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eben bekam ich diese Email (Rahmennummer und Bj bzw. EZ werde ich noch nachreichen) Wer ihm direkt helfen will und kann, email ist unten angehängt --->
Hallo Hartmut,
deine Adresse habe ich aus dem trac-Technik Forum.
Seit Januar besitze ich ebenfalls einen MB-trac 1300. Nun habe ich aber mit
der Zulassung etwas Probleme, bei denen ich hier bei mir in der Region nicht
mehr weiterkomme: Mein Trac erhielt ein TÜV-Vollabnahme bei einem Händler -
ohne Beanstandungen. Das Landratsamt verweigerte mir dann aber die Zulassung
weil das BEIBLATT ZUM FAHRZEUGBRIEF fehlt. Alle Versuche so was zu
organisieren schlugen fehl (nicht beim Händler, nicht beim Tüv, nicht bei
unserer Daimler Benz Niederlassung, nicht beim Landratsamt, bei dem der Trac
das letzte mal gemeldet war und auch nicht bei Kollegen mit MB1300 die ich
kenne).
Dieses Beiblatt zum Fahrzeugbrief beinhaltet im Wesentlichen die
verschiedenen zulässigen Reifengrössen und das dann zulässige GG .
Nun mein Anliegen: Hast du ein solches Beiblatt und würdest du mir eine gute
Kopie davon zusenden? (Ev. auch gutes scan -.tif Format - ich bastele das
dann schon wieder zusammen)
Ich würde mich freuen wenn du mir weiterhelfen könntest.
Gruss Georg
georg_ruenzi@gmx.de
_____________________________________________
Georg Rünzi
Sägebachweg 2
79730 Murg- Oberhof
Tel: 07763-7625
EDIT--->
Also, Baujahr ist 1979, Fg Identnr.lautet 443 161 00 009550.
Wäre super, wenn du etwas organisieren könntest.
Besten dank soweit,
Gruss Georg
MBtrac, alles andere ist Behelf!
1300Vollmer
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Also verstehe ich das richtig das im Brief noch ein weiteres Blatt zugeheftet oder geklammert ist? Hab gerade mal nachgesehen, hab auch nur den normalen Brief. Aber da steht doch das Gesamtgewicht und die fahrbaren Reifengrößen schon mit drin?!
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Guten morgen,
das hat der Tüv bei mir auch bemängelt. Ich suche auch noch so ein Beiblatt für den 65/70. Dort sind die ganzen fahrbaren Reifengrößen eingetragen.
Gruß
Matthias
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Hallo Olli !
Super,sehr nett von Dir!
Ist das denn jetzt TÜV tauglich oder muss man sich ein Orginal beschaffen?
Gruß Hanswalter
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Normal kann das dein Apotheker direkt bei den sternschnuppen bestellen, passend zu deinem Trac...sollte es da Probleme geben versuch es mal mit einer Freigabe für Deine Reifengröße, da steht das z.g.G eigentlich drin.
Des weiteren sollte ein Tüv-Prüfer mit motivation das auch ermitteln können anhand von Last/geschwindigkeitsindizes auf den Reifen. Dann kann es sein dass du nicht auf die ganzen 10 to. kommst.
Mfg
Jörg
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Dazu würde mich mal interessieren:
TüV oder Dekra ?????
Gruss
André
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Servus
so ein ähnliches Beiblatt wie von Olli hier eingestellt haben wir für unseren 700er auch (440.167). Ich glaub es waren noch ein paar Seiten mehr. Muss ich mal bei Gelegenheit einscannen. Ich weiß jetzt gar nicht ob wir für unseren 1000er ein Beiblatt haben. Da kann ich mich gar nicht dran erinnern.
Gruß
Wolfgang
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Hi..
