Kann man einen MBtrac auf höhere Geschwindigkeiten zulassen?
#3

Hallo,

@Andre: Nun ja, der Kollege hat schon recht: Man kauft einen gebrauchten trac, bei dem der 8. Gang freigelegt ist (vermutet ich mal...), und nun fragt man sich, wie es weiter geht. Wenn er zum TÜV geht, nehme ich an, geht es letztendlich so aus, daß er sehen muß, wie er den trac gedrosselt bekommt. Weil bei der TÜV-Stelle, wo er vorstellig wird, werden die für alle Zeit wissen, daß der Karren zu schnell ist. Außerdem betreiben die Prüfstellen ja mittlerweile auch Dtenaustausch in irgendeiner Form, damit einmal bemängelte Fahrzeuge nict von einer anderen Prüfstelle "durchgemogelt" werden können. Ich würde diesbezüglich die Frage hier gelten lassen. Trotzdem könnte der Kollege seinen Namen angeben Wink

@MB-Vario: Da ja bekanntlich einige Tracs mit 50km/h-Zulassung unterwegs sind, sollte man doch auch eine 60km/h-Zulassung bekommen. Was mir konkret dazu einfällt, ist z.B. die Geschwindigkeitsfreigabe der Reifen und das Vorhandensein einer 2-Kreis-Bremsanlage. Die 2-Kreisbremsanlage ist ja bekanntlich Sonderausstattung und oft nicht verbaut. Dann ist noch der jährliche Besuch zur Hauptuntersuchung zu erwähnen und die halbjährliche Bremsensonderuntersuchung. Die Versicherung wird wohl auch teurer. Dies alles zusammen wird für die meisten im Forum wohl schon zu einer Entscheidung gegen eine Eintragung über 40km/h-Endgeschwindigkeit führen.

Grüße

Alex
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