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RE: Genial daneben --> Hier kommt der ganze Müll rein - Wolfi-Nö - 27.01.2012
Moin moin,
absolut genial
Ich nehme an, das es sich hier um Urahnen unserer norddeutschen Häckselfreunde handelt, die Verfahrensweise wurde aber leicht abgewandelt... Mich würde jetzt interessieren wer im Herbst dann den Part von den Jungs übernimmt, die mit der Lagerlogistik beauftragt wurden...????
Grüße Wolfi
RE: Genial daneben --> Hier kommt der ganze Müll rein - handeule - 27.01.2012
Hallo, warum häckseln die den Mais? Wird der in den Tropen auch siliert? M.E. ist der auch weit über die Teigreife? Wächst der da nicht das ganze Jahr? Oder ist das was anderes? Grüsse Marcus
RE: Genial daneben --> Hier kommt der ganze Müll rein - Wolfgang - 27.01.2012
Ja, manpower haben die wie immer reichlich. Ohne Kipper platzt auch kein Hydraulikschlauch und umfallen kann der Hänger auch nicht so leicht.
Der Mais wächst auch ohne Unkrautbekämpfung, aber vielleicht sind ja am Anfang mal 50 Leute mit der Hacke durch gegangen. Was da wohl für eine Mais stehen würde, wenn die nur nen Schluck Cetrol für nen 10er/ha hätten?
Trotzdem sehr interessant. Es wird ja auf großen Teilen der Erde so oder auch noch primitiver Landbau betrieben und Milliarden Menschen damit ernährt. Schon irre.
MfG
Wolfgang
RE: Genial daneben --> Hier kommt der ganze Müll rein - Cliffde - 02.02.2012
Grad gefunden:
Rotkäppchen für Juristen
Es war einmal eine Minderjährige. Der Überlieferung nach im vorpubertären Alter. Die Eltern des Mädchens hatten ihr in Ausübung des ihnen gesetzlich eingräumten Namenbestimmungsrechts (§1627 Abs.1, 2 BGB) den Rufnamen Rotkäppchen gegeben, unbeanstandet vom Standesamt, das gemäß §§ 16, 17 des Personenstandsgesetzes nach gebundenem Ermessen hätte widersprechen können.
Rotkäppchen wurde von der Mutter beauftragt (§ 622 BGB), Kuchen und Wein zu der im Walde wohnenden kranken Großmutter zu bringen, ohne daß übermittelt ist, ob es sich dabei um die Großmutter väterlicher- oder mütterlicherseits handelte. Im Rahmen der Aufsichtspflicht (§ 832 BGB) erfolgte eine der nach herrschender Meinung ausreichende Belehrung vor den möglichen Gefahren des Weges. In ständiger Rechtsprechung wird die Auffassung vertreten, daß selbst bei einem 6jährigen Kind, soweit keine schädlichen Neigungen festgestellt werden, es ausreicht, vor denallgemein üblichen Gefahren einer Weggefährdung zu warnen, um alsdann das Kind unbewacht zu lassen; eine ständige Begleitung durch eine Aufsichtsperson wird nicht gefordert, ein ständiges Eingesperrtsein des Kindes in diesem Alter ist weder geboten noch aus erzieherischen Gründen erwünscht (VersR 1972, Seite 54)!
Entgegen dieser für ausreichend anzusehenden Belehrung ließ sich das Kind von einem der menschlichen Sprache mächtigen Wolf in ein Gespräch verwickeln und gab bei dieser Gelegenheit Informationen preis, die der Wolf arglistig zu seinem Vorteil ausnutzte. Die insoweit erfolgte Einlassung des Kindes hinsichtlich des Gesprächs mit dem Tier ist nicht zu widerlegen, zumal bekanntermaßen auch Loriot im Fernsehen einen sprechenden Hund vorführen konnte.
