07.11.2012, 19:14
Rein Rechtlich kann der Käufer Dir sicher nichts,
Allerdings ist auch nicht verboten ihm (Wenn Du Finanziell klar gekommen bist) ihm da etwas "endgegenzukommen"
Das zeigt den guten Willenb, und ist rechtsunverbindlich.
M.f.G. Dieter
Allerdings ist auch nicht verboten ihm (Wenn Du Finanziell klar gekommen bist) ihm da etwas "endgegenzukommen"
Das zeigt den guten Willenb, und ist rechtsunverbindlich.
M.f.G. Dieter