt:
Zitat:... ich habe es auch schon versucht ein Gerät an die Zapfwelle zu hängen, die Zapfwelle einzuschalten und dann den Motor zu starten. Das funktioniert leider genauso wenig. Die Trac startet zwar, läuft auch aber es kracht nur hinten an der der angebauten Maschine als ob dort irgendetwas blockiert wäre. Ist es aber ja nicht da ich die Säge zum Beispiel sogar mit der Hand am Zapfwellenstummel drehen kann...
Heißt das definitiv, dass Du, wenn der Motor mit einem angehängtem Gerät an der ZW, beispielsweise Kreissäge - mit im Stillstand eingeschalteter ZW startest, dass es dann
1.) im Getriebe kracht und Du
2.) nicht mit dem Gerät arbeiten kannst?
Wenn das so wäre, dann hätte es natürlich mit dem Trennen und all der damit zusammenhängenden Bauteile vom Ventil bis zum Zylinder überhaupt nichts zu tun, dann wäre im Antrieb was faul. Oder seht ihr das anders?
3.) Wo kracht es? Im Getriebe oder weiter hinten?
4.) Ist die Kardanwelle vom Nebenabtrieb (da, wo die Zapfwelle aus dem Getriebe vorn und hinten herauskommt) fest und intakt?
5.) Ist der Endlagerbock intakt (dort, wo die Kardanwelle endet und der eigentliche ZW-Stummel gelagert ist)?
6.) Die Kardanwelle von Abtrieb zu Stummel hat einen Längsausgleich mit Vielfachverzahnung. Ist diese ok oder "schlabberig"? Wenn schlabberig, dann rutscht die auch schon mal durch...
Bitte das nochmal konkret Punkt für Punkt beantworten!!!
Nachdenklich und unschlüssig...
Holger