Das MB-trac Forum

Normale Version: MBtrac 65/70 mit 75 km/h fahren?
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Hallo, wir haben einen Mbtrac 65/70 gekauft, vor einer Zeit wurde ein anderes Getriebe eingebaut und der Meister, der es eingebaut hatte sagt er währe damit schon über 75 km/h gefahren. Wir können es nun leider nicht testen, weil der Motor einen Lagerschaden hat( aber ein gebrauchter 314V aus einem Transporter liegt schon bereit) ich denke der hat auch mehr Leistung als der normale.
Nun zu meiner Frage: Gibt es rechtlich und technisch die Mögligkeit den trac umzurüsten auf eine Geschwindigkeit wie beim Mog?
natürlich kleinere Räder.
-Lenkhilfpumpe
-Bremsen

Die Motorleistung aus dehm OM314v sollte für sienen Umbau völlig ausreichen.
hallo

meines wissen ist das nicht möglich
da der trac eine vollhydraulischelenkung hat

und der mog eine hydraulischunterstütztelenkung hat

gruß norbert
Ja das dachte ich mir schon. Wir werden es herausfinden ob er damit noch altagsgebräuchlich ist, auf jeden fall kleine räder und die trommeln werden gemacht dann sollte man zurecht kommen.
Kann mir noch jemand den unterschied zwischen dehm normalen OM314 und dehm OM314V liegt?
Hallo,

es gibt in dem Sinne keinen normalen OM314. Das "V" oder römisch 5 ist eine Zusatzbezeichnung für die Ausführung. Jeder OM314 hat so einen Zusatz in der Bezeichnung. In deinen trac gehört laut WHB der OM314.VII (Verkaufsbezeichnung) bzw. der OM314.956 (Baumuster-Bezeichnung).
Was am OM314.V nun anders ist, kann ich dir nicht sagen.

Grüße

Alex
Moin,

am Spendermotor ist die Einspritzpumpe anders! Such mal im Forum, das Thema hatten wir schon öfters. (Suchbegriffe z.B. LKW Motor in trac, Motortausch usw.)
Hallo!

An unserem MB700s von 81 (Nachfolger des 65/70 mit 32 km/h) fehlt im Getriebe die Sperre für den 7. Gang. Damit fährt der fast 50. Wenn der 8. Gang frei wäre, könnte ich mir vorstellen damit auf Mog-Geschwindigkeit zu kommen. Rechtlich ist das mit Sicherheit nicht i. O. exclamation
ne das denke ich auch, aber das wird ne gute sache wenn man es nich übertreib man muss in der praxis sehen wie er sich fahren lässt und dann ggf einen gang sperren.Das solle nich das problehm sein
Hi,

du brauchst auch Reifen, die diese Geschwindigkeit fahren dürfen.
Siehe Reifenkennzeichnung:
A8 = 40 km/h
B = 50 km/h
C = 60 km/h
...
Unimogs brauchen G = 90 km/h da glaub ich 85 km/h eingetragene Höchstgeschwindigkeit.

Gruß Cliff
Ja das mit den Reifen ist schon klar;-) aber vor der lenkbarkeit habe ich etwas Respekt, hat jemand schon Erfahrung mit einem (schnellen)65/70er gemacht?
Moin,

@ Cliff: willst du nur 5km/h als Sicherheitsreserve der Geschwindigkeit (ich meine es gibt Mogs die laufen schneller, wegen Bergabfahrt usw.), ich habe mal gelernt man sollte Reifen kaufen die ca. 20-30km/h mehr laufen. ich will mich ja nicht beschweren, aber hier fehlt einer!
So, nun habe ich den Tauschmotor drinn. Die 20PS sind doch wirklich gut zu merken. Nach einer ersten Testfahrt war klar, das Ding geht ab;-). Genaue Angaben zur Endgcheschwindigkeit kann ich leider noch nicht geben, bin nur mit den Hauptgängen gefahren also ohne Vorschalt.
LG Sebastian...
(24.09.2010, 18:10)Moffek schrieb: [ -> ]bin nur mit den Hauptgängen gefahren also ohne Vorschalt.

??? wie kann man ohne Vorschaltgetriebe fahren?
Also weil jetzt ein Mog Getriebe drinn ist, habe ich mich bei der ersten Probefahrt noch nicht getraut den letzten Gang mit dem Vorschaltgetriebe zu schalten.
LG Sebastian...
Hallo,also persönlich meine ich ist es Unverantwortlich mit deinem kleinem Trac auch nur den Gedanken zu haben 75km/h fahren zu wollen.Da hast du doch keine kontrolle über den Trac.Auch wenn ich andere Beiträge lese wo welche mit dem alten z.b.1300er über 60 kmh fahren.
Wie gesagt ist meine Meinung.

MFG
Berni
Hallo Sebastian,

den 4. Gang der großen Gruppe (8. Gang) sperren und Du bist im legalen Bereich. Für den Rest kannst Du von Daimler eine Freigabe zur Eintragung bekommen.
Die Gesamtuntersetzung ist etwas höher, als beim 406, deshalb erreichst Du trotz der erheblich größeren Reifenumfänge auch "nur" etwa 75km/h im 8. Gang, was aus mehreren Gründen lebensgefährlich und von der rechtlichen Seite keine Kleinigkeit ist. Nix OWI, sondern richtige Straftat. Im Fall der Fälle interessiert sich also nicht die Ordnungsbehörde, sondern der Staatsanwalt für Dein Fahrzeug, bei dem zur Zeit keine Betriebserlaubnis existiert. Das schreibe ich jetzt nicht, um den Zeigefinger zu erheben oder Dir den Spaß zu verderben, sondern aus Sorge um das, was aus sowas werden kann...

FG
Holger
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