Suche Reifenfreigabe 520/70 R 34 für MBtrac 1500
#1

Hallo liebe Forumsmitglieder,

habe folgendes Problem: auf meinem 1500er sind schon seit über 10 Jahren 520/70 R34 Reifen, war nie ein Problem beim TÜV. Nun habe ich die erneuert und der ansonsten gar nicht so überpenible Prüfer wollte einen Nachweis sehen, dass die Reifen zugelassen/freigegeben sind. Eingetragen sind ja nur 18.4 R 34, auch im Beiblatt steht nur diese Größe.

Entsprechend den Infos aus dem Forum habe ich bei Schreyer eine Freigabe beantragt, die dauert aber 3 bis 4 Wochen, weil sie nur über DB ausgestellt wird.

Daher meine Frage: kann mir jemand aus dem Forum eine Freigabe für den MB 1500 (443162) per mail oder Fax senden oder alternativ einen Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder 2, wo diese Reifen eingetragen sind, möglichst auch auf 443162?

Dann würde ich die Frist zur Nachuntersuchung noch schaffen. Ansonsten wäre eine ganz neue Abnahme fällig und wer weiß, was dann wieder alles noch gefunden wird.... Sad

Danke im voraus für Eure Bemühungen!

Viele Grüße,

Volker
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#2

...so etwas habe ich noch nie gehabt! Von Diagonal auf Radial so einen Hermann zu machen...Sad

Mein Tip: Die TÜV-Station sofort wechseln!Rolleyes

greetzWink
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#3

Thorsten, bitte einmal richtig lesen...

Das sind beides Radial Reifen, ab Werk ist aber nur ein 18.4ér eingetragen...

Gruss Hartmut admin

PS: Volker, sende mir mal deine Emailadresse, dann probiere ich es heute Abend mal die Zulassungsbescheinigungen einzuscannen und dir zuzusenden...

MBtrac, alles andere ist Behelf!
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#4

...jaaa ok, Hartmut. Aber so gesehen noch schlimmer! Meistens waren damals ja noch Standard-Diagonal 18.4-34 eingetragen. Wenn sogar der Radial im Brief, oder Beiblatt steht, ist Karkasse u. Umfang gleich! Die 5-6cm Breite sind ebenfalls für die 16 und auch ggf. für die 15" Felge geeignet u. der 520er Reifen wird immer noch zu 100% von den Kotflügel abgedeckt! Also, bitte - wo hat der Mann da sein Problem!? Das ist meiner Meinung nach Gebührenhascherei...Rolleyes

greetzWink
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#5

Moin Thorsten,

Ich zitiere mich mal aus einem anderen Thema der letzten Tage, welches du eigentlich schon gelesen hattest?
(31.08.2012, 00:10)Hartmut schrieb:  Das einzige, was eine Eintragung der montierten Reifen in die Fahrzeugpapiere erspart, ist ein Eintrag über diese Rad-Reifenkombination im Beiblatt des Fahrzeugs!
Alles andere ist nicht richtig!

Selbst wenn (nur als Beispiel) 480/65 R24 laut Beiblatt erlaubt sind, und man 480/70 R24 montiert hat, muss der "Schlappen" eingetragen werden!

Und das gilt eben auch dafür, wenn 18.4 R34 eingetragen sind und 520/70 R34 nicht, muss dieser eingetragen werden.
Was du zu der Sache denkst oder meinst ist deine Sache, die StvO, der TÜV und die mittlerweile Blauen Männchen sprechen jedenfalls anderes, und verlangen diese Eintragung... Wink

Gruss Hartmut admin

MBtrac, alles andere ist Behelf!
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#6

...das mag ja alles sein, Hartmut. Bei dem 480er Beispiel auch absolut korrekt! Aber doch nicht bei identischer Art, Größe, Umfang u. Karkasse! Ich kenne jedenfalls keinen TÜV´ler der da nicht die neue Bezeichnung erkennt, umschlüsselt, Höhe u. Umfang vergleicht u. dann den begehrten Aufkleber gibt...
Warum denn auch nicht? Es liegt ja keine technische u. bauartveränderte Maßnahme vor...Rolleyes

greetzWink
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#7

Wofür willst du das denn jetzt noch weiter ausdiskutieren?
Technisch gesehen hast du völlig Recht! Keine Frage!

Wenn du deinen TÜV Kumpel klonen kannst, und ihn dann in jede Prüfstelle Deutschlands stellst, dann können wir gerne an dieser Stelle weiter machen, alles andere hat nunmal keinen Zweck...

Die Praxis sieht nämlich meist anders aus, und die meisten Prüfer nehmen ihren Job ernst, manchmal auch zu ernst und schauen noch 3 mal genauer hin, wenn die Maschinen schon ein paar Tage älter sind.
Und sie sind eben im Recht!

