Hallo,
ich habe vor kurzem unseren 900er Seitenschalter auf pneumatisch betätigtes Anhängersteuerventil umgerüstet und dabei ebenfalls die 1-Leitungs-Bremsanlage ausgebaut.
Der TÜV hatte keine Einwände, da in den Papieren nicht eingetragen ist, wie die Anhängerbremse auszusehen hat.
Es wurde die Funktion der Zweileitungsremse geprüft und gut.
Nach dem Motto: "Nur was dran ist muss auch gehen".
Wichtig war dem Prüfer, dass die komplette Einleitungsanlage ausgebaut und nicht einfach ein Stopfen anstatt des Kupplungskopfes eingebaut wurde.
Gruß
Dirk
ich habe vor kurzem unseren 900er Seitenschalter auf pneumatisch betätigtes Anhängersteuerventil umgerüstet und dabei ebenfalls die 1-Leitungs-Bremsanlage ausgebaut.
Der TÜV hatte keine Einwände, da in den Papieren nicht eingetragen ist, wie die Anhängerbremse auszusehen hat.
Es wurde die Funktion der Zweileitungsremse geprüft und gut.
Nach dem Motto: "Nur was dran ist muss auch gehen".
Wichtig war dem Prüfer, dass die komplette Einleitungsanlage ausgebaut und nicht einfach ein Stopfen anstatt des Kupplungskopfes eingebaut wurde.
Gruß
Dirk
"Wissen bringt neues Unwissen hervor." (Terry Pratchett)