Also bei mir in Brief und schein steht unten bei den bemerkungen folgender Text :"Ergänzungen zur Fahrzeugbeschreibung genehm. ausn. ert. Auflage auf mitzuführendem besonderen Beiblatt (70/3 A Stvzo)"
Folglich wird es wohl nicht ohne gehen und du brauchst wohl ein Orginal von der Sternapotheke das es wie gesagt Fahrzeugspzifisch ist (mehr oder weniger :-)).
Gruß Olli
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Hallo,
muss mal nachsehen ob ich eines von meinem 1300 habe -glaube aber nicht. Ich hatte jedoch bei éinem Unimog mal das gleiche Problem. Ich bin dann auf eine andere Zulassungsstelle im Landkreis gegangen, dort hat dann keiner danach gefragt.
Bekommen müsste man das Teil über die örtliche Generalvertretung direkt vom Daimler, kostet aber wohl so um die 70 Euro..
Gruß
Andreas
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Moin!
Wenn die uns beim TÜV nach soeinem Beiblatt fragen, was nicht im Fahrzeugschein extra vermerkt ist, dann verweisen wir immer auf das Schild mit den Reifengrößen an dem Steuergeräteblock, wenn man die rechte Tür aufmacht. Die 480 70 R28 sind natürlich damals mit unbedenklichkeits erklärung eingetragen worden.
Wenn die jemand brauch könnt ich die mal einscannen.
mfg KB
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Hallo,
mein Beiblatt für den 440.163 ist etwas abweichend, insofern scheinen die Angaben auch fahrzeugspezifisch zu sein. Dafür ist bei meinem Beiblatt die Fahrgestellnummer nicht wie vorgesehen eingetragen.
Gruß Matthias
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Hallo Zusammen,
habe gerade mal meine Unterlagen durchgesehen. Für meinen "neuen" 406 habe ich ein technisches Beiblatt wie auch im Brief vermerkt. Für den "alten" hatte ich es nicht. Beim Trac steht es auch im Brief vermerkt, ich habe es jedoch nicht. Zugelassen habe ich den Trac auf der selben Zulassungsstelle die mir 1 1/2 Jahre zuvor den "alten" 406 partout nicht zulassen wollte! Ergo: Ob man ohne Beiblatt durchkommt hängt vom Sachbearbeiter in der Zulassungsstelle ab. Warum die Zulassungsstelle danach fragt konnte mir allerdings noch keiner erklären, schlisßlich müssen sie ja keine Daten daraus ablesen oder ähnliches. Sieht ziemlich nach Schickane aus.
Auch wenn ich nun vom Thema abkomme: Wie wird das eigentlich hinsichtlich Führerschein Klasse T beim Umschreiben vom alten 3er in aderen Bundeslaändern als in BW gehandhabt? Bei uns gilt: Für den Eintrag der Klasse T benötigt man den nachweis eines Landwirts dass man für ihn Tätig ist oder selber eine Landwirtschaft. Dann wird T anstandslos eingetragen. Man kann sich die Klasse T auch innerhalb 2 Jahren nachtragen lassen. Dannach hilft nur noch die Fahrschule weiter. Angeblichgibt es bei dieser 2 Jahre Regelung eine Anweisung des Regierungspräsidiums an die Führerscheinstellen. Weiß jemand ob es diese bescheuerte 2-Jahre Regelung in anderen Bundesländern auch gibt?
Gruß
Andreas
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Servus
die Bestätigung eines Landwirtes braucht man auch in Bayern sonst verliert man den T bei der Umschreibung von 3 auf B, BE, C1,... Wie es mit der 2 Jahresregelung ausschaut weiß ich nicht.
Gruß
Wolfgang
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Als ich meinen 800er zugelassen hab, da haben die auf der Zulassungsstelle auch nach dem Beiblatt gefragt. Als ich sagte dass ich keines habe, riefen die auf der Zulassungsstelle des vorherigen Landratsamtes an.Als es dann wirklich kein Beiblatt gab, haben die den Trac halt zugelassen ohne weitere nachfragen.
gruß thomas