28.04.2009, 22:20
An alle Technikspezialisten,
bis dato war ich der Meinung, daß ein Tandemaggregat nur 18 t Gesamtgewicht haben darf es sei denn der Achsabstand beträgt mehr als 1,80 m (2 x 10 t bei 40 km/h). Nun habe ich bereits zweimal gehört, daß es auch bei 1,60 m Achsabstand mit Ausnahmegenehmigung die Möglichkeit der Lasterhöhung auf 20 t gibt. Wer weiß Bescheid und wo kann man das nachlesen (um den TÜV-ler zu überzeugen). Danke im voraus
bis dato war ich der Meinung, daß ein Tandemaggregat nur 18 t Gesamtgewicht haben darf es sei denn der Achsabstand beträgt mehr als 1,80 m (2 x 10 t bei 40 km/h). Nun habe ich bereits zweimal gehört, daß es auch bei 1,60 m Achsabstand mit Ausnahmegenehmigung die Möglichkeit der Lasterhöhung auf 20 t gibt. Wer weiß Bescheid und wo kann man das nachlesen (um den TÜV-ler zu überzeugen). Danke im voraus