Die weiteren Angaben des Mädchens anläßlich seiner Vernehmung um die Vorkommnisse im Hause der Großmutter, daß nämlich der Wolf zunächst die Großmutter und alsdann nach einem etwas verfänglichem Gespräch auch Rotkäppchen bei lebendigem Leibe verschlungen habe, wurde indirekt durch die Zeugenaussage des Jägers bestätigt, der durch Aufschneiden des sich im Tiefschlaf befindlichen Wolfs die beiden Personen unverletzt befreite. Als Präjudiz kann auf den Propheten Jonas verwiesen werden, von dem in der Bibel überliefert ist, daß er zunächst von einem Fisch (Jonas 2,1) verschlungen und nach 3 Tagen - möglicherweise wegen Unbekömmlichkeit - wieder ausgespuckt wurde (Jonas 2,11).
Das Aufschneiden des Wolfs durch den Jäger ist tatbestandsmäßig als verbotene Vivisektion zu werten. Die mögliche Einlassung des Jägers, eine Tötung des Tieres - etwa durch Kopfschuß - sei wegen der gerade laufenden Schonzeit nicht zumutbar gewesen, wäre eine Schutzbehauptung und darum unbeachtlich. Wegen des vorhandÂenen Notstandes entfällt jedoch zumindest der Schuldvorwurf, was eine Bestrafung ausschließt (§ 35 StGB).
Dagegen ist der Jäger wegen Tierquälerei nach dem Tierschutzgesetz zu bestrafen, soweit er als Mittäter gemeinschaftlich handelnd (§ 25 Abs.2 StGB) mit der gleichfalls straffälligen Großmutter und dem noch nicht strafmündigem Rotkäppchen (§ 19 StGB) den aufgeschnittenen Wolf mit schweren Feldsteinen füllte und so den qualvollen Tod des Tieres herbeiführte. Die verwirkte Strafe wäre jedoch mit Rücksicht auf die zuvor erbrachte Hilfeleistung zur Bewährung auszusetzen.
Dem Vernehmen nach soll Rotkäppchen später mit dem Jäger die Ehe eingegangen sein, beide sollen die Großmutter zu sich genommen haben.
Und wenn sie nicht gestorben sind, dann lügen sie noch heute.
Zum Häckselvideo: Ich glaub, das Unkraut macht die Teigreife wieder wett...
Gruß Cliff
RE: Genial daneben --> Hier kommt der ganze Müll rein - ekke - 02.02.2012
Ein Kölner kommt in seine Stammkneipe und bestellt 3 Kölsch.
Er trinkt sie nacheinander weg und bestellt nochmal 3 Kölsch.
Der Wirt fragt ganz erstaunt, warum er die Biere nicht nacheinander bestellt, dann seien sie doch frischer.
"Ich bin in Gedanken mit meinen beiden besten Freunden hier, einer aus Hamburg, der andere aus Kopenhagen. Wir trinken natürlich gemeinsam."
Er trinkt die 3 Kölsch nacheinander aus, prostet dabei seinen imaginären Freunden zu, bezahlt und geht.
3 Tage später das gleiche Ritual, weitere 3 Tage später ebenso.
In der Woche drauf kommt er erneut und bestellt 2 Kölsch.
"Nanu" fragt der Wirt besorgt, "ist was mit einem deiner Freunde?"
"Nein, die sind wohlauf. Der Arzt hat mir gesagt, ich soll in Zukunft auf Alkohol verzichten."
RE: Genial daneben --> Hier kommt der ganze Müll rein - MB Trac 1100 - 02.02.2012
Kuckt mal was ich gefunden habe.
siht man auch nicht alle Tage!
RE: Genial daneben --> Hier kommt der ganze Müll rein - Koima - 09.02.2012
Servus,
Hab da grad was tolles gefunden
gruß Christoph
RE: Genial daneben --> Hier kommt der ganze Müll rein - greil - 09.02.2012
Servus zusammen,
gute 10 km entfernt von mir hat sich vorletzte Nacht auch eine lustige Geschichte ereignet - Artikel bitte ganz lesen.
Schon Wahnsinn, dass es auch Frauen gibt, die hackevoll 600 km quer durch Deutschland mit dem Auto fahren...!!!