Servus,
wir haben uns einen gebrauchten Mengele Super Rotant 740/2 Bj. 1997 zugelegt.
Der Wagen war bis jetzt noch nie zugelassen. Brief ist vorhanden.
Wir wollen ihn zukünftig mit einer 40 km/h Zulassung fahren. zul. GG. 11t oder 12t, weiß ich jetzt nicht genau.
- Dafür braucht es wahrscheinlich eine Vollabnahme, weil der Wagen ja noch nie beim TÜV war, oder? Kosten?
- Was kostet die Hauptuntersuchung alle 2 Jahre?
- Was zahlt ihr ca. an Versicherung bei ähnlichen Anhängern? Ganzjährig oder Saisonkennzeichen?
- Müssen wir baulich etwas nachrüsten wenn Baujahr 1997 und EZ 2009 ist? z.B. Seitenstrahler oder Positionslichter oder dgl.?
Das Internet gibt leider wenig her, außer alle 2 Jahre HU. Alle anderen Anhänger die wir haben, sind nur 25 km/h Ausführungen, weil nirgens eine DL vorhanden ist.
Gruß
Wolfgang
Moin Wolfgang!
Hab letzten Sommer nen weiteren 3-Achser zugelassen, der 2 Jahre lang abgemeldet war. Die Vollabnahme hat 90,- € gekostet. Berichtigung der Fahrzeugpapiere von 80km/h auf 40km/h 30,- €. Dann noch neuen Brief gebraucht, da die alten Versionen nicht mehr gültig sind (wird bei Dir auch so sein). Der hat mich nix gekostet, hat ne Bekannte auf der Zulassungsstelle so gemacht,auch die Zulassung..... Kostet aber normalerweise ca. 40,-€. Neues Kennzeichen 15,- €. Versicherung Haftpflicht (100 Mio. € Deckung) 14,- € pro Jahr. 40km/h Schild 0,90 €
Waren jetzt am Anfang natürlich n paar Euro, die Folgekosten alle zwei Jahre sind jedoch als recht gering einzustufen, wenn man dafür nicht mit einem Bein "im Knast steht"......
Und nebenbei: Wann fährt man schon mitm 25km/h Anhänger mal über nen Bremsenprüfstand! Find ich z.B. sehr wichtig.
Zu Seitenstrahler und Positionslichter kann ich Dir nix sagen, jedenfalls wollte der Prüfer nix dergleichen sehen. Seitenstrahler hab ich jedoch auf beiden Seiten über die gesamte Länge dran.
Hoffe ein wenig geholfen zu haben....
Gruß
Christian
Servus Christian,
vielen Dank. Das hilft schon ein bisschen weiter.
Auf der TÜV-Süd Homepage hab ich jetzt noch was zu den HU-Gebühren gefunden. Das ist ja Wahnsinn was die für einen 12-Tonner verlangen. Der kostet fast das doppelte wie ein PKW und dabei ist es nicht einmal die Hälfte an Aufwand, den zu prüfen.
Gruß
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
bei Deinem Wagen ist die Sache leider etwas andres gelagert als von Christian beschrieben. Du willst mit der Geschwindigkeit hoch, Christian ist runter gegangen. Das macht den Prüfing.s kein Problem.
Für Dein Anliegen brauchst Du eine Bescheinigung vom Hersteller, dass der Anhänger auch für 40 km/h zugelassen werden kann. Hat das die Fa. Mengele für einen Wagen von 1997, jetzt 12 Jahre alt?
Laut STVZO musst Du eine Verzögerung von 5m/s² erreichen. Für 25km/h gilt ein Wert von 3,5 m/s².
Außerdem empfehle ich Dir noch die FZO zu lesen um weitere Hürden im Vorfeld zu entdecken und zu umgehen.
Wenn Du nun noch einen landwirtschaftlich begeisterten Prüfingenieur hast, dann kannst Du vielleicht Glück haben und eine Zulassung auf 40 km/h bekommen. Erzwingen kann man dies nämlich nicht.
Meine Erfahrung hat gezeigt, dass solche Projekte nur mit dem willen des Prüfing. gehen, selbst wenn man selber Dipl.Ing. Maschinenbau (TU) ist.
Die Kosten bei dieser Aktion gehen Übrigens meines Wissens nach Stunde, Satz einer Ingenieurstunde!
Berichte bitte mal hier über den weiteren Verlauf der Dinge.
