Moin Thorsten,
Ich zitiere mich mal aus einem anderen Thema der letzten Tage, welches du eigentlich schon gelesen hattest?
Und das gilt eben auch dafür, wenn 18.4 R34 eingetragen sind und 520/70 R34 nicht, muss dieser eingetragen werden.
Was du zu der Sache denkst oder meinst ist deine Sache, die StvO, der TÜV und die mittlerweile Blauen Männchen sprechen jedenfalls anderes, und verlangen diese Eintragung...
Gruss Hartmut
Ich zitiere mich mal aus einem anderen Thema der letzten Tage, welches du eigentlich schon gelesen hattest?
(31.08.2012, 00:10)Hartmut schrieb: Das einzige, was eine Eintragung der montierten Reifen in die Fahrzeugpapiere erspart, ist ein Eintrag über diese Rad-Reifenkombination im Beiblatt des Fahrzeugs!
Alles andere ist nicht richtig!
Selbst wenn (nur als Beispiel) 480/65 R24 laut Beiblatt erlaubt sind, und man 480/70 R24 montiert hat, muss der "Schlappen" eingetragen werden!
Und das gilt eben auch dafür, wenn 18.4 R34 eingetragen sind und 520/70 R34 nicht, muss dieser eingetragen werden.
Was du zu der Sache denkst oder meinst ist deine Sache, die StvO, der TÜV und die mittlerweile Blauen Männchen sprechen jedenfalls anderes, und verlangen diese Eintragung...
Gruss Hartmut
MBtrac, alles andere ist Behelf!