17.08.2013, 18:51
Liebe Kollegen
Also um mal folgendes klarzustelle,
6 km/h ist NICHT MEHR ZULÄSSIG ! ! !
Versicherungstechnisch geht das nur noch mit Fahrzeugen die vor 1964 in den Verkehr gebracht worden sind und noch unter Bestandsschutz der
Landwirtschaftlichen Betriebshaftpflicht geführt/ gemeldet sind.
Für diesen MBtrac wird dies sicherlich nicht zutreffen
Getriebe technisch wird dort sicherlich eine Sperre eingebaut sein und diese lässt sich sicherlich auch wieder zurückbauen.
Optisch stören etwas die Scheinwerfer ansonsten anschauen und Probefahren.
Zugelassen bekommt man ihn auf jeden Fall, sogar auf 40 km/h
Gruß Thorstenj
Also um mal folgendes klarzustelle,
6 km/h ist NICHT MEHR ZULÄSSIG ! ! !
Versicherungstechnisch geht das nur noch mit Fahrzeugen die vor 1964 in den Verkehr gebracht worden sind und noch unter Bestandsschutz der
Landwirtschaftlichen Betriebshaftpflicht geführt/ gemeldet sind.
Für diesen MBtrac wird dies sicherlich nicht zutreffen
Getriebe technisch wird dort sicherlich eine Sperre eingebaut sein und diese lässt sich sicherlich auch wieder zurückbauen.
Optisch stören etwas die Scheinwerfer ansonsten anschauen und Probefahren.
Zugelassen bekommt man ihn auf jeden Fall, sogar auf 40 km/h
Gruß Thorstenj
Trage nicht, was Du fahren kannst ! Fasse nicht an, was liegen bleiben kann !