02.11.2012, 12:40
Hallo,
jegliche Veränderung an der Bremsanlage führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Ob das für den TüV o.k. ist dabei vollkommen egal.
Im Falle eines Unfalles, bei dem Bremsversagen im Hintergrund stehen könnte, werden beteiligte Versicherungen (eventuell sogar der Staatsanwalt bei eingetretenen Köpervertzungen) einen Sachverständigen einschalten. Derr wird dann genauestens untersuchen in welchem Zustand das Fahrzeug war.
Was das dann hinsichtlich Versicherungsschutz und möglichen Ärger bedeutet kann sich jeder selbst ausmalen.
Für mich kommt daher immer nur die originale Lösung des Herstellers als Ersatz in Frage.
Ich wollte mit meinem Beitrag nur sensibilisieren, was der einzelene macht bleibt ihm überlassen. Also bitte nicht falsch verstehen!
Gruss
Jürgen
jegliche Veränderung an der Bremsanlage führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Ob das für den TüV o.k. ist dabei vollkommen egal.
Im Falle eines Unfalles, bei dem Bremsversagen im Hintergrund stehen könnte, werden beteiligte Versicherungen (eventuell sogar der Staatsanwalt bei eingetretenen Köpervertzungen) einen Sachverständigen einschalten. Derr wird dann genauestens untersuchen in welchem Zustand das Fahrzeug war.
Was das dann hinsichtlich Versicherungsschutz und möglichen Ärger bedeutet kann sich jeder selbst ausmalen.
Für mich kommt daher immer nur die originale Lösung des Herstellers als Ersatz in Frage.
Ich wollte mit meinem Beitrag nur sensibilisieren, was der einzelene macht bleibt ihm überlassen. Also bitte nicht falsch verstehen!
Gruss
Jürgen