25.02.2012, 18:36
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.02.2012, 18:38 von Mercedesmäuri.)
Hallo Josef
bei der 50 Kilometerzulassung von der wir hir Reden handelt es sich um eine änderung der Vorgelegeübersetzung in der Kleinen und Mittleren Baureihe.Dadurch wird dann eine Endgeschwindigkeit von ca.50-60KM je nach Bereifung des Trac`s
erreicht.
Die 50 Kilometer Endgeschwindigkeit und die Nachrüstung eines Turboladers kann man vom TÜV abnehmen und eintragen lassen siehe Kollege Christian (Pälzer) dann noch evtl.zur Versicherung den Vertrag ändern und dann sollte mann von allen den Segen
für die schnellere Endgeschwindigkeit im Sack haben.
Bei der großen Baureihe wird eine höhere Endgeschwindigkeit durch entfernen einer Sperre des 8.Ganges erreicht die laufen dann aber ca.65KM und ob`s dafür eine möglichkeit gibt diese Geschwindigkeit legalisieren zu lassen weiß ich net genau.
Mfg.
Andreas
bei der 50 Kilometerzulassung von der wir hir Reden handelt es sich um eine änderung der Vorgelegeübersetzung in der Kleinen und Mittleren Baureihe.Dadurch wird dann eine Endgeschwindigkeit von ca.50-60KM je nach Bereifung des Trac`s
erreicht.
Die 50 Kilometer Endgeschwindigkeit und die Nachrüstung eines Turboladers kann man vom TÜV abnehmen und eintragen lassen siehe Kollege Christian (Pälzer) dann noch evtl.zur Versicherung den Vertrag ändern und dann sollte mann von allen den Segen
für die schnellere Endgeschwindigkeit im Sack haben.
Bei der großen Baureihe wird eine höhere Endgeschwindigkeit durch entfernen einer Sperre des 8.Ganges erreicht die laufen dann aber ca.65KM und ob`s dafür eine möglichkeit gibt diese Geschwindigkeit legalisieren zu lassen weiß ich net genau.
Mfg.
Andreas