14.03.2007, 20:15
Hallo,
das Datenblatt ist nur zur Austellung eines Briefes erforderlich. Darauf sind alle Daten zur ABE enthalten.
Die Datenkarte hingegen enthält alle Ausstattungsmerkmale zum Fahrzeug. Das Beiblatt wiederum enthält zugelassene Abweichungen etc zur ABE, z.B. andere Bereifung etc. Alle drei sind in jedem Falle fahrzeugspezifich und sind mit der Fahrgestell-Nr versehen. Zur Info kannst du irgendeine Kopie hernehmen, für ofizielle Zwecke nur das Original. Also Siegerl, was möchtest du denn, nur bei genauer Fragestellung kann dir jemand etwas konkretes sagen.
das Datenblatt ist nur zur Austellung eines Briefes erforderlich. Darauf sind alle Daten zur ABE enthalten.
Die Datenkarte hingegen enthält alle Ausstattungsmerkmale zum Fahrzeug. Das Beiblatt wiederum enthält zugelassene Abweichungen etc zur ABE, z.B. andere Bereifung etc. Alle drei sind in jedem Falle fahrzeugspezifich und sind mit der Fahrgestell-Nr versehen. Zur Info kannst du irgendeine Kopie hernehmen, für ofizielle Zwecke nur das Original. Also Siegerl, was möchtest du denn, nur bei genauer Fragestellung kann dir jemand etwas konkretes sagen.
und tschüss
Helmut