26.09.2013, 16:59
Servus,
so lange der Schlepper mit H-Kennzeichen für einen landwirtschaftlichen Zweck bewegt wird dürfte auch der Führerschein der Klasse T gelten. Definition laut Bundesministerium für Klasse T:
•Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und
•selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h
die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
So lange der Schlepper also für die Landwirtschaft eingesetzt wird ist mit Klasse T (Führerscheintechnisch) alles gut. Versicherung ist natürlich wieder ein anderes Thema.
Gruß Andreas
so lange der Schlepper mit H-Kennzeichen für einen landwirtschaftlichen Zweck bewegt wird dürfte auch der Führerschein der Klasse T gelten. Definition laut Bundesministerium für Klasse T:
•Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und
•selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h
die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
So lange der Schlepper also für die Landwirtschaft eingesetzt wird ist mit Klasse T (Führerscheintechnisch) alles gut. Versicherung ist natürlich wieder ein anderes Thema.
Gruß Andreas
U1400, U1500 --> die Arbeit geht nicht aus!