Ein frohes Neues.
Ich habe mit viel Interesse die letzten Beitäge zu diesem Thema gelesen. Ist
in der Tat kein ganz einfaches Thema. Ich war, bin auch etwas davon be-
troffen. Mein Betrieb ist als Gewerbebetrieb angemeldet. In den 90er hatte
ich die Schlepper auf andere Namen zugelassen. Dies hatte den Nachteil das
ich die Unterhaltskosten beim Finanzamt nichtgeltend machen konnte.
98 bekam ich meinen ersten Trac, einen 1500er. Dieser ließ ich dann auf meinen
Namen zu, stellte einen Antrag auf Steuerbefreiung und dieser wurde abge-
lehnt. Darauf rief ich den Sachbearbeiter an, einer von der Sorte der als Beamter
die Ahnung alle gepachtet hat und auch immer Recht hat. Den interessierte
es mal gerade soviel als wenn in China ein Sack Reis umfällt das ich nachweiß-
lich den Schlepper für LoF Zwecke einsetze. Seine Begründung mein Be-
trieb sei ein Gewerbebetrieb und kein Landwirtschaftlicher Betrieb.
Folge es flatterte ein Steuerbescheid in Höhe von rund 1500 DM ins Haus.
Durch Zufall reparierte ich 3 Jahre später bei dem Geschäftsführer des
hiesigen Bauerverbandes den Schlepper. Nach einem kurzen Gespräch be-
sorgte dieser mir die entsprechenden Gesetzeszeilen mit einem Dienstsiegel
und siehe da auf einmal ging die Steuerbefreiung durch.
Ich muß lediglich nachweisen das ich Aufträge für LoF Betriebe durchführe,
ist wohl kein Problem weil dafür ja auch Rechnungen ausgestellt werden.
In diesem Zusammenhang kommt aber mit Sicherheit das nächste Problem
auf viele LUs zu, und zwar der Transport des Substrats von und zur BGA. Da wird
sich wohl in Zukunft das BAG und der Blaue-Weiße Trachenverein noch ver-
stärkt drum kümmern. Die BGAs sind Gewerblich, und können somit die MwSt
geltend machen. Die Betreiber hätten es am liebsten über die Anlage. Dies
bringt somit große Schwierigkeiten mit sich, sowohl vom Steuerrecht als auch
vom Führerschein. Beim Führerschein soll es wohl im vergangen Jahr zu einer
Regelung gekommen sein, genau weiß ich dies jedoch auch nicht. Von der
Steuerlichen Seite müßte für einen Monat dann ein schwarzes Kennzeichen
gefahren werden. Und das in Frühjahr beim Gras, im Sommer bei Gps und im
Herbst beim Mais. Im Klartext dann doch das ganze Jahr. Ich denke mal das
in Zukunft das Problem bei mir geregelt ist da der Betreiber der BGA wo ich
häcksele die Substrate aus seinem Landwirtschaftlichen Betrieb bezieht. Dieser
tut ab diesem Jahr ebenfalls obtieren, und dann ist es letztlich egal wer die
Rechnung bekommt. Da bleibt der Transport dann ebenfalls in der Landwirt-
schaft. Bisher war das ganze so am Rande der Legalität.
Ich bin auch bisher von solchen Kontrollen verschont geblieben, aber durch-
geführt wurden sie in unserer Region schon. Und der 25 Km Anhänger zieht
bei Gewerbe oder schwarzen Kennzeichen auch nicht wie Holger es schon
beschrieb.
Wichtig ist das in dem letzten Satz von Michi bei den Sportpferden die Aus-
nahmeregelung bestehen bleibt. Sind es doch in der Regel die ärmsten in unserer Gesellschaft die sich ein solches Hobby leisten können
.
Gruss Matthias