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Normale Version: Mit grüner Nummer auf Schleppertreffen?
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Da diese Veranstaltung durch die Fella- Vorführung, die JD - Vorführung und die anschließende Futterbergung einen ernsten landwirtschaftlichen Hintergrund hat, ist für mich das grüne Kennzeicen vollkommen angebracht. Fahrten mit dem PKW zu solchen Veranstaltungen kann ich schließlich auch steuerlich geltend machen.

Zudem hab ich noch nie gehört, daß es da zu ernsthaften Problemen gekommen ist.

Peter
Servus Freunde,
@ Brüllrohr: da hast du schon recht, aber die grüne Nummer gibts ja nicht nur an schleppern die auf Feldern herum brettern, der Milchsammelwagen hat z. B. auch eine, oder bei der Spedition wo ich aushilfsweise Langholz fahre sind die Plane Spriegel Sattelauflieger auch alle auf grüne Nummer angemeldet, da hängt es aber damit zusammen das der Auflieger bereits mit der Zugmaschine versteuert ist, wurde mir gesagt. Na ist ja jetzt auch wurscht, ich hab heut am Landratsamt angerufen und wollt mich erkundigen, aber der eine ist Krank und da andere im UrlaubWink es ist ein KreuzRolleyes

grüsse Joe
Fragt doch ganz einfach beim Finanzamt nach.
Grüne Nummer heist nichts anderes als Steuerbefreiung für ein an Einsatzgebundenes Fahrzeug.z.B Milchtranstportfahrzeuge.( kein Wein ect.)
Traktoren erhalten dieses Kennzeichen weil sie durch ihren überwiegeden
Einsatzauf Acker und Felder von der Straßensteuer befreit sind. Beim voll
gewerblichen Einsatz außerhalb Land- und Forstwirtschaftlichen Tätigkeiten (MwSt.19%) muß für diesen Zeitraum
z.B Schneeräumung (im nicht landwirtschaftlichen Nebenerwerb, Steuer bezahlt werden.Er hat für diese Zeit eine schwarze Nummer).
Mein Forstmaschinenspezialtransporter (Actros 3360 mit Ebert Tieflader)
hat auch eine grüne Nummer.
Warum man mit grüner Nummer nicht zu einem Treffen fahren soll verstehe
ich überhaupt nicht. Das Fahrzeug ist doch Haftpflichtversichert und vom
Finanzamt mit grüner Nummer zugelassen worden.

Gruß Sammy
Hi Benzdriver,
Sattelaufliger oder Anhänger bekommen nur grüne Nummer wenn mehrere
als Zugmaschinen vorhanden sind. Eine Zugmaschine kann (darf) nur einen Anhänger od. Auflieger ziehen. So ist der erste versteuert und bleibt stehen,
wärend einer mit grüner Nummer durch die Gegend fährt.

Gruß Sammy
Interessanter Artikel von traktorclassic

Habe hier einen interresanten Artikel gefunden, hieraus geht hervor, dass ein Treffen mit eindeutigen landwirtschaftlichen Zusammenhang keine Hinterziehung ist, wenn man mit grüner Nummer kommt...
Damit das geschriebene immer für uns erhalten bleibt, kopiere ich es mal hier hinein mit Hinweis auf die Herkunft!

TRAKTOR CLASSIC 02/09, Seite 78 schrieb:Schwarz oder Grün?

Auf fast jedem Oldtimertreffen stehen Traktoren mit grünen Kenn­zeichen. Hinterziehen ihre Besitzer die Kraftfahrzeugsteuer? Oder kommen Ausnahmen in Betracht? Peter Böhlke hat recherchiert (Text)

Die Diskussion um das „richtige“ Kennzeichen hat eine lange Tradition und ist von Halbwahrheiten geprägt. Daher rollen wir die Sache jetzt mal grundsätzlich auf: Ich habe mir einen Traktor gekauft. Was ist für seine Kennzeichnungspflicht relevant?

