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30.07.2009, 09:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.07.2009, 11:29 von
Hartmut.)
Hallo Leute,
habe gestern ausversehn ein falsches Ersatzteil bei meinem örtlichen Mercedeshändler bestellt und wollte dieses heute Morgen wieder stornieren. Die meinten aber es wäre nicht möglich und ich müsste es abholen und bezahlen sonst bekomm ich eine Anzeige.
Ist das so normal oder spinnt mein Mercedeshändler nur? Vorallem ist meine Frage ob er das auch darf? Ich war der Meinung das man bei sowas immer 14 Tage Rückgaberecht hat. Hoffe auf baldige Antworten.
Gruß
Jens
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Hallo, wegen was wollen die dich denn anzeigen - und wenn auch, lass es doch abwarten.
Als Verbraucher, eben nicht Landwirt oder Gewerbe, greift ggf. das Fernabgabegesetz (telef. bestellt, Widerrufsrecht), nützt dir aber wohl nichts oder ist der trac dein Privatwagen?
Bevor wir weiter theoretisieren: um welches Summen geht es denn? Möchtest du dort in Zukunft dort wieder Teile kaufen und telefonisch bestellen? Warum soll der Mercedes Händler sich das Ersatzteil hinlegen - sprich den Verlust tragen, wenn du falsch bestellst?
Grüsse Marcus
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Hallo Marcus,
also der Trac ist nicht als Gewerbliches Fahrzeug zugelassen da wir diesen nur zum Transport und Aufarbeitung von privatem Brennholz nutzen und wir kein eigenes Land haben.
Es handelt sich um eine Summe von 110€. Ich weis für viele von euch ist das kein Geld. Ich verdiene aber mit dem Trac leider kein Geld und somit ist das für mich doch einiges vorallem wenn ich es nicht benötige.
Und zu deiner Frage mit dem wieder dort bestellen. Ja mir bleibt da nichts anderes übrig wenn ich mal wieder ein Ersatzteil benötige. Im übrigen habe ich das Teil gestern per Telefon bestellt.
Also ich kenne es von einer Mazda-Autowerkstatt, wenn dort ein falsches Teil bestellt wurde können sie dieses wieder zurück schicken und tragen lediglich die Versandkosten von ca 3-?€ je nach Größe des Teils. Da es sich hier um ein recht kleines Teil handelt dürfte der Versand demnach maximal 6€ kosten.
Gruß Jens
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30.07.2009, 11:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.07.2009, 11:33 von
Hartmut.)
Moin,
Einen Unterschied macht es, ob du mit einer Ersatzteilnummer direkt bestellt hast, oder ob du dem Teile Onkel gesagt hast was du brauchst und dieser die Teilenummer aus der EPC gesucht hat.
Wenn er es falsch rausgesucht hat, ist es denen ihr problem das Teil wieder zurück ins Lager zu schicken. Hast du aber die falsche Teilenummer durchgegeben dann ist es dein Problem und du musst es abnehmen, oder die Wiedereinlagerungskosten tragen...
So handhaben wir das zumindest hier.
Gruss Hartmut
MBtrac, alles andere ist Behelf!
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Hallo, irgendwie fehlen mir dann noch die Fakten. Was wurde denn nun bestellt (Positionen, Anzahl, Nettopreis ohne Rabatt)?
Grundsätzlich ist zwischen Vertretungen und Niederlassungen zu unterscheiden. Vertretungen kaufen die Teile bei Mercedes und können diese nur zum Rückkauf anbieten. Dies ist bei häufig benötigten Teilen kein Problem, bei selteneren Postionen kann das Jahre dauern. Hierbei gibt es auch eine Bagatellgrenze (meine so etwa 50,-).
Was war denn der Grund für die Fehlbestellung? Bei Fehlern im EPC haftet natürlich nicht der Besteller. Manchmal wird auch ein falsches Teil geliefert - auch kein Problem zur Rückgabe.
