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Normale Version: Versicherung gegen Diebstahl
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Hallo ich will meine Traktor BJ 1980 Kaufwert 9000,- Euro gerne auch gegen Diebstahl versichern lassen. (Da Diebstahlsfälle in der Landwirtschaft in der letzten Zeit ,in der Gegend durchaus vorkamen).
Nun sagt mein Versicherungsmann, dass ich bei Diebstahl aber nur den Zeitwert bekommen würde. Wie hoch der ist weiß er nicht und ich auch nicht. Wie ermittelt man den Zeitwert ?. Es könnte ja durchaus sein, dass dieser Wert dann schon gegen Null läuft und ich im Fall der Fälle, trotz Versicherung, doch nichts bekäme. Wer kann mir dazu was sagen ?
Hallo Josef,


herzlichen Glückwunsch zu Deinem VersicherungsmannRolleyes
Du solltest evtl. mal darüber nachdenken, einen kompetenteren Mann Deines Vertrauens zu wählen.

Daß einzige, was er einigermaßen richtig bemerkt hat ist, daß Du bei einem Totaldiebstahl den Zeitwert des Fahrzeuges ersetzt bekommst.
Dies ist aber auch keine absolut richtige Auskunft und äißerst dürftig bzw. unwissend.
Rein bedingungsmäßig ist folgendes schwarz auf weiß geschrieben, das sind in meinen Augen absolute Basics eines guten Vertreters und sollte jeder wissen, der seine Prüfung nicht bei Neckermann gekauft hat.

"Der Versicherer ersetzt einen Schaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeuges oder seine Teile am Tag des Schadens [...]. Wiederbeschaffungswert ist der Kaufpreis, den der Versicherungsnehmer aufwenden muss, um ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug oder gleichwertige Teile zu erwerben."

Dieser wird im Regelfall (soferns nicht gerade ein Oldtimer mit Sammlerwert ist) am "real erzielbaren Verkaufspreis bzw. Kaufpreis von Fahrzeugen gleicher Art, Güte und Ausstattung festgemacht", dies wird normalerweise durch einen Gutachter festgemacht. Siehe oben.

Da es aber für Traktoren keine Schwacke-Liste o.ä. gibt, wird sich dieser auch auf evtl. vorhandene Kaufrechnungen bzw. den Handelswert bei Händlern oder in einschlägigen Börsen stützen müssen.

Somit wirst Du also bei eine vernünftigen Gesellschaft grob und landläufig gesagt Deinen Kaufpreis abzüglich Wertminderung seit Kauf abzüglich der meist obligatorischen SB erstattet bekommen.


Viele Grüße

Michl
Hallo,

also ich würde mir bei einen Schlepper Bj.80 keine so großen Gedanken über Diebstahl machen, bei der Teilkasko ist doch Diebstahl u. Brand eh mit bei.

Gruß Sebastian
Hallo zusammen,


danke für Deinen Hinweis, Sebastian, davon bin ich leider wieder einmal voreilig davon ausgegangen, daß klar ist, daß es sich hier um die Teilkasko-Versicherung geht.

Darauf bezieht sich auch mein obiger Beitrag.


Grüße

Michl