Da kann man überall mit hin
Eigentlich ist es ganz einfach: Wenn ich beruflich nichts mit Landwirtschaft zu tun habe, also weder Voll- ,Neben-, noch Zuerwerbslandwirt bin, muss ich mir für den Schlepper ein schwarzes Kennzeichen holen um damit am Straßenverkehr teilzunehmen.

Denn generell gilt: Kraftfahrzeuge – auch Traktoren - müssen nach § 3 der Fahrzeugzulassungsordnung (FZO) für den Straßenverkehr zugelassen sein. Damit einher gehen die Kraftfahrzeugsteuerpflicht sowie die Haftpflichtversicherungspflicht (gemäß Pflichtversicherungsgesetz).

Hat der Fahrzeughalter beide Bedingungen nachgewiesen, erhält er das amtliche schwarze Kennzeichen. Will ich mit meinem Traktor nur Spazierfahrten zum Kesselberg machen, meine Oma in Buxtehude zum Kaffee besuchen oder in die AOL-Arena nach Hamburg fahren, führt an einem schwarzen Kennzeichen leider nichts vorbei.

Der Traktor in der Landwirtschaft
Von der Kraftfahrzeugsteuer sind Fahrzeuge gemäß § 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) befreit, die ausschließlich in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verwendet werden und die nur für land- und forstwirtschaftliche Zwecke genutzt werden. Dokumentiert wird die Steuerbefreiung durch das „Grüne Kennzeichen“ (grüne Schrift auf weißem Grund).

Verstöße
Für Fahrten, die in keinem Zusammenhang mit der Landwirtschaft stehen, unterliegt das Fahrzeug der Kraftfahrzeugsteuer. Wer die nicht bezahlt, begeht ein Steuervergehen. Weil die Haftpflichtversicherung nur für den land- und forstwirtschaftlichen Einsatz gilt, andere Fahrten also nicht gedeckt sind, liegt außerdem ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor. Wer dabei mit dem so genannten Traktorenführerschein der Klasse T und L unterwegs ist, begeht auch noch ein Führerscheinvergehen. Denn dieser Führerschein gilt nur in der Land- und Forstwirtschaft. Sind Fahrer und Fahrzeughalter nicht identisch, gibt es sogar zwei Beschuldigte: Den Fahrer, der die Tat begangen hat, und den Halter, der sie zugelassen hat.

Die Kernfrage dabei ist jedoch immer, WELCHE Arten von Fahrten in keinem Zusammenhang mit der Landwirtschaft stehen! Denn einen landwirtschaftlichen Zweck erfüllen beispielsweise Leerfahrten zum Einsatzort und retour, auch Logistikfahrten für den landwirtschaftlichen Betrieb. Eindeutig erlaubt (»steuerunschädlich«), weil der Landwirtschaft zuzurechnen, ist auch die Teilnahme an Schleppergeschicklichkeitswettbewerben wie dem Preispflügen (Verkehrsrecht, Peter Mindorf, Boorberg-Verlag, März 2007).

!!!WICHTIG!!!
Fahrten zu Traktorentreffen zur Suche nach Ersatzteilen oder (Anbau-) Geräten, stehen im Zusammenhang mit der Landwirtschaft. Vor allem, wenn Passgenauigkeit und Kompatibilität vor Ort geprüft werden sollen.
!!!WICHTIG!!!

Wer an einer landwirtschaftlichen Brauchtumsveranstaltung teilnimmt, braucht keine Ausnahmeregelung. Die landwirtschaftliche Brauchtumsveranstaltung ist durch das Steuergesetz gedeckt. Komplizierter wird es, wenn kein Zusammenhang zwischen Brauchtum und Landwirtschaft besteht. Dann müsste für den Traktor mit grünem Kennzeichen eine vorübergehende Umschreibung bei der Zulassungsstelle beantragt werden.

Theoretisch. Denn: »Hiervon wird aber wohl – auch mit Rücksicht auf die relativ kurze Veranstaltungsdauer – abgesehen werden« (zitiert nach: Kraftfahrzeugsteuer, Kommentar, Strodthoff, Luchterhand-Verlag).

