22.02.2012, 13:27
dann hauch mal das Inhaltsverzeichnis hier rein:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/
Nachdem ich nun schon fast alles durchgelesen und sogar ein wenig verstanden habe bin ich immer noch der Meinung bei Straßenfahrt müssen die Lichttechnischen Einrichtungen den Verordnungen bzw. der Verordnung entsprechen.
LoF-Ausnahme habe ich bei den Blinkern gefunden die dürfen 210cm über dem Boden sein (in Ausnahmefällen) ansonsten 150cm.
Ich würde lieber die Magnetdinger dranmachen als ohne zu Fahren.
Ich male mir gerade aus wie ich "ohne" von der Hauptstraße nach rechts in einen Feldweg abbiegen möchte und mir hinten ein Motorradfahrer reinbrettert der, wenn er es überlebt, zu Protokoll gibt "er habe keine Bremsleuchten gesehen".
Gruß, Uli
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/
Nachdem ich nun schon fast alles durchgelesen und sogar ein wenig verstanden habe bin ich immer noch der Meinung bei Straßenfahrt müssen die Lichttechnischen Einrichtungen den Verordnungen bzw. der Verordnung entsprechen.
LoF-Ausnahme habe ich bei den Blinkern gefunden die dürfen 210cm über dem Boden sein (in Ausnahmefällen) ansonsten 150cm.
Ich würde lieber die Magnetdinger dranmachen als ohne zu Fahren.
Ich male mir gerade aus wie ich "ohne" von der Hauptstraße nach rechts in einen Feldweg abbiegen möchte und mir hinten ein Motorradfahrer reinbrettert der, wenn er es überlebt, zu Protokoll gibt "er habe keine Bremsleuchten gesehen".
Gruß, Uli