Wäre mein Hängerzug erlaubt? -
vogtlandpower - 03.06.2010
Hallo Tracler,
Ich möchte in Kürze ofenfertiges Brennholz ausfahren und mir schwirrt eine Idee im Kopf rum, wobei ich noch nicht genau weiß, ob das so realisierbar ist.
Ich persönlich hab mir im Februar einen luftgebremsten Zweiachsanhänger vom Typ HK5 ZGM ca. 7t (ehem. DDR) zugelegt u. mein Kumpel besitzt einen Einachs-Dreiseitenkipper mit ZGM 5,7t, welcher allderding auflaufgebremst ist.
Da ich einig Fuhren über eine etwas weitere Entfernung bringen will, war mein Plan, beide Hänger zusammen mitzuführen, wobei der luftgebremste Hänger natürlich vorn sein müßte u. der auflaufgebremste Hänger hinten.
Die tatsächliche Masse, die mit diesem Gespann bewegt werden soll ist nicht grenzwertig, da es sich um trockene Sägewerksabschnitte handelt, die ich mit einem Schubboden-Sattel angeliefert bekomme.
Der Fahrer gab an, das dieser 93m³ fassende Schubboden ca. 22t wiegt.
Meine beiden Hänger sind mit Doppelten Bordwänden versehen u. nach meiner Berechnung müsste ich mit dem Zug (incl. Ladefläche von meinem 700K) etwa 16m³ wegbringen, dies entspräche max. 4t Ladung.
Meine Frage an euch wäre, ob dieser Zug auf Deutschlands Strassen bewegt werden darf. In der StVZO fand ich nur heraus, dass an Zugmaschinen 2 Anhänger mitgeführt werden dürfen, wenn die Abmessungen des Gesamtzuges u. die Gesamtmassen nicht überschritten würden.
Danke schonmal für eure Mithilfe
Viele Grüße aus dem überaus kühlen u. verregneten Vogtland
@Mods: Wenn dieses Thema doch eher in das allgem. Landwirtschaftsforum passt, könnt ihr es ja dorthin verschieben. Danke
RE: Wäre mein Hängerzug erlaubt? -
Hans_Maulwurf - 03.06.2010
Hallo
Das ist nicht erlaubt weil dein 2-Achs-Ossiwagen nicht genug Stützlast hat. Außerdem ist es ohnehin nicht erlaubt an einem 2-Achser einen 1-Achser zu hängen.
Grüße Hans
RE: Wäre mein Hängerzug erlaubt? -
peter.z - 03.06.2010
servus Vogtlandpower,
... komischer Vornahme
bitte unterschreib doch mit deinem Namen, macht es ein bischen persönlicher.
zu deiner Frage:
du darfst so nicht fahren! Ich habe die Gesetzestexte nicht zur Hand, aber sicher ist, daß du an einen Zweiachser (Anhänger mit Drehkranz) keinen Einachser anhängen darfst! In umgekehrter Reihenfolge darfst du Fahren, sofern die entsprechenden Anhängelasten der jeweiligen Hänger bzw. Anhängevorrichtungen nicht überschritten werden!
Grüße
Peter
RE: Wäre mein Hängerzug erlaubt? -
vogtlandpower - 03.06.2010
Hallo und danke erstmal für die Infos,
ich hatte schon so ein Gefühl, das das wohl nicht so ganz in Ordnung geht, wobei die tatsächliche Belastbarkeit bzgl. Stützlast des Zweiachshängers vielleicht sogar über der eines Kleinschleppers liegt. Auch die Bremsleistung des Zuges wäre bestimmt besser als manch legal bewegter auflaufgebremster Zug mit einem 50PS Hinterradschlepper u. 2 Zweiachshänger hintendran, aber das hat natürlich nix mit der Gesetzeslage zu tun.
Ich denk ich werd halt doch nur mit einem Anhänger fahren dürfen, vielleicht kann ich den Aufbau noch bisl erhöhen...
Vielen Dank u. sorry, dass ich meinen Namen vergessen hab ( ist mir erst aufgefallen, wo du es gesagt hast, Peter
)
Viele Grüße
Thomas
RE: Wäre mein Hängerzug erlaubt? -
Sammy - 03.06.2010
Hallo Thomas,
bau doch einfach eine Velängerung führ die Druckluft.Ich weis nicht ob ein - oder Zweikreis ? Ist aber auch egal, Kupplungskopf schlepperseitig,
Kupplungskopf hängerseitig, ein par Meter Schlauch und über oder unter
dem Einachser verlegt. Problem gelöst!! Darfst eh nur 25Km/h fahren.
Grüße Hansjörg
RE: Wäre mein Hängerzug erlaubt? -
vogtlandpower - 03.06.2010
Hallo Hans-Jörg,
das ist zwar an sich eine gute und auch relativ günstige Lösung, nur leider gehört der Einachser nicht mir, sodaß ich daran keine Umbauten bzw. "Verbesserungen" vornehmen kann.
Sollte ich mir, irgendwann wenn es der Geldbeutel erlaubt, selber einen Einachser zulegen, werd ich deine Idee vermutlich sogar umsetzen. Am besten wär aber der Hänger wäre gleich selber luftgebremst, dann wirds noch einfacher.
Trotzdem vielen Dank nochmal für euer Bemühen,
Viele Grüße
Thomas
RE: Wäre mein Hängerzug erlaubt? -
Mercedes-Benno - 03.06.2010
Hallo Thomas,
das ist ja kein Umbau, was du machst. Einfach 1 oder 2 Lufstlauche mit Kabelbinder unten am Rahmen befestigen, Beidseitig die richtige Kupplungsköpfe schweben im freien. Nach die Arbeit einfach die Kabelbinder abnehmen, und das nächste mal, wenn du ein andere Kipper ausleihst, einfach die Schläuche wieder anbinden.
Ich fahre seit Jahre mit ein ungebremste Anhänger, wo ein gebremster angehängt ist. Das funktioniert einwandfrei!
Groeten,
Benno
RE: Wäre mein Hängerzug erlaubt? -
vogtlandpower - 03.06.2010
Nabend Jungs,
ok das kling praktikabel, ich werd mal prüfen, ob mein Kumpel an seinem Hänger ne Kupplung hinten dran hat. Wenn die Aktion starten sollte werd ich Bilder einstellen, mit od. ohne 2. Hänger.
Grüße Thomas
RE: Wäre mein Hängerzug erlaubt? -
Trac-Tobi - 04.06.2010
Das ist aber wahrscheinlich auch verboten da durch die Druckvoreilung an der Druckluftbremse der Zug gestreckt bleibt und da durch die Auflaufbremse am Einachser nicht mehr bremsen kann, da sie bei einer Bremsung ja nicht auflaufen kann sondern vom zweiten Anhänger festgehalten wird.