Spielraum durch Begründung
Bei den grünen Kennzeichen kommt es auf die Begründung der Fahrten an. Polizeihauptkommissar Werner Sülflow ist stellvertretender Leiter eines Polizeikommissariats in der niedersächsischen Ostheide. Traktoren bestimmen dort den Alltag.

Über die grünen Kennzeichen sagt der Polizeibeamte: »Wir wissen, dass es da einen großen Begründungsspielraum gibt!« Eine Priorität im Kontrollieren grüner Kennzeichen scheint die Polizei nicht zu sehen. Zumindest nicht nach den Recherchen von TRAKTOR CLASSIC.

Peter Böhlke

TRAKTOR CLASSIC 02/09, Seite 78 schrieb:Info:
Ausnahmeverordnung: nicht vonnöten
In der Traktor-Szene ist zu hören, Ausnahmen von der Steuerpflicht für Traktoren mit grünen Kennzeichen ergäben sich aus einer Ausnahmeverordnung für Brauchtumsveranstaltungen. Da scheint ein Behördenmitarbeiter eine irreführende Auskunft gegeben zu haben. Die Zweite Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (StVOuaVsAusnV 2) ist eine Bundesvorschrift. Sie regelt aber nur, bei welchen Gelegenheiten Fahrzeuge ohne Zulassung fahren dürfen (z. B. mit einem roten Kennzeichen). Weil ein Traktor mit einem grünen Kennzeichen bereits eine Zulassung hat, braucht er keine Ausnahme. Logisch.

Schwarz oder Grün? Die Merksätze
1. Schwarzes Kennzeichen.
Keine Einschränkungen beim Einsatzzweck. Die Regel für Traktorbesitzer ohne Landwirtschaft. Für Landwirte überlegenswert, wenn sie ihren Traktor auch außerhalb der Landwirtschaft nutzen wollen.

2. Grünes Kennzeichen.
Steuerbefreit. Traktoren mit grünen Kennzeichen können in ihrem Einsatzbereich eingeschränkt sein. Denn bei allen Fahrten ist ein Zusammenhang mit der Landwirtschaft Pflicht!

3. Traktorentreffen.
Mit grünen Kennzeichen kein Problem, wenn ein Zusammenhang mit der Landwirtschaft besteht bzw. begründet werden kann.
hi alle,

ich habe dann hier wohl einen grenzfall:

au meinem oldtimer schlepper habe ich grüne kennzeichen, diese aber voll versteuert.

dies hat sich ergeben, als ich den schlepper zugelassen habe, war ich der meinung dass wir noch einen acker von früher besitzen.
also habe ich eine grüne nummer bekommen.

später hat sich dann herausgestellt, dass die voraussetzungen doch nicht mehr bestehen, sodaß mir das finanzamt die volle steuer aufgebrummt hat.
allerdings ist es dem finanzamt egal ob ich mit einer schwarzen oder grünen nummer herumfahre.

also zahle ich jetzt eben steuern für meinen schlepper und hab trotzdem ne grüne nummer drauf. und das ist auch gut so, denn in der versicherung kostet der traktor mit der grünen nummer nur ein zehntel im vergleich zur schwarzen nummer.

so darf ich also mit der grüen nummer überall hinfahren, ob zu meiner oma in den schrebergarten oder an den gardasee in urlaub. bis ich allerdings dort bin ist der urlaub rum.

lg

roland
Moin Roland,
das würde ich so nicht sehen und auf deine Einstellung vertrauen,

denn.......

die Mühlen der Beamten mahlen langsam, aber sie mahlenSad

das Finanzamt wird mit sicherheit den Landkreis Informieren im bezug auf die Änderung des Steuersatzes den Du bezahlen musst. Und der Landkreis wird Dir eine Frist setzten um die Grüne Nummer in eine Schwarze zu ändern.

so geschehen bei mir, dauer der ganzen Prozedur gut 1/2 Jahr,
Versicherungstechnisch hat sich nichts geändert.


Gruss

Axel
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