Gruß Jan
Servus Jan,
ich hab den Brief zwar leider momentan nicht vorliegen, aber es steht mindestens 40 km/h bei der "bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit" drin. Zumindest so ähnlich heißt das glaub ich. Das Problem mit den 25 -> auf 40km/h hab ich glaub ich nicht.
Mein Problem ist nur, dass der Wagen noch nie zugelassen war, und deshalb habe ich eben die Befürchtung, dass unser liebster Gesetzgeber in den letzten 12 Jahren ein paar Neuerungen eingeführt hat, die sich ja meistens auf die Erstzulassung beziehen.
Viele Händler melden ja aus solchen Gründen betroffene Fahrzeuge, die sie auf Halde stehen haben, vor solchen Stichtagen an, damit sie das Zeug nachher noch verkaufen können.
Ab 3.3. wird der Wagen irgendwann per Spedition aufm Tieflader einfliegen. Dann wird es interessant.
Dann werden wir mal beim TÜV vorstellig werden. Technisch sollte es eigentlich kein Problem sein. Die Typschilder an den Achsen trauen sich 5,8t je Achse bei Tandemeinbau und 100km/h zu.
Wenn da nur die Bürokratie nicht wäre...
Gruß
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
ich denke Du wirst bei einer Erstzulassung mit der EU in Konflikt kommen können. Lies dich einfach mal in die STZO und in die FZO ein. Mit dem Thema kann man sich Abende lang beschäftigen.
Die Prüfing.s haben von sowas aus dem stand meist auch wenig Ahnung, geschweige denn Erfahrung. Bei uns in Hessen gibt es ein landwirtschaftlichen Fachdienst beim TÜV. Und die arbeiten restriktiv. Dort macht sich der Prüfing. dann schlau.
Gruß Jan
Ich hol das Thema noch einmal hoch.
Wir haben auch einen gebrauchten 18 tonnen 3 Seitenkipper dazu bekommen. Dieser war mal auf 40 Zugelassen kurze Zeit, aber dann wieder Abgemeldet und wurde mit 25 km/h Zulassungsfrei gefahren.
Ich habe in den Kauf noch eine 40 km/h Zulassung beim Händler eingehandelt. So weit, so gut.
Jetzt war mein Versicherungsfritze heute zur Zulassungsstelle mit den Unterlagen und hat ihn Zugelassen. Im Schein wurde aber nur ein Jahr TÜV eingetragen und die Plakette wurde auch nur auf ein Jahr geklebt.
Gerade schaute ich noch in die TÜV Unterlagen, aber es steht nichts von einem nächsten Termin drin.
Ist es nun wirklich so, das Anhänger mit 40 km/h Zulassung jedes Jahr zum Tüv müssen?
Gruss Hartmut
hallo hartmut
also 40 km/h = 2 jahre tüv
schneller 40 km/h = 1 jahr + sp
es heist fahrzeuge bis 40 km/h und dann fahrzeuge über 40 km/h
mir haben sie vom kreis auch einmal probiert nur ein jahr tüv fürn
trac an zudrehen
aber lass dich nicht
gruß norbert
Also so langsam wurden mir auch genug Steine in den Weg gelegt...
Naja, also morgen noch einmal los...
Danke Norbert,
Gruss Hartmut
Ob man zur SP muss hängt vom zGG ab. Die Grenze liegt irgendwo bei 11 To.
Gruß Tobias
So, ich war heute morgen nochmal meine Freunde in der Zulassungsstelle besuchen
Sie hätten sich einfach nur vertan, bekam ich zu hören.
Keine entschuldigung, kein garnichts...
Nunja, zumindest haben sie mir nichts mehr in Rechnung gestellt (neuen Fahrzeugschein oder so).
Also bei mir ist es nun so:
Anhänger mit 18 Tonnen und 40 km/h = alle 2 Jahre TÜV, keine SP (Bremsen Sonderprüfung) und keine weiteren Auflagen.
Gruss Hartmut
bärenpilot schrieb:Ob man zur SP muss hängt vom zGG ab. Die Grenze liegt irgendwo bei 11 To.
Die Pflicht zur SP hängt vom zul.GG und von der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit ab. Bei Anhängern sind das mehr als 10 t UND mehr als 40 km/h.
hallo
siehste hartmut sag ich dir doch
gruß norbert
ps: wir bauen ja nicht umsonst überladewagen