Nur etwa 20% - 25% des Preises sind Ersatzteilkosten. Der Rest geht drauf für Lager, Transport,... Daher sind die Rücknahmebedungen m.E: verständlich.
Als guter Kunde kann man sich aber mit dem Händler einigen, das Teil zum Einkaufspreis zu bekommen (ca. 30% Preisnachlass).
Vielleciht benötigt ja hier jemand das Teil und es hat sich sowieso alles erledigt.
Grüsse Marcus
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Hallo,
also es geht um den Druckluftzylinder zum Schalten des Allradantriebes. Ich habe diesen ohne Ersatzteilnummer bestellt. Der Verkäufer hatte auch gut und gerne 10 Minuten lang in seinem Computer gesucht. Rabatt gibs bei denen sowieso nicht, habe ich schon öfters nachgefragt und sogar über meinem Schwager (arbeitet beim TÜV und prüft dort oft die Autos) versucht, leider sind die dort sehr eigen.
Den Zylinder brauch ich nicht mehr weil ich heute Morgen nochmal genauer nachgeschaut hab und gemerkt habe, das nicht der Zylinder sondern nur die Zuleitung einen Riss hatte. Diese hab ich getauscht und nun ist wieder gut. Kostenpunkt des Zylinders ist 98€ plus MwSt.
Was ich mich aber Frage ist, hat man nicht wie überall bei Neuteilen ein 14-tätiges Rückgaberecht?
Nun gut dann werd ich wohl den Zylinder doch kaufen müssen auch wenn ich das nicht gerade als Kundenfreundlich nennen würde.
Gruß Jens
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30.07.2009, 12:17
Vielleicht solltest du bevor du etwas bestellst lieber genauer nachschauen. Würde dir den Ärger ersparen.
"Geht nicht" gibts nicht!
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hallo...
Generell:
14 Tage Rückgaberecht gibt es generell nicht!
Aber im BGB wird folgendes geregelt (früher Fernabsatzgesetz):
Man hat ein Widerrufsrecht beim sogenannten "Haustürgeschäft", also mündlich an seinem Arbeitsplatz oder in einer Wohnung (aber nicht bei vorhergehender Bestellung),anlässlich einer Freizeitveranstaltung, im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmitteln oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen !
oder
bei ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt
(Quelle: Zusammenfassung von wikipedia.de)
Also das mit dem Rückgaberecht ist oftmals eine Kulanz des Händlers!
Zum Thema Ersatzteile konkret bei MB...
Ab 50 € kann der Händler das wieder bei MB zurückanbieten, so dass man selber das Teil los hat! Wie gesagt bei selten benötigen Teilen mit hohen Lagerbestand schwierig! Unter 50 € kann nur eine Kulanz des Händlers erfolgen!!
Und das ist halt immer ermessensache! Wenn der Händler meint, du bist "nicht wert", hast du Pech gehabt!
Aber mit Anzeige zu drohen, naja... das ist nicht gerade professionell!!
Wobei aber zu sagen ist, das immer alles was nicht funktioniert oder der Händler nicht macht, immer gleich auf schlechten Service vom Unternehmen geschoben wird... naja auch wieder ne andere Sache, aber ich erlebe das jeden Tag....
Nur ein Knecht sitzt auf der Hinterachse!
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Hallo, das heißt: Fernabgabegesetz greift nicht - da kein online shop.
Ich sehe das auch aus der Sicht des Unternehmers: warum soll die Niederlassung sich das Geld an die Beine binden?
Wenn der Händler keinen Rabatt gibt: den nächsten fragen. UNIMOG Vertretungen sind immer gute Ansprechpartner.
Einfach mal die Rechnungen über ein Jahr sammeln. Zum Händler gehen und sagen: ich mache pro Jahr x,- Euro Umsatz durch Teilekauf + evtl. Privatpkw,.... Ich stelle mir x% Rabatt auf den Listenpreis vor, ansonsten gehe ich zum nächsten Händler. Bei deinem Modell geht das doch schon über Mercedes Classic Club Preisnachlass.
Grüsse Marcus