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Mündlichen Pachtvertrag kündigen? Wer weiß Rat? - Druckversion

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Mündlichen Pachtvertrag kündigen? Wer weiß Rat? - Mausibrausi - 28.08.2009

Hallo leute,

Ich habe folgendes Problem: Ich habe ein Stück Ackerland geerbt, was aber schon seid bestimmt 20 jahren von einen Bauern am Ort bewirtschaftet wird. Dieser Bauer hat aber solange schon nicht einmal die Pacht bezahlt, auch bei anderen Leuten im Ort nicht.

Das ärgert mich so dermaßen schon seid langen und nun, wo es mein Eigentum ist, will ich das Land zurück. Nun weiß ich, das es nur einen mündlichen Vertrag gibt. Diesen müßte ich nun Kündigen und zwar bis ende September, damit ich dann in 2 jahren das Land selbst bewirtschaften kann.

Hat jemand eventuell so eine Kündigung, wie diese aus zu sehen hat, bzw. was ich alles da rein tippen muß ??? nicht das ich am ende der Dumme bin.

MFG

Thomas


RE: Mündlichen Pachtvertrag kündigen? Wer weiß Rat? - Lohner - 28.08.2009

Du kannst ihn fristlos kündigen, da er ja seine Pacht nicht bezahlt. In die Kündigung müssen Pächter, Verpächter, Flurstücksnummer, Flurname, Flurnummer u. Gemarkung. Die Kündigung aber auch dem Amt für Landwirtschaft vorlegen.


RE: Mündlichen Pachtvertrag kündigen? Wer weiß Rat? - holgi63 - 28.08.2009

Hallo Thomas,

ganz so einfach ist das mit einer fristlosen Kündigung leider nicht! Eine solche ist auch bei Nichtzahlen des Pachtzinses nur unter Vorbedingungen möglich.
Angenommen, der Pächter zahlt seit 20 Jahren nicht und der Verpächter ist nie dagegen vorgegangen, dann geht jedes Gericht davon aus, dass der Vertrag dennoch erfüllt wurde, weil nicht dagegen vorgegangen wurde. Die Nichtzahlung wurde also seit vielen Jahren vom Verpächter widerspruchslos hingenommen. Hinzu kommt die Schwierigkeit, bei einem mündl. Vertrag den Nachweis zu führen, dass überhaupt ein Pachtzins vereinbart wurde - noch dazu gegenüber einem Verstorbenen...

Eine normale Kündigung ist immer möglich, wenn es keine (oder nur mündliche) Pachtverträge mit definitiver Laufzeit gibt. Da bei einem mündlichen Vertrag der Verpächter eine vereinbarte Vertragslaufzeit nur schwer nachweisen kann, ist in diesem Fall in der Regel von einem Vertrag ohne Laufzeit auszugehen. Dann gilt die übliche Kündigungszeit, die Du im nachstehenden Link einsehen kannst:

http://dejure.org/gesetze/BGB/594a.html

Schlussendlich kannst Du Dich aber eventuell auch gütlich mit ihm einigen und einen früheren Termin vereinbaren. Dieser Weg ist immer der beste!

Eine Kündigung muss nicht formell ausgeschrieben sein, ein formloses Schreiben sollte allerdings die Daten enthalten, die oben bereits vom Lohner genannt wurden.

Viel Erfolg und Grüße an alle

Holger

Pacht und Miete sind 2 ganz unterschiedliche Dinge. Bei Pacht ist der Pächter mit umfangreichem Schutz und Rechten ausgestattet.
Pachtrecht bricht Eigentumsrecht!


RE: Mündlichen Pachtvertrag kündigen? Wer weiß Rat? - Mausibrausi - 28.08.2009

Hallo,

Danke für eure schnelle Antwort. Nun werde ich mich heute hinsetzen und diese Kündigung schreiben.

Dann kann ich das land in 2 Jahren dann nutzen.

MFG

Thomas Auerswald


RE: Mündlichen Pachtvertrag kündigen? Wer weiß Rat? - Wolfgang - 28.08.2009

Hallo,

Holger hat wahrscheinlich nicht ganz unrecht. Trotzdem: Du kannst versuchen ihm fristlos zu kündigen und die Kündigung so formulieren, dass Du ersatzweise (falls die fristlose Kündigung im Streitfall keinen Bestand hätte) fristgerecht kündigst.
Aber versuchen würde ich das mit der fristlosen Kündigung. Ob der Pächter sich wirklich auf die Hinterfüße stellt und einem Richter glaubhaft vermitteln kann, dass das alles widerspruchslos erfolgte sei mal dahin gestellt.

Viel Erfolg wünscht

Wolfgang


RE: Mündlichen Pachtvertrag kündigen? Wer weiß Rat? - Mausibrausi - 28.08.2009

Hallo Wolfgang,

Ich werde dem Onkel Normal, also fristgerecjht kündigen. wenn ich das nun vor dem 01.10. mache, dann kann ich ja in 2 Jahren das land selbst bewirtschaften oder so. Ich will ja auch keinen Ärger machen nun, nur es ärgert mich, wenn jemand nicht mal die paar Euro´s an Pacht zahlt. Alternativ biete ich den auch an, das er mir ein anderes Stück gibt, denn die Fläche liegt mitten zwischen 2 Feldern von den und das wird ihm garantiert ärgern, wenn das land dazwischen raus fällt.


RE: Mündlichen Pachtvertrag kündigen? Wer weiß Rat? - Sammy - 28.08.2009

Hallo Thomas.
Redet miteinander! Ausweichfläche wäre optimal.
Streit kostet nur. Gewinner sind am Schluß nur die Anwälte.
Schlag keine Tür zu die du nacher nicht mehr aufmachen kannst!

Alles eigene Erfahrung

Grüße Hansjörg


RE: Mündlichen Pachtvertrag kündigen? Wer weiß Rat? - Brennholzwurm - 30.08.2009

Wir hatten ein ähnliches Problem, der Pächter hatte sogar noch die Unverschämtheit, für Müll, den er zum kostenlosen Wertstoffhof gefahren hat, Geld genommen. Mein Vater sagte ihm, er hätte mir das Feld überschrieben und ich wolle es eingrünen und einen Wald wachsen lassen. Damit war der Fall erledigt.


RE: Mündlichen Pachtvertrag kündigen? Wer weiß Rat? - oskar - 30.08.2009

Hallo,

reden ist der beste Weg. Wenns dann nicht hilft, langsam die Daumenschrauben anziehen.
Es kann sein, das der behauptet, er brauche dieses Land zur seiner Betriebsführung.
Dann machst du gar nichts !

Grüße Oskar !


RE: Mündlichen Pachtvertrag kündigen? Wer weiß Rat? - Hobbyfahrer - 27.07.2011

Hallo Thomas.

Wie ist deine Geschichte mit der Kündigung des Pachtvertrages denn ausgegangen? Wie hast du dein Problem gelöst bekommen?

PS: Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag!