08.11.2012, 16:39
Lieber Christoph,
ich spreche in meinem Statement NICHT von Dir, sondern von der Sache allgemein, bitte nicht falsch verstehen.
Meine Intention ist es lediglich daruf hinzuweisen, das man
- erstens auch als Verkäufer fair sein sollte, man erwartet schließlich auch das gleiche mit vertauschten Rollen.
- zweitens das Thema sehr komplex in rechtlicher Hinsicht ist und ein gerichtsfester Sachmängelausschluß auch hohe Anforderungen an den geschlossenen Vertrag stellt.
Hier werden in 99% aller geschlossenen Verträge ohne Vordruck große Fehler gemacht. Das ist einfach meine Erfahrung.
Darüber hinaus ist auch richtig was Frank bereits erwähnt hatte, aber das ganze kann noch viel weiter runter gebrochen werden bishin zum Verbrauchsgüterkauf.
Ich hol meine ausführliche Stellungnahme nach.
Gruss
Jürgen
ich spreche in meinem Statement NICHT von Dir, sondern von der Sache allgemein, bitte nicht falsch verstehen.
Meine Intention ist es lediglich daruf hinzuweisen, das man
- erstens auch als Verkäufer fair sein sollte, man erwartet schließlich auch das gleiche mit vertauschten Rollen.
- zweitens das Thema sehr komplex in rechtlicher Hinsicht ist und ein gerichtsfester Sachmängelausschluß auch hohe Anforderungen an den geschlossenen Vertrag stellt.
Hier werden in 99% aller geschlossenen Verträge ohne Vordruck große Fehler gemacht. Das ist einfach meine Erfahrung.
Darüber hinaus ist auch richtig was Frank bereits erwähnt hatte, aber das ganze kann noch viel weiter runter gebrochen werden bishin zum Verbrauchsgüterkauf.
Ich hol meine ausführliche Stellungnahme nach.
Gruss
Jürgen