Spätestens bei einem Unfall mit Personenschaden bringen sie einem schon bei, was man hätte müssen und was nicht muss...
Aber ich denke die paar Euro für die Eintragung sind es einfach nicht wert, dieses Risiko einzugehen Wink

Gruss Hartmut admin

MBtrac, alles andere ist Behelf!
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#8

(03.09.2012, 21:13)Brüllrohr67 schrieb:  ... Aber doch nicht bei identischer Art, Größe, Umfang u. Karkasse! Ich kenne jedenfalls keinen TÜV´ler der da nicht die neue Bezeichnung erkennt, umschlüsselt, Höhe u. Umfang vergleicht u. dann den begehrten Aufkleber gibt...
Warum denn auch nicht? Es liegt ja keine technische u. bauartveränderte Maßnahme vor...Rolleyes

greetzWink

ähm, sehe ich das falsch: eigentlich/ersetzt doch der 18.4 34 den 460/85 34?? (18.4 => 467mm)
Der 520/70 ist zwar vom Umfang vergleichbar, ansonsten aber eine völlig andere Reifendimension.

Außerdem würde ich an der Stelle die TÜV-Prüfer gerne mal in Schutz nehmen!
Bei den verschiedenen Prüfinstitutionen finden inzwischen interne und externe Nachkontrollen statt. Wenn irgendwas nicht passt, hats der Prüfer nachher an der Backe. Da ist es nur verständlich, dass die Prüfer es zunehmend genauer nehmen, und sich eben auf kein "Augenzudrücken" mehr einlassen.
(nach diversen PKW Umbauten samt umfangreichen Einzelabnahmen hab ich da auch leidvolle Erfahrungen hinter mir, aber da muss man durch:-) )
Grüße Philipp
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#9

Hallo Hartmut,

habe Dir meine mail-Adresse per PN gesandt, hoffe, sie ist angekommen...

Tja, mit dem Eintragen ist das bei uns komplizierter als es anscheinend anderswo ist. Die Zulassungsstelle (Stadt/LK Kassel) weigert sich beharrlich, mehr als eine Reifengröße in die Papiere einzutragen, angeblich dürfen sie das laut EU-Recht nicht mehr. Bei meinem 800er Trac habe ich bei jedem TÜV auch das Problem, aber da akzeptiert der Prüfer eine Kopie des alten (ungültigen) Briefes, in dem z.B. die 9.5-36er Bereifung eingetragen ist. Obwohl das eigentlich kein Dokument ist - in meinen Augen jedenfalls. Habe gerade vor kurzem wieder mit dem Chef unserer Zulassungsstelle wegen dieses Widerspruchs diskutiert und würde mich freuen, ihm Deine Bescheinigung mit wahrscheinlich 18.4er und 520/70 er Bereifung vor die Nase halten zu können mit der Frage, ob ich jetzt in Nordhorn meine Tracs zulassen soll, nur damit ales legal ist. Außerdem kriegt man da ja auch so schöne Nummern mit MB 443 und so Wink

Tja, und mit dem Prüfer (DEKRA) bin ich ansonsten sehr zufrieden, er kommt seit Jahren zu uns und ist - denke ich - nicht korrekter als unbedingt nötig. Aber sie werden eben auch kontrolliert und riskieren ihren Job bzw. ihre Firma, wenn sie beim "Augen zu drücken" erwischt werden. Und deren Vorschriften werden halt auch immer strenger: Jetzt fällt man angeblich schon wegen eines fehlenden Rückstrahlers mit erheblichem Mangel durch. Und da scheint es kaum noch Entscheidungsspielraum für den Prüfer mehr zu geben. Na ja, und "meiner" ist ja mit irgendeinem Nachweis zufrieden, daher denke ich, dass die Kopie fürs erste reicht, die Original-DB-Bescheinigung bekommt er dann nächstes mal.

Danke nochmal allen für die Tips!

Viele Grüße,
Volker
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#10

Nochmal hallo an alle,

bin immer noch auf der Suche nach einer Zulassungsbescheinigung oder einem Beiblatt oder einer Freigabe von DB, aus dem hervorgeht, dass der Reifen 520/70 R 34 für die große Baureihe - am besten konkret für den 443.162 - freigegeben ist.

Kann mir jemand helfen?

Gerne per mail an: v.roethig@web.de

Danke im voraus für Eure Bemühungen,
viele Grüße,
Volker
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#11

...auch wenn man es nicht gerne hören will, sage ich es nochmal:
Warte nicht auf Irgendjemand, sondern helfe dir selbst u. suche dir einen anderen TÜV´ler der nicht so "akribisch" ist u. dir den Stempel so gibt!Shy

greetzWink
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#12

Moin Volker,

Ist meine Email nicht angekommen? Das wundert mich jetzt?

Gruss Hartmut admin

MBtrac, alles andere ist Behelf!
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#13

du hattest mir eine Emailadresse ohne . in der mitte gegeben, dann soll es wohl daran gelegen haben.

Habe es jetzt nochmal an deine andere Adresse verschickt.

Gruss Hartmut admin

MBtrac, alles andere ist Behelf!
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#14

Hallo Hartmut,
hallo an alle,

SORRY! Hatte die mails heute morgen noch nicht gecheckt - Schande über mich! Doch, doch, ist inzwischen alles angekommen. Danke Dir nochmal ganz herzlich, Hartmut. Damit wird es klappen, da bin ich sicher.

@Thorsten: TÜV wechseln würde ich sofort machen, wenn ich nicht bisher immer sehr zufrieden gewesen wäre. Und ich kenne sonst auch keinen, der zu mir auf den Hof kommt. Und alles andere ist mir einfach zu aufwendig... Trotzdem danke für Deinen Tip.

Viele Grüße